2t Kugelkopf und 7-polige Steckdose an Ackerschiene

  • So wie es winni2911 gebaut hat, ist es Eintragungsfähig !


    Der Gutachter kann einfach beurteilen, die Vorrichtung ist an der Traverse befestigt die für weit aus höhere Lasten und D-Wert zugelassen ist und das Spiel ist ebenfalls vergleichbar zur orginal Anhängerkupplung. Somit können Stützlast und D-Wert auf dem Typenschild des Kugelkopfes uneingeschränkt eingetragen werden.

    Wenn man hier noch eine Zeichnung der Vorrichtung erstellt die so bemaßt ist dass der Gutachter die Festigkeit nachrechnen könnte (was warscheinlich keiner macht), wird er es sogar mit Freude eintragen, und eine Einzelprüfung mit Prüfnummer erstellen.


    winni2911 : Wenn du das engetragen bekommst kannst es bestimmt mehrfach verkaufen.

  • Wenn man hier noch eine Zeichnung der Vorrichtung erstellt die so bemaßt ist dass der Gutachter die Festigkeit nachrechnen könnte (was warscheinlich keiner macht), wird er es sogar mit Freude eintragen, und eine Einzelprüfung mit Prüfnummer erstellen.

    Genaugenommen bräuchte man da auch noch einen Schweißnachweis mit Schweißprüfung, evtl. Ultraschallprüfung vom Schweißfachmann abgenommen

    Schönen Gruß aus dem Schwarzachtal

    Sepp

    -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

    GT 220, GTA 365, GTA 380

  • Genaugenommen bräuchte man da auch noch einen Schweißnachweis mit Schweißprüfung, evtl. Ultraschallprüfung vom Schweißfachmann abgenommen

    Der Gutachter wird das nicht verlangen, weil bei dieser Lösung die Schweißnähte nicht tragend sind sondern nur als verstärkung gegen ausschlagen im Bolzen diehnt.


    Desweiteren würde eine Schweißprüfung nichts nützen weil: Es keine Berechnung zur Schweißnaht gibt und somit keine Anforderungen an die Schweißnaht. Was soll der Gutachter an der Schweißnaht prüfen wenn er nicht weiß wie Sie konstruktiv beschaffen sein muss und welche Spannungen die Naht halten muss.

    Für eine Bauartgenehmigung muss das alles gerechnet und dokumentiert werden. Dann muss nach den Vorgaben die QS die Nähte prüfen. Dann ist die Berechnung auch Teil der Bauartgenehmigung.

    Bei Einzelgutachten muss der Gutachter nur Bestätigen dass es den gesetzl. Anforderung entspricht und Dokumentieren. Sollte allerdings die Schweißnaht Ursache für ein Unfall sein haftet immernoch der Hersteller und nicht der Gutachter. Das muss man beachten wenn man was sicherheitsrelevantes baut.


    Im Fahrzeugbau bedarf es bei Fahrzeugen mit Einzelgutachten keiner Schweißeignung oder Prüfung, der Hersteller haftet einfach. Klingt heftig.... und ist auch so.


    Es zertifizieren sich viele Fahrzeugbaubetriebe um damit Werbung "für höchste Sicherheit" usw.. machen zu können aber erforderlich für ein Einzelgutachten ist das nicht.

  • Echt tolle Thematik, mit viel Diskussion und Wissen. Ich habe jetzt die erste Fahrt gemacht und da meine Unterlenker arretiert sind muss ich sagen lief der Anhänger gut in der Spur.



    Die Sache mit dem TÜV kläre ich demnächst mal ab. Ich weiß das jemand aus dem Nachbarort das genauso gebaut hat und der TÜV "nichts dagegen " hat.


    Ich werde wieder berichten.

  • Die Sache mit dem TÜV kläre ich demnächst mal ab. Ich weiß das jemand aus dem Nachbarort das genauso gebaut hat und der TÜV "nichts dagegen " hat.

    Normalerweise sehen die Prüfer bei der normalen HU über den Kupplungskopf hinweg. Aber eintragen wird dir das niemand - wobei es auch da immer kuriose Ausnahmen gibt

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
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    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


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  • Servus,


    so wie Winni das gebaut hat, kann das schon auch "legalisiert werden".
    Man muß noch einen gewissen Schwenkbereich einhalten, damit die Deichsel bei enger Kurvenfahrt nicht am Rad streift.


    Im Prinzip kann man so ähnliche Lösungen eigentlich an jedem Schlepper realisieren, und ist auf der sicheren Seite.


    Ich hab das Ganze gerade erst an meinem 309 durchgespielt, nachdem mir diese ganzen Ackerschienenlösungen nicht gefallen haben, abgeschaut von einer Konsole von Scharmüller, und dann selber gebaut und begutachten lassen.


    Gruß Gerd


  • Servus,


    du sagst, du hast es begutachten lassen. Dann hast du für deine Konstruktion also eine TÜV-Gutachten erhalten.

    Oder verstehe ich das falsch?

    Sicherlich hat der Schlitten eine Bauartgenehmigung und die Kugelkupplung auch.

    Ich möchte auch deine Fähigkeiten nicht bezweifeln. Aber die Verlängerung nach hinten verändert

    natürlich die Scherkräfte auf die Schlittenführung.

    Mein halbwegs gesunder Menschenverstand hat hier statisch auch keine Bedenken.

    Bis zu einer gewissen Belastungsgrenze.

    Mich würde nur interessieren, ob man dafür den Segen bekommt.


    Gruß - Sepp

  • Hallo,


    solche Aufnahmen, an denen dann Kupplungen angeschraubt werden, brauchen auf jeden Fall eine Abnahme. Die bekommen dann eine sog. "TP" Nummer und müssen eingetragen sein. Ich hab vor ein paar Jahren mal so einen Träger für ein Wohnmobil konstruiert und berechnet. Der Träger hat dann eben eine "TP" Nummer bekommen.

    Die originalen Schlitten an Schleppern haben eigene Prüfzeichen.


    Im Gegensatz dazu brauchen Anbaugeräte, an den sich Kupplungen (nach bestimmten Normen) befinden bzw. angebaut werden keine Bauartgenehmigungen!


    Gruß Uli


    https://www.manualslib.de/manu…35/Lion-4002.html?page=36... das ganze wird gerade noch von einem Forumskollegen geprüft...siehe Punkt 4.1 und 4.2 d.h. das z.B. eine Seilwinde, an der sich eine Kupplung befindet, keine Bauartgehmigung braucht bzw. hat. Natürlich muß der Hersteller des Anbaugerätes selbiges sachgerecht herstellen.

  • Hallo Uli,

    soweit ich weis, ist das Mitführen von Anhängern an Seilwinden, Düngerstreuern, Hochdruckpressen usw. auf

    öffentlichen Straßen ohnehin nicht erlaubt.


    Gruß - Sepp

    Hallo Sepp,


    ist unter bestimmten Vorrausetzungen, an Anbaugeräten!, eben doch erlaubt!


    Schau mal bitte unter #11 dieser Beitragserie...da hab ich die Beschreibung dazu angehängt...ist so auch in mehren Merkblättern nachzulesen!


    Gruß Uli

  • Ja,

    aber diese Vorausetzungen, (Leergewicht max 400 kg und Schwerpunkt max 60 cm nach hinten) plus Genehmigung

    durch den Hersteller. Welches Gerät erfüllt diese Voraussetzung?

    Eigentlich nur der Kugelkopf am Dreipunktbock, womit wir wieder am Anfang sind. ;)

    Bei meiner Seilwinde und dem Düngerstreuer ist dies ausdrücklich untersagt.

    Maishäcksler seinerzeit ebenfalls.

    Gefahren wurde trotzdem, und nicht nur mit 25 km/h.


    Gruß - Sepp

  • Hallo,


    die Seilwinde meines Bekannten. Die hat auch den Aufkleber drauf. Auch beim Seilwindenkurs war eine Seilwinde mit den Vorraussetzungen inkl. Aufkleber dabei.

    Tatsache ist aber das es eben, unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt ist! ;)


    Gruß Uli

  • die Seilwinde meines Bekannten. Die hat auch den Aufkleber drauf. Auch beim Seilwindenkurs war eine Seilwinde mit den Vorraussetzungen inkl. Aufkleber dabei.

    Dann mache doch mal ein Foto vom Aufkleber oder / und der entsprechenden Textpassage in der Betriebsanleitung. wie schon mal geschrieben, Hier in unserer Region bekommst du keine Eintragung eines PKW-Kugelkopf auf einer Ackerschiene.


    Tatsache ist aber das es eben, unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt ist!

    Dann nenne doch einfach mal Ross und Reiter, sprich Hersteller und Modellbaureihe.


    Gruß Werner

  • Da seh ich jetzt aber nirgends das man mit der Kupplung im öffentlichen Straßenverkehr einen Anhänger ziehen darf. Oder bin ich blind?

    Da steht ja nur das man ein Merkblatt beachten soll und die StVO bzw. StVZO einzuhalten ist.

  • Hallo,


    Werner, sind meine Anhänge von#36 nicht sichtbar? :/



    Da seh ich jetzt aber nirgends das man mit der Kupplung im öffentlichen Straßenverkehr einen Anhänger ziehen darf. Oder bin ich blind?

    Da steht ja nur das man ein Merkblatt beachten soll und die StVO bzw. StVZO einzuhalten ist.

    ...also ich gehe schon davon aus das hier vom öffentlichen Straßenverkehr die Rede ist... :/

    Anbei ein Auszug aus dem Merkblatt Nr. 218.....da geht es mit Sicherheit nicht um Fahrten auf Privatgrund...

    mehr kann ich nun wirklich nicht mehr dazu schreiben..

    Gruß Uli

  • Hallo,


    Werner,


    Bilder der Seilwinde das Bekannten reiche ich noch nach... ;)


    Aber es kommt da noch was:


    Schaut mal hier:


    Nachdem es für Anbaugeräte und für die Verbindungseinrichtungen derselben zum Schlepper keine Genehmigungspflicht gibt, siehe Anhang #39, würde das bdeuten das dieser 50er Kugelkopf, solange der der DIN entspricht und die Ackerschiene entsprechend angebracht ist, gar nicht Eintragungspflichtig wäre!!!

    Aber soweit lehne ich mich momentan noch nicht aus dem Fenster....aber ich lese das so aus dem Merkblatt 333 heraus.


    Gruß Uli



    es geht jetzt hier nicht um diese extra angefertigten Anbauböcke bzw. Schlitten für 50er Kupplungen...das ist eine andere Baustelle.