Abkürzung im Fahrzeugschein

  • Anscheinend wurde dein Fendt mal aif 3500kg zul.Gesamtgewicht abgelastet, somit auch die zulässigen Achslasten gesenkt. In Feld 22 stehen noch die ursprünglichen Werte drin. Kann Führerscheinrechtliche Gründe gehabt haben?


    Ansonsten das mit der Höhe der Rückstrahlern steht bei den meisten so von Werk aus drin.

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Hallo,


    Gut Wilfried, dann versuche ich mal zu erklären. Auf jeden Fall hat es hauptsächlich, wie Bauwagen schon geschrieben hat, mit den Gewichten zu tun.


    Jedoch wurde der eher Aufgelastet! Und zwar darf der Schlepper ein zul. Gesamtgewicht von 4000 Kg haben. Wenn ein lösbares Arbeitsgerät (z.B. Seilwinde) eine Ladepritsche (Heckcontainer) oder ein Einachsanhänger mitgeführt wird darf dann die hintere Achslast 3000 kg und die vordere Achslast 1450 Kg betragen.


    Es ist da wie Wilfried geschrieben hat: In diesen unterem Bereich stehen zusätzliche Sachen drin, also auch z.B. weitere Reifengrößen und und..



    Fahrlaubnisrechtlich reicht für den Schlepper die Klasse B nicht mehr!


    Im Falle einer Versteuerung sind auch die 4000 Kg relevant.


    Das findet man so auch öfter z.B. beim Farmer 4 S.


    Gruß Uli

  • Jedoch wurde der eher Aufgelastet! Und zwar darf der Schlepper ein zul. Gesamtgewicht von 4000 Kg haben.

    Bist du dir da sicher? Dafür Maßgeblich ist eigentlich was oben im Feld F2 steht, das gilt.


    Unten beschrieben steht nur F1 - und F1 ist, was techniwch möglich wäre aber im Zulassungsland nicht freigegeben

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  • Bist du dir da sicher? Dafür Maßgeblich ist eigentlich was oben im Feld F2 steht, das gilt.


    Unten beschrieben steht nur F1 - und F1 ist, was techniwch möglich wäre aber im Zulassungsland nicht freigegeben

    Hallo, eigentlich bin ich mir da sicher. Wo steht das die 4000 Kg bzw. die höheren Achslasten im Zulassungsland nicht freigegeben wären?

    Wie kommst du da drauf?

    Du hast da insofern Recht da das unter F.2 mit diesem "Zulassungsmitgliedstaat" drinsteht.

    Unter Ziffer 22, Bemerkungen, steht ja nur das unter F.1 die 4000 Kg gelten würden. Wo wäre das dann?:/

    Da stehen ja ursprünglich unter F.1 auch nur 3500 Kg drin.

    Die höheren Achslasten gelten aber auf jeden Fall wie unter Ziffer 22 beschrieben.


    Einfacher wird nichts mit diesen neuen EU Regeln und Vorschriften.


    Da wäre jetzt ein eventueller Steuerbescheid hilfreich wo man sehen würde wie das Fahrzeug Versteuert wird.


    Gruß Uli

  • Das steht auf der Rückseite vom Fahrzeugschein, wo die einzelnen Unterpunkte erklärt sind.... F.2 ist im Zulassungsstaat genehmigt. Bauwagen hat Recht.


    Ein Sattelauflieger hat z.b. oftmals bei F.1 eine höhere Tonnage drinstehen, in anderen Staaten sind eben nicht die 40 Tonnen zGG das Maximum wie bei uns. Bei uns steht dann halt nur 24 Tonnen drin weil das z.b. über die Achslasten und die Sattellast die maximale zulässige Tonnage ist.


    Als losgelöste Beispiel:

    Wenn man also in Deutschland eine Ablastung auf 3,5 to. durchführt, z.b. um den Traktor noch mit Klasse B fahren zu dürfen, dann gilt diese Ablastung in Deutschland. Technisch zulässig wären aber natürlich 4 Tonnen.


    So was wird öfter gemacht bei Pkw-Anhängern, dass die Summe aus Zugfahrzeug und Anhänger noch unterhalb 3,5 Tonnen liegt und somit auch "jüngere" Leute mit Klasse B den Anhänger fahren dürfen ohne extra die Klasse BE erwerben zu müssen.

  • Also wenn ich so etwas ablaste schreibe ich die alten Massen unter F1 und laste nur F2 ab aber das macht wieder jeder anders.


    Grundsätzlich beendet das * immer einen Prozess. Nach dem * wird wieder angefangen zu lesen. Würde diesen Abschnitt daher so lesen, dass die erhöhte Hinterachslast bei angebautem Anbaugerät trotzdem gilt.

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  • Also wenn ich so etwas ablaste schreibe ich die alten Massen unter F1 und laste nur F2 ab aber das macht wieder jeder anders.


    Grundsätzlich beendet das * immer einen Prozess. Nach dem * wird wieder angefangen zu lesen.

    Bei Einzelabnahmen und den einhergehenden den Eintragungen im Fahrzeugschein ist es nur leider relativ kompliziert wenn man in den Bereich vom PKW-Tuning geht. Da lässt man eine Felge eintragen, dann kommt ein Fahrwerk, dann kommt ein anderes Fahrwerk und ein Lenkrad und so weiter. Am Ende hat man zwei Seiten vollgeschrieben, wobei 90% nicht mehr aktuell sind. Die Zulassungsstelle übernimmt nur einfach immer jeden Mist, der schon drin stand und fügt das neue dazu. Das macht es etwas unübersichtlich.


    Eigentlich sollte eine neue Eintragung auch immer die Löschung eines damit nicht mehr möglichen vorherigen Vorgangs beinhalten. Kein Mensch hat zwei Fahrwerke, 5 Radsätze, zwei Lenkräder, einen Sportauspuff in Verbindung mit offenem Luftfilter, usw.... in seinem Pkw verbaut. Der Fahrzeugschein sollte einen Ist-Zustand wiedergeben. Ansonsten braucht es noch nicht mal ein Stufengutachten um die Sache undurchsichtig zu machen. Wenn dann irgendein junger Kerl so eine verbastelte Karre übernimmt, hat man keine Ahnung mehr was eigentlich möglich/erlaubt/sicher ist. Da werden ganz wild die einzelnen Sachen durchgemischt.

  • Hallo,


    ja, wie geschrieben wird das ganze alles nicht einfacher.


    Ich war mir deshalb so sicher da alles was an meinen Fahrzeugen bisher geändert und dann eingetragen wurde überwiegend in der Ziffer 22 mit drin stand.

    In den anderen Ziffern blieben die ursprünglichen Werte bzw. Eintragungen stehen.


    In dem obigen Falle ist es halt nicht unwichtig ob der Schlepper nun ein zzG von 4000 kg oder nur 3500 kg hat.

    Nach meiner Bewertung hätte ich mich nur mit C1 auf die Kiste gesetzt und hätte den dann um 500 kg überladen was aber keine Straftat gewesen wäre...anders rum wäre das eine. Also denn mit B zu fahren und dann bei einer Kontrolle festgestellt werden würde das eben B nicht ausreicht.


    Aber ich gehe nun davon aus das die Eintragung unter F.2 maßgeblich ist.


    Gruß Uli


    bei dem Beispielschlepper ist es aber eindeutig das der zzG von 4200 Kg hat..oder?

  • Tatsächlich, es wird nicht einfacher:


    Beispiel:


    F.1= 4000 kg (technisch möglich)

    F.2= 3500 kg (im Zulassungsland gültig)


    Bei Fahrten im LoF-Zweck ist die FE-Klasse L ausreichend, unabhängig was die Karre wiegt. Hier geht es nur um Geschwidigkeiten.


    Haste aber KEINEN LoF-Zweck, zum Beispiel Sonntzagsausflug zur Eisdiele, Urlaubsfahrt,...reicht L nicht, hier kommt das Gewicht zum Tragen und da wäre B ausreichend, weil 3500kg nicht überschritten werden.... und schwarze Kennzeichen brauchste obendrein....

    Hängst du jetzt noch einen "größeren" Anhänger an (Umzugshelfer, Biogasanlagenbelieferung, Wohnwagen) der über 750kg wiegt (bis hier ist es auch noch ok) benötigst du BE. Also der 3to. Kipper mit dem Sofa drauf oder der Wohnwagen wäre zu schwer. BE müsste es sein.


    Für die Fahrerlaubnis ist nicht das tatsächliche Gewicht entscheidend sondern NUR die Eintragung im Fahrzeugschein.

    Hast du also einen 750kg-Anhänger dran, dann reicht B aus, auch wenn du statt den Anhänger mit 3000kg belädst. Das wäre nur eine (sauteure) Überladungs-Ordnungswidrigkeit, aber die Fahrerlaubnis passt trotzdem.

    Andersrum darfste natürlich keinen 3to-Kipper an deinen 2to.-Pkw hängen, selbst wenn beide leer sind und das Gespann aktuell tatsächlich nur 2,5 to. wiegt.

  • Bei Einzelabnahmen und den einhergehenden den Eintragungen im Fahrzeugschein ist es nur leider relativ kompliziert wenn man in den Bereich vom PKW-Tuning geht. Da lässt man eine Felge eintragen, dann kommt ein Fahrwerk, dann kommt ein anderes Fahrwerk und ein Lenkrad und so weiter. Am Ende hat man zwei Seiten vollgeschrieben, wobei 90% nicht mehr aktuell sind. Die Zulassungsstelle übernimmt nur einfach immer jeden Mist, der schon drin stand und fügt das neue dazu. Das macht es etwas unübersichtlich.


    Eigentlich sollte eine neue Eintragung auch immer die Löschung eines damit nicht mehr möglichen vorherigen Vorgangs beinhalten. Kein Mensch hat zwei Fahrwerke, 5 Radsätze, zwei Lenkräder, einen Sportauspuff in Verbindung mit offenem Luftfilter, usw.... in seinem Pkw verbaut. Der Fahrzeugschein sollte einen Ist-Zustand wiedergeben. Ansonsten braucht es noch nicht mal ein Stufengutachten um die Sache undurchsichtig zu machen. Wenn dann irgendein junger Kerl so eine verbastelte Karre übernimmt, hat man keine Ahnung mehr was eigentlich möglich/erlaubt/sicher ist. Da werden ganz wild die einzelnen Sachen durchgemischt.

    Das ist aber doch etwas zu kurz gedacht. ;)

    das geht schon damit los, das evtl die Sommerreifen auf der einen Zubehörfelge fährt, und die Winterräder mit einer anderen Reifengröße auf anderen Zubehörfelgen.


    Und dann die straßenzugelassenen Wagen, mit denen aber auf abgesperrten Strecken Rennsport ( z.B. Rally ) betrieben wird. da sind je nach Einsatz auch verschiedene Fahrwerke im Einsatz.


    Rein grundsätzlich sehe ich das so, dass wenn ich für eine Eintragung ( mittlerweile sehr teures ) Geld bezahlt habe, dann sollte die mir auch dauerhaft zur Verfühgung stehen, ob ich sie nun dauerhaft nutze oder nicht.


    und es gibt tatsächlich Leute, die stehen am Freitag in der Werkstatt und überlegen welchen Radsatz sie denn dieses Wochenende fahren, genau wie die frau vorm Schuhschrank steht und eine Entscheidung sucht.


    Und ich finde das überhaupt nicht schlimm oder albern oder unsinnig, denn so lang niemanden Schaden in irgend einer Art zugefügt wird, sollte jeder mit gutem Recht das machen dürfen, was im Spaß macht und die teilweise verrückte Welt von heute mit einem lächeln erträglicher macht.


    :) :) :)


    In diesem Sinne, lasst es euch gut gehen und macht was euch Spaß macht, egal was andere darüber denken.


    Harry Vorjee

  • hallo Harry,

    das System "Fahrzeugschein" ist aber leider nicht geeignet, diese Möglichkeiten abzubilden. Dadurch ist billigstem Pfusch, egal ob absichtlich oder aus Versehen, Tür und Tor geöffnet...ich sag nur Stufengutachten....auf einmal steht der 18jährige, der mit seinem Azubi-Gehalt einen umverbastelten Polo gekauft hat, in der Kontrolle und heult bald, weil seine Änderungen doch im Fahrzeugschein stehen und er jetzt zur Nachschulung muss, nur weil kein (Privat-)Mensch mehr durchblickt, was da eigentlich eingetragen ist.

    Die Zulassungsbescheinigung ist, egal wie viele Seiten sie hat, nicht geeignet, eine Kette von Änderungen rechtssicher abzubilden.


    Weder für den Halter, noch für die Kontrolleure, noch für Prüfer.


    Grüße

    Klaus

  • Das eine Eintragung keine Rechtssicherheit bescheinigt, dies ist richtig. Es sagt nur aus, dass "EIN" Prüfer das begutachtet hat und für i.O. befunden hat.


    Jeder Amatuer mit der Berechtigung hat ein blaues Licht im Straßenverkehr einschalten zu dürfen und das passende Abzeichen auf der Jacke hat darf das anzweifeln und mit Rechtssicherheit das Fahrzeug aus dem verkehr ziehen.

    Und jeder Prüf.Ing, dem ein nachgerüsteter Kaffeebecherhalten schon die Augenbraue hoch zucken lässt , darf die positive Begutachtung des Kollegen außer kraft setzten.


    Und das liegt schon allein daran, das jeder Prüfer eine andere Regelung nutzen kann, da kann man nach der STVO, aber auch deutsche STVZO oder aber auch die europäische STVZO als Richtlinie herziehen.


    Harry Vorjee

  • Was habe ich da nur Losgetreten 🙈🙈🙈

    Also bei meinem Schlepper um

    Den es ja ging Ein Farmer 3S steht in Spalte F.1 und F.2 3500 Kg drin

  • Was habe ich da nur Losgetreten 🙈🙈🙈

    Also bei meinem Schlepper um

    Den es ja ging Ein Farmer 3S steht in Spalte F.1 und F.2 3500 Kg drin

    Hallo,


    alles gut..;) Ist mal interessant wie diese neuen Zulassungsbescheinigungen so aufgebaut sind. Eventuelles Fahren ohne passende FE ist ja kein Kavaliesrsdelikt.

    Wenn man allerdings nur noch schwer Nachvollziehen kann was denn nun eigentlich wirklich in den Papieren drin steht dann wird es schon ein wenig fraglich.

    Aber das bei deinem Schlepper ist ja nun klar.


    Gruß Uli

  • Nochmal zum Thema hier: Maßgebend für Zulassung und Führerschein ist was in F2 steht. In Feld 22 werden nur zusätzliche Möglichkeiten beschrieben welche über die oberen Felder hinaus gehen.


    Beispiel: nur weil in Feld 22 eine andere Bereifung steht, darf trotzdem die obige in Feld 15.1 stehende gefahren werden. --> unmittelbar gilt immer was oben steht

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