Bosch Reiheneinspritzpumpe

  • Hallo Zusammen,

    habe mir einen Fendt 103 SA, BJ. 78 angeschafft. Bei dem Schlepper wurde die Höchstgeschwindigkeit (30) über die Einspritzpumpe (Volllastanschlag) auf 25 km/h gedrosselt. Kann mir jemand sagen ob man das ohne größeren Aufwand wieder auf die Werkseinstellung zurücksetzen kann.

    Vorab vielen Dank.


    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Moin

    Leider nein, da die Nenndrehzahl an der Pumpe dann wieder verplombt werden muß, da der TÜV diese technische Änderung eintragen muß. Ohne TÜV kein BA, ohne BA auf der Strasse mit Kontrolle, Lappen weg.

  • Ist 30 km/h im Schein eingetragen? Dann schraub den Anschlag wieder zurück auf 30km/h (GPS Messung) und fertig. Wenn dich mal dann mal einer nervt wegen der Plombe zuckst du mit den Schultern, kann ja nach 40 Jahren auch mal abfallen, wenn der Schlepper die angegebene Geschwindigkeit läuft sollte es keine Probleme geben (ist ja einfach festzustellen). Jedenfalls würde ich das so machen und ich bin eigentlich einigermaßen pingelig bei sowas.


    Sind 25 eingetragen muss der TÜV ran und die Zulassung geändert werden.

    • Offizieller Beitrag

    Moin

    Uli. Wie interpretierst du Nu die Situation oben mit der EP wegen eingetragener Geschwindigkeit, reduziert über die Nenndrehzahl des Motors?

  • Hallo Heiko,


    mir ging es darum das das Fahren ohne BE eben nicht zum Verlust der Fahrerlaubnis, wie du geschrieben hast, führt außer mann hätte bereits ein entsprechendes Punktekonto!


    Wenn da 25 Km/h in den Papieren steht kann! das Hochdrehen der Geschwindigkeit, über die ESP, zum Verlust der BE führen. Auf jeden Fall führt es zum Verlust der BE wenn sich das Abgas- und oder das Geräuschverhalten des Fahrzeuges verschlechtert oder eine Gefährdung für andere zu erwarten ist.

    Damit kann es auch erhebliche Probleme mit der Versicherung geben....

    Auf jeden Fall aber muß die neue Endgeschwindigkeit eingetragen werden schon aus Versicherungsgründen.

    Ganz klar ist auch das die ESP dann neu verplombt werden muß und das kann nur eine Fachwerkstatt!

    D.h. Selbst kann man in der Regel so eine Pumpe nicht entsprechend einstellen da man in der Regel nicht über das Werkzeug oder den Prüfstand verfügt.




    Gruß Uli

    • Offizieller Beitrag

    Moin

    Danke für die Spitzfindigkeiten... Alles sauber erklärt. Das mit den Punkten hatte ich nicht so auf dem Schirm, nicht daran gedacht.. Danke

  • Moin

    Uli. Wie interpretierst du Nu die Situation oben mit der EP wegen eingetragener Geschwindigkeit, reduziert über die Nenndrehzahl des Motors?

    Hallo Heiko,


    ich habe dir da nicht direkt auf deine Frage geantwortet..Sorry.


    Also eine Reduzierung der Geschwindigkeit über die Enddrehzahl des Motores habe ich so noch nicht gehört.


    Die Reduzierung der Endrehzahl hätte ja zur Folge das weniger Leistung zur Verfügung steht welche dann ja auch eingetragen sein solllte. (Evtl. dann andere Versicherungseinstufung)



    Zudem wird die Enddrehzahl nicht über den Volllastanschlag in der ESP eingestellt! Der Vollastanschlag gibt die maximale Einspritzmenge vor. Die Enddrehzahl des Motores wird über eine andere Anschlagschraube eingestellt.

    Zumindest ist das bei meiner ESP so. Wobei es jetzt die Frage ist was als "Volllastanschlag" definiert wird.


    Im betreffenden Falle müsten wir nun wissen welche Enddrehzahl der Motor beim Druchdrücken des Gaspedales erreicht!


    Wir hatten hier schon öfter den Fall das ganz einfach das Gaspedalgestänge "ausgeleiert" o.ä. war und der Motor dann deshalb nicht mehr auf Enddrehzahl kam..


    Gruß Uli

    • Offizieller Beitrag

    Moin

    Diese Frage wegen Gestänge könnte sein, ja... Warten wir auf eine Antwort vom Fragesteller....

    Es gibt tatsächlich eine Drehzahl und Mengenschraube. Darüber hinaus weiß man nicht, was sonst alles im Regler verstellt wurde um diese kappung der Drehzahl auszugleichen, was möglich ist und Sinn macht in diesem Falle.

    Wie gesagt, Pumpe raus, einmal zum Instandsetzer damit.... Dann TÜV.

    Wurde die veränderte Drehzahl im Brief eingetragen? Wenn ja, TÜV sowieso notwendig.

  • Hallo Zusammen,


    zunächst einmal vielen Dank für die vielen qualifizierten Antworten.

    Der Schlepper ist in der Schweiz gelaufen, Die durften aus versicherungstechnischen Gründen nur 25 km/h schnell sein. Deshalb wurden sie an der EP gedrosselt. In den schweizer Fahrzeugpapieren steht bei Leisung, "30 KW". Im Originalzustand, ab Werk hatte er 38 KW. In den CH Papieren steht: "Anzahl Plomben: t: Volllastanschlag"


    Vielen Dank und schöne Grüße aus Süddeutschland

    Andreas

  • Hallo,


    o.k. Dann kommt Licht in die Sache!


    Es wurde in der Tat eine geringere Leistung, bedingt durch die niedrigere Endrehzahl, eingetragen. Damit wäre der bei uns eine Klasse günstiger in der Versicherung. Bei den meisten Versicherungen werden Schlepper bzw. "Zugmaschinen" nach KW eingestuft und da liegt eine Stufe bei 33 kw.

    Da würde ich jetzt mal zuerst bei Fendt anfragen den so was war wahrscheinlich noch nicht beim TÜV.

    Es kann sein das da dann wirklich nur die Anschlagschraube für die Enddrehzahl verändert wurde und dann neu verplombt wurde.


    Gruß Uli