Servus zusammen,
seit 1994 ist mein Vater, dann ich Besitzer eines Fendt F230 GT.
Dieser wird nur bei uns im Wald für Holzarbeiten eingesetzt. Öffentliche Straßenfahrten hat er nie bekommen (fuhr nur auf dem Feld herum), darum war er seit 1994 auch nie wieder zugelassen worden.
Durch eine Änderung im Feld muss ich nun eine öffentliche Straße benutzen, um an den hintersten Teil des Waldes zu kommen.
Ohne Zulassung somit nicht möglich.
Nun frage ich euch, wie sieht das mit der Zulassung nach 28 Jahren aus. Reicht es ganz normal, wenn ich eine HU in einer Prüforganisation (TÜV, GTÜ, Dekra,...) mache um dann mit der aktuellen HU/AU (natürlich ohne Mängel) und dem alten Kraftfahrzeugbrief I von 1966 und der Abmeldebescheinigung von 1994 den Traktor zuzulassen ?
evb-Nummer natürlich auch (logisch).
Falls meine Hausversicherung den Traktor nicht zulassen kann, habt ihr einen Tipp, die einen F230GT ohne probleme versichern ?
Lohnt sich (falls möglich) eine H-Zulassung, aufgrund der Kfz-Steuer für den Diesel (ich habe keine Ahnung, was da die jährliche Kfz-Steuer sonst kosten würde).
Hier ein Foto vom aktuellen Fahrzeugbrief der zuletzt auf den dritten Besitzer 1973 zugelassen wurde und 1994 dann abgemeldet wurde. Seitdem in meinem Besitz.