nach 28 Jahre Wiederzulassung (F230GT)

  • Servus zusammen,

    seit 1994 ist mein Vater, dann ich Besitzer eines Fendt F230 GT.

    Dieser wird nur bei uns im Wald für Holzarbeiten eingesetzt. Öffentliche Straßenfahrten hat er nie bekommen (fuhr nur auf dem Feld herum), darum war er seit 1994 auch nie wieder zugelassen worden.

    Durch eine Änderung im Feld muss ich nun eine öffentliche Straße benutzen, um an den hintersten Teil des Waldes zu kommen.

    Ohne Zulassung somit nicht möglich.


    Nun frage ich euch, wie sieht das mit der Zulassung nach 28 Jahren aus. Reicht es ganz normal, wenn ich eine HU in einer Prüforganisation (TÜV, GTÜ, Dekra,...) mache um dann mit der aktuellen HU/AU (natürlich ohne Mängel) und dem alten Kraftfahrzeugbrief I von 1966 und der Abmeldebescheinigung von 1994 den Traktor zuzulassen ?

    evb-Nummer natürlich auch (logisch).

    Falls meine Hausversicherung den Traktor nicht zulassen kann, habt ihr einen Tipp, die einen F230GT ohne probleme versichern ?


    Lohnt sich (falls möglich) eine H-Zulassung, aufgrund der Kfz-Steuer für den Diesel (ich habe keine Ahnung, was da die jährliche Kfz-Steuer sonst kosten würde).


    Hier ein Foto vom aktuellen Fahrzeugbrief der zuletzt auf den dritten Besitzer 1973 zugelassen wurde und 1994 dann abgemeldet wurde. Seitdem in meinem Besitz.


  • Hallo,


    wenn der Brief nicht endgültig entwertet wurde, d.h. ein Eck abegschnitten wurde, ist der noch gültig.


    Bei uns wäre der (günstigste) Vorgang dann folgender:


    Mit dem Brief und der Abmeldebescheinigung und Versicherungsnummer zur Zulassungsstelle und ungestempelte Kennzeichen beantragen.


    Mit denen dürfen dann Fahrten welche die Zulassung betreffen durchgeführt werden also auch zum TÜV.


    Der TÜV macht dann eine Hauptuntersuchung (ob die dann "erweitert" , dh. teurer wäre weiß ich jetzt nicht) und mit dem TÜV Bescheid geht es dann zurück zur Zulassungsstelle welche dann die Kennzeichen stempelt.

    (Nicht alle Zulassungsstellen verfahren aber nach dem Prinzip obwohl das eigentlich Bundesweit einheitlich geregelt ist und man deshalb Anspruch auf dieses Vorgehen hat)


    Wichtig wäre nun ob man "Grüne" bekommen kann so das man gleich für die Ungestempelten die richte Farbe kriegt.


    Nein, ein "H" rentiert sich bei 2900 Kg zul. Gesamtgewicht nicht. Wenn du allerdings in Umweltzonen fahren möchtest würde das nur mit einem "H" gehen.


    Die Steuer (bei schwarzem Kennzeichen) kriegst über den "Steuerrechner" im Internet raus, (Ca. 176 Euro würde der bei 2900 Kg Zul. Gesamtgewicht kosten) das wurde hier schon öfter Beschrieben.


    Das "H" kostet um die 196 Euro pauschal.


    Wegen einer Versicherung bei "Schwarz" bzw. auch bei "Grün" must rumschauen. Es gibt da einige Anbieter. Das Fahrzeug braucht in jedem Falle eine eigene Kraftfahrzeugversicherung! (wurde hier auch schon unzählige Male diskutiert...ein wenig suchen bitte )


    Gruß Uli



    entscheided ist das der Brief damals nicht ungültig gemacht wurde. Das hat auch eben gerade eine GTÜ Prüfstelle so bestätigt.

    Der Brief ist quasi der "Ausweis" des Fahrzeuges. Es sollte daher auch keine Vollabnahme notwendig sein.

    Das Landratsamt hat das auch bestätigt. Jedoch kostet des wiedereingeben der Daten beim Landratsamt eine Gebür.

  • Hallo!


    Ich habe vor kurzem meinen F 15 G6 Baujahr 1954 wieder zugelassen. War auch seit ewigen Zeiten abgemeldet.

    Der Dekra hat vor Ort eine Hauptuntersuchung durchgeführt. Der originale Brief war vorhanden.

    Danach Termin bei der Zulassungsstelle und wieder mit Saisonkennzeichen zugelassen.


    Mfg


    Wolfgang

  • Hallo,

    Ja du brauchst nur noch TÜV und dann kannst du ihn wieder zulassen.

    Das ist auch nur eine normale Abnahme und kostet ca. einen 10er mehr als normal weil der TÜV länger als 2 Monate abgelaufen ist.


    MfG Felix

    Der Motor brennt er hat genug der arme Claas vorm Einschaarpflug 8) :thumbup: 8o


    Wer gut schmiert der gut fährt. :thumbup:


    Sabbel nich dat geit :thumbup:

  • Hallo,

    danke für eure Antworten.

    Das macht schon mal ein besseres Gefühl, wenn es soweit ist.


    Muss erst noch die Ölwanne neu abdichten, da dort leicht Öl raustropft. Mach ich einfach alles sauber und dann kommt da ein Dichtmittel (Dirko HT) drauf.


    Der alte Fahrzeugbrief wurde nicht entwertet. Nur "vorübergehend Stillgelegt".

  • Hallo Hans_F230GT,

    ich hab das ganze auch hinter mir, meiner wurde 1995 abgemeldet, seit dem war er im Dornröschenschlaf...


    Ich hab alles soweit funktionsfähig gemacht, Bremsen, Beleuchtung, etc. Ich hab dann meinen Prüfer des Vertrauens angerufen und der hat dann Vor Ort bei mir eine Abnahme gemacht, -> ganz normale HU.


    Danach mit den Unterlagen (Brief+HU) zur Zulassungsstelle. Hier muss etwas aufgepasst werden.

    Meine Sachbearbeiterin hat die Daten aus dem alten Brief übernommen. Da meiner aber einen Überrollbügel hat, ist der halt nicht 1,64 Meter sondern halt 2 Meter irgendwas. Es gibt dazu bei Theopoldparts die Technischen Datenblätter. Das passende hatte ich dabei. Auf Basis diesen Dokumentes hat sie die Typengenehmigung aus den 60igern rausgesucht und mir dann die maximale Höhe eingetragen. In den alten Dokumenten sind meistens keine Abmaße eingetragen.


    Steuer sind 136€ jährlich zGG. sind nämlich 2220 KG (10x 11,25€ = 112,50) + (2*12,02 = 24,04) == 136,54 abgerundet 136€

    Steuer wird immer in pro 200KG abgerechnet


    Gruß + viel Erfolg

    Jascha

  • Hallo;


    @Jascha...das mit den 2900 zul. Gesamtgewicht für den 230er steht so bei Gilbert Kremer drin! Natürlich kann es sein das da manche, so wie deiner, ein anderes zul. Gesamtgewicht drinstehen haben.....ich wollte damit ja nur darlegen das sich das "H", auch bei 2900 Kg, eben nicht rentiert! Je weniger zul. Gesamtgewicht desto deutlicher wird der Unterschied. ;)


    Gruß Uli

  • Hallo Jascha,


    o.k...Danke für die Info. :thumbup:Aber ich bin mir jetzt dann doch nicht ganz sicher ob in deinem Falle das zul. Gesamtgewicht, mit Anbaugeräten, mehr als deine eingetragenen 2220kg betragen darf. Denn es geht ja auch um die Achslasten. Also zumindest müßte das dann in den Fahrzeugpapieren irgendwo mit drinstehen, also bei den Bemerkungen. :/ Verstehe ich noch nicht ganz... :/must du diesen Anhang "zu Spalte A" mitführen?


    Gruß Uli

  • Hi Uli,

    Ja genau ! In meinem Fahrzeugschein steht das separat auf dem Beiblatt drauf, welches durch Klammer und Siegel dem FZG Schein angeheftet ist.

    Die Zulässigen Achslasten sind dann:

    Vorderachse max: 1350KG und

    Hinterachse Max 2460 Kg

    Insgesamt Max 2900 KG

    die sind aber Steuerrechtlich nicht relevant.

    Relevant sind die 2220KG in Spalte 5 Abs. C


    ich guck nachher mal nach dem Fahrzeugschein dann stell ich mal ein Foto dazu ein.

    Gruß

    Jascha

  • Hallo Jascha und ihr anderen,

    mei das ist ja echt genial von euch :thumbup:

    Diese ganzen Informationen erleichtern mir vieles.

    Schade, dass die gleichgesinnten immer so weit weg wohnen. Ich bin praktisch ganz im Süden. Sonst hätte man sich mal auf ein Bierchen treffen können.


    Aber spitzenmäßig in der heutigen Zeit mit dem Internet. Ich bin ja ein 1962er Jahrgang. Praktisch mit dem Fendt F230 zur Welt gekommen. Da hat sich viel zwischenzeitlich getan.


    Ein ganz großes Dankeschön nochmals für eure Unterstützung :thumbup:

  • Hallo Hans_F230GT,


    Gerne! dafür ist das Forum hier da. Ich habe hier schon so viel Hilfe bei der Wiederbelebung meines GT's von den Vollprofis hier erhalten, dass kannst du mit Geld nicht bezahlen :D.

    Natürlich entstehen hier auch Freundschaften über die Landkreisgrenzen hinaus ;).

    Aus welchem Kreis kommst du wenn man fragen darf?

    Gruß

    Jascha