km/h Schilder an Schlepper Pflicht?

  • Bei uns in der Nachbarschaft fahren immer mehr (alte) Schlepper mit einem km/h Schild. Angeblich ist das jetzt Pflicht und wird bei der HU beanstandet. Hat da jemand Rechtsgrundlagen?

    Es hat einen Farmer 2 D (BJ 63) mit 20 km/h und einen Farmer 106 mit 30 km/h (analog zu den 25 km/h bei LoF-Anhänger mit Folgekennzeichen) erwischt.

    Neuere Fahrzeuge tragen dies als Aufkleber (meist ab 40 aufwärts). Aber müssen die alten jetzt nachgerüstet werden?

  • Und das 40er Schild auch erst ab Baujahr....weiß nicht genau...1990?

    Dazu lese ich in meiner mir zur Verfügung stehenden Lektüre :


    Die Ausrüstungsvorschrift mit Geschwindigkeitsschildern gilt seit dem 01. Januar 1988 für alle Kraftfahrzeuge.


    "Die Ausgestaltungsvorschrift für die aktuellen Geschwindigkeitsschilder ist spätestens seit 01. Januar 1990 anzuwenden, jedoch nur auf Geschwindigkeitsschildern, die an Fahrzeugen angebracht werden, die von diesem Tag an erstmals in den Verkehr kommen. An anderen Fahrzeugen dürfen der vor dem 01. Juli 1988 geltenden Fassung des § 58 STVZO ausgestaltete Geschwindigkeitsschilder angebracht sein. ( § 72 Abs. 1 STVZO)".


    Gruß Werner

  • Servus,

    die Ausgestaltungsvorschrift der Schilder, bedeutet für mich, dass die Schilder eine gewisse Größe, Form Design haben

    müssen und an älteren Fahrzeugen, meist Anhänger, darf auch noch das kleinere Blechschild angebracht sein.

    Ähnlich wie z.B die Parkscheibe blau sein muss und nicht rosa.

    So verstehe ich diesen Text.

    Unter 32 km/h braucht man meineswissens kein Schild an Zugfahrzeugen.

    Ausgenommen, Bergrenzung auf 8 km/h wegen Zulassungsbefreiung.

    An landwirtschaftlichen Anhänger muss immer ein Schild sein.

    Also 20, 25 oder je nach dem, mit Zulassung auch mehr.

    Drei Schlepper sind bei mir noch unter 32 km/h , und da hat noch nie jemand ein Geschwindigkeitsschild

    gefordert.

    An meiner Claas 455 Uniwrap Presse klebt ein 50er Schild. Ausgestattet mit Druckluftbremse und für diese

    Geschwindikeit eingetragen.

    Aber, da ich die Presse nicht extra zugelassen habe, also auch nicht HU mache, dachte ich, dass ich eigentlich

    nur 25 km/h fahren darf, auch wenn der Schlepper 50 läuft.

    Natürlich fuhr ich 50, aber immer mit einem Auge im Rückspiegel.

    Bis mir dann einmal ein Claastechniker sagte, dass ich auch ohne Zulassung 50 fahren darf, da es sich hier nicht um

    einen Transportgerät, sondern um eine Erntemaschine handelt.

    Also Anhänger,50 km/h, Zulassung, HU, usw.

    Presse, 6 t Gewicht, 50 km/h, kein HU, keine Kontrolle usw.

    Das soll einer verstehen!


    Gruß - Sepp

  • Oh danke. Das hilft weiter. Da im Schein bei der schnellsten Maschine 30 steht, brauche ich keine Schilder. Notfalls kann ich beim Prüfer mit § 58 mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl dagegenhalten. Der arme Famer 2D trägt somit das Schild unnötig.