Fendt Farmer 2 oder Fendt Farmer 2E

  • Hallo, heute war ich auf der Zulassungstelle um meinen frisch Restaurierten Fendt Farmer 2 zuzulassen. Nachdem ich den neuen Farzeugschein in der Hand hatte, ist mir aufgefallen, dass beim Modell

    "Farmer 2 E" steht. Dies wundert mich eigentlich. Auf Nachfrage warum dort Farmer 2 E steht, wurde mir mitgeteilt, dass dies so beim Kraftfahrtbundesamt angegeben ist. Den Tausch der Achse und des Typenschildes kann ich eigentlich ausschließen, weil der Typ Farmer 2 E wurde ja nicht im Jahr 1964 gebaut, wie es bei mir eingetragen ist. Zudem habe ich eine Runde Haube und den Motor MWM 110.5 KD.


    Passt also alles überhaupt nicht zusammen. Was könnte dort damals vielleicht schief gelaufen sein oder ist dies vielleicht irgent ein Sondermodel oder Probeexemplar vom Werk? Ich habe keine Ahnung.


    Vielleicht ist das ja bei noch jemandem der Fall bzw. gibt es die Möglichkeit bei Fendt mal anzufragen ?


    LG Eric:thumbup:

  • Hallo,


    wie immer ist entscheidend das die Fahrgestellnummer, evtl. Motornummer und die am Vorderachsbock eingeschlagene Fahrgestellnummer mit den Eintragungen im Fahrzeugbrief übereinstimmen!

    Im einfachsten Falle hat da jemand aus "Versehen" ein E mit dazu eingstempelt.


    Evtl. kann man aber anhand der Fahrgestellnummer festellen ob es ein echter Farmer 2 ist.


    Gruß Uli

  • Hallo EricFendt,


    das E steht für Eckige Haube, den der Farmer 2D hat eine runde Haube. Mein Farmer 2E ist Baujahr 1969 und mit einer eckigen Haube. Ich habe irgend wo

    gelesen das Fendt 1968 / 1969 eine Modellwechsel gemacht hat. Es gibt ja auch einen Farmer 2DE der hat nämlich 35 PS und der Farmer2E hat 40 PS.

    Dies alles nur zu deiner Information. Ich weis nicht warum dieses bei deinem Farmer 2E in den Papieren steht, wenn er Baujahr 1964 so wie aus deinem Artikel hervor

    geht, stimmt das mit dem Farmer 2E nicht. :thumbup::)


    Mit freundlichen Grüßen Erwin

  • Ja, diese Informationen hab ich mir schon herangeholt. Das ist alles sehr komisch. Vielleicht wurde ein Fehler gemacht weil der eigene Typname Fw139 ist von Fendt laut Internet sowohl beim Farmer 2 und beim Farmer 2 E angegeben. Könnte ja sein dass deswegen beim Kraftfahrtbundesamt ein Fehler gemacht wurde.

  • Hallo!


    Wenn die Fahrgestellnummer kleiner als FW 139 xx 18000 ist dann handelt es sich um einen Farmer 2

    Mit dem Motor KD 110,5 hat er einen Fahrgestellnummer kleiner 139/xx/15331

    Ab 1967 gab es den Farmer 2 mit Motor D 208-3 ab der Fahrgestellnummer 139/xx/15332

    Ab 1968 gab es den eckigen Farmer 2E ab 139/xx/ 18ooo mit Motor D 208-3


    Schöne Grüße von der Mosel!


    Wolfgang

  • Hallo,


    ich kann von einem ähnlichen Problem berichten. Mein vor zwei Jahren unrestauriert erworbener Farmer 2, FW139, hatte im Fahrzeugbrief/-schein als Tag der ersten Zulassung den 01.07.1959 stehen, was natürlich Quatsch ist. Von der Fa. Theopold-Parts erhielt ich die Info, dass mein Farmer 2 (anhand der Fahrgestellnummer) am 05.02.1963 zugelassen wurde, was ja auch sehr realistisch ist. Nach Restauration und TÜV-Abnahme habe ich ihn vor zwei Wochen angemeldet mit den alten Papieren, habe die Info das Tags der ersten Zulassung gezeigt und wollte den Farmer 2 mit richtigen Zulassungsdatum versehen. Das wurde nicht akzeptiert und ich musste das falsche Datum hinnehmen. Das habe ich dann geschluckt. Zu Hause stellte ich dann fest, das als "Handelsbezeichnung" Farmer 2E eingetragen ist. In den alten Papieren stand nur FW139! Das soll mir auch egal sein!

    Außerdem hat die Tante bei der Zulassungsstelle den Farmer mit H-Kennzeichen registriert, obwohl ich ihr ein Nummernschild eines anderen, von mir am gleichen Tag abgemeldeten F28, ohne H-Kennung vorgeslegt habe, dass sie mit den neuen Siegeln versehen hat. Also: die Zulassungsstellen sind in vieler Hinsicht sehr "oberflächlich".

    Außerdem war in den alten Papieren als Höchstgeschwindigkeit 25 km/h eingetragen. Eine Geschwindigkeitsmessung über google-maps ergab exakt 20 km/h. Leider! Nochmal also: Eintragungen in Fahrzeugbriefen/-scheinen bzw. Zulassungsbescheinigungen sind häufig sehr fragwürdig.