Schwarzes Kennzeichen an Trecker und Anhänger

  • Aus der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft wird aber ersichtlich, dass du den Betrieb weiterführst.

    Man kann den Betrieb auch ins Privatvermögen überführen, dann gibt es auch keine grüner Nummer mehr.


    Es steht ja im Antrag auf Steuerbefreiung schon drin, dass man den Nachweis der Teilnahme am Wirtschaftsleben, oder so ähnlich, erbringen muß, durch Rechnungen, oder durch Vorlage der letzten Steuererklärung.


    Das was du beschrieben hast von deiner Tochter habe ich auch alles hinter mir, eine schöne Herausforderung, aber nur nicht aufgeben.