Dieselross F12 Angaben im Fahrzeugschein fehlerhaft?

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit Kurzem stolzer Besitzer eines Dieselross F12 HL und entsprechend neu hier im Forum :)


    Ich habe eine Frage zum zul. Gesamtgewicht und Leergewicht des Schleppers.

    Lt. aktueller Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) hat der Schlepper ein Leergewicht von 1250kg (G).

    In dem alten Fahrzeugbrief von 1954 gibt es noch die zusätzliche Angabe "Eigen-(Steuer)Gewicht: 1150 kg".


    Die zulässigen Achslasten vorne (7.1/8.1) sind mit 450 kg und hinten (7.2/8.2) mit 850 kg angegeben im aktuellen Fahrzeugschein.
    Das zul. Gesamtgewicht (F.1/F.2) ist mit 1300 kg angegeben.

    zul. Gesamtgewicht abzgl. Leergewicht ergibt nun ganze 50 kg. Da passt doch was nicht oder verstehe ich etwas falsch?

    Die Daten sind so auch im alten Fahrzeugbrief von 1954 enthalten. Einen Fehler beim Übertragen schließe ich daher aus.


    Allein das Gewicht des Fahrers zzgl. z.B. eines einachsigen Anhängers ist doch weitaus höher.


    Danke für eure Unterstützung vorab.


    Gruß
    Lars

  • Servus,


    ist schon etwas seltsam, aber nicht unmöglich.

    Ich würde einfach mal über eine Waage fahren und das tatsächliche Gewicht erfassen

    damit du weist, wie schwer du wirklich bist.


    Daimler Benz hatte mal eine S-Klasse auf den Markt gebracht, die bei voller

    Zusatzausttattung und fünf gestandenen Insassen, das Zul.Ges.Gew. bereits erreichte.

    Koffer und Gepäck konnte man da nicht mehr mitnehmen.

    Das haben sie aber, nach dem ersten Spott der Autojournalisten sehr schnell erhöht.


    Wenn das bei deinem F12 HL kein Irrtum ist, wirst du wohl oder übel dein Gewicht

    auf 50 kg reduzieren müssen. Hoffentlich hast du dann noch genügend Kraft

    zum lenken. :) :saint:


    Gruß - Sepp

  • just my 2cents.


    Ich gehe mal davon aus der Schlepper hat eine starre Ackerschiene.


    Somit sind nur angehängte Geräte möglich, welche das Gesamtgewicht nicht beeinflussen.


    Das Gewicht des Anhängers würde als Anhängelast ins Gewicht fallen.


    In der Leermasse ist der Fahrer eingeschlossen


    Dann weiss ich aber nicht ob der Sitz am Kotflügel irgendwie eingeschränkt ist, für einen vollwertigen Beifahrer reichen 50kg ja wirklich selten..

    • Offizieller Beitrag

    Moin

    Je nach Bereifung und Baujahr variiert das Gesamtgewicht.

    Es geht von 1300 bis zwei Tonnen hoch.

    Ich würde ihn so laufen lassen wie es ist..spart ein bißchen Steuern.

    Es gibt tatsächlich zwölfer, die ein Leergewicht haben das höher ist als das zulässige Gesamtgewicht.

    Die ersten Ausführungen mit allem dranne was geht an Zubehör waren so....

    Viele Grüsse aus fast Ostfriesland! Heiko & Sascha
    Es geht nichts über einen 12er GT!!!!!!!!!!!
    Doch, ein 12er GT als `Lenkhilfe` am F12HL!!!!!!!:thumbup::thumbup:

    Oder man nimmt gleich den Großen ;):thumbup:

  • Ich würde einfach mal über eine Waage fahren und das tatsächliche Gewicht erfassen

    damit du weist, wie schwer du wirklich bist.

    Das klingt vernünftig, werde ich mal machen bei passender Gelegenheit!

    Wenn das bei deinem F12 HL kein Irrtum ist, wirst du wohl oder übel dein Gewicht

    auf 50 kg reduzieren müssen. Hoffentlich hast du dann noch genügend Kraft

    zum lenken. :) :saint:

    Das lehne ich pauschal ab :)

    Ich gehe mal davon aus der Schlepper hat eine starre Ackerschiene.

    Korrekt.

    Somit sind nur angehängte Geräte möglich, welche das Gesamtgewicht nicht beeinflussen.

    Ein potenziell zu verbauender Ackerpflug auf fester Ackerschiene hat doch alleine schon Gewicht. Das kann doch nicht sein m.E.

    Das Gewicht des Anhängers würde als Anhängelast ins Gewicht fallen.

    Anhängelast (Stützlast) ist nichts eingetragen im Fahrzeugschein (leeres Feld).

    In der Leermasse ist der Fahrer eingeschlossen

    Interessant.

    Dann weiss ich aber nicht ob der Sitz am Kotflügel irgendwie eingeschränkt ist, für einen vollwertigen Beifahrer reichen 50kg ja wirklich selten..

    Eben, sehe ich auch so.

    Mein Wunsch/ Szenario ist: 80kg auf dem Kotflügel (Beifahrer) + 50-70 kg Stützlast durch einen kleinen PKW-Einachsanhänger am Kugelkopf auf der Ackerschiene.

    die im Link genannten Daten von rund 1950 Kg zul. Gesamtgewicht erscheinen mir plausibler:


    Traktorenlexikon: Fendt Dieselross F12 – Wikibooks, Sammlung freier Lehr-, Sach- und Fachbücher

    Das habe ich auch schon gefunden/ gelesen. Scheint mir auch plausibler. Jedoch gab es offenbar zwischen 1300 und 2000 kg zul. Gesamtmassen verschiedene Ausführungen, wie F12 geschrieben hat. Die Frage die sich mir dabei stellt ist, ob das rein formal auf dem Papier eine Zahl ist oder gab es da durchaus technische Unterschiede? Anders formuliert: Ist meine Hinterachse technisch dieselbe wie bei einem F12 der die 1950 kg zul. Gesamtmasse eingetragen hat?

    Ich würde ihn so laufen lassen wie es ist..spart ein bißchen Steuern.

    Das sehe ich grundsätzlich auch so. Ich habe noch einen Drehschemel-Anhänger mit 2760 kg zul. Gesamtmasse (auflaufgebremst). Mit den 1300 kg zul. Gesamtmasse vom Dieselross komme ich damit auf insgesamt 4060 kg zul. Gesamtmasse. D.h. mir reicht wenn ich richtig recherchiert habe der B96 Führerschein und ich muss nicht noch zusätzlich den BE machen. Wobei letzter früher oder später einfach mehr Sinn macht, spätestens wenn mal ein etwas größerer Schlepper auf der Wunschliste steht.

  • Soweit ich weiß darfst du mit dem kompletten Zug also Traktor und Anhänger mit dem B allein nie über 3.5t liegen


    An deiner Stelle würde ich auch mal auf eine Waage fahren und genau überlegen was du mit dem Schlepper machen möchtest (Pflug o.ä.) und dann müsste eine Auflastung auch kein Problem sein. Würde mir das aber auch gut überlegen weil es steuerliche Auswirkungen hat

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Soweit ich weiß darfst du mit dem kompletten Zug also Traktor und Anhänger mit dem B allein nie über 3.5t liegen


    An deiner Stelle würde ich auch mal auf eine Waage fahren und genau überlegen was du mit dem Schlepper machen möchtest (Pflug o.ä.) und dann müsste eine Auflastung auch kein Problem sein. Würde mir das aber auch gut überlegen weil es steuerliche Auswirkungen hat

    Hallo,


    B erlaubt ein Fahrzeug mit zul. Gesamtmasse von 3.5 Tonnen plus! Anhänger mit max. 750 Kg.

    Erst wenn der Anhänger schwerer als 750 Kg ist darf die Kombination (Auto und Anhänger) max. 3.5 Tonnen haben! (Klasse B)


    Dies hat aber für viele z.b. Wohnwagengespanne oft nicht gereichet weshalb der B um die Schlüsselzahl 96 erweitert werden kann.

    Dann darf das Gespann (Zugfahrzeug max. 3.5 Tonnen) insgesammt 4.25 Tonnen wiegen wenn der Anhänger schwerer als 750 Kg ist!


    Lars_F12 hat mit seiner Aussage Recht!


    Gruß Uli