Welche Versicherung --Welche Zulassung

  • Moin zusammen !


    Ich habe mich mal durch den "H" Trööt gekämpft, und die alten Trööts dazu...ich brauche ne aktuelle Empfehlung !


    So, der 106er hat endlich den Weg zu mir gefunden...(Corona, Arbeit, Urlaub, Weihnachten...)


    Nun soll er "ans Netzt"


    Grüne Nummer: Fällt aus, da keine Landwirtschaft UND ich auch mit den Zwergen "Spazierenfahren möchte...


    Frage 1:

    H oder "normal" schwarz (KEIN07)


    H: Laut Aussage eines Polizisten und der Zulassungsstelle: KEIN Unterschied in der Nutzung zu "normalen" Kennzeichen, lediglich Steuer auf 191,- begrenzt. Nachteil: Keine reine gewerbliche Nutzung erlaubt sagt der eine, gar keine gewrbliche Nutung der andere...:/


    Ich will mein Holzdamit vom Wald nach Hause hohlen, und ggf. ihn für die Gemeindearbeit als Fahrzeug nutzen, ggf. den ein und anderen Gemeindeweg im Herbst mulchen.


    H zu normal schwarz: spare ich gut 150,- im Jahr.


    Versicherung:

    Oldtimer Versicherung: Fällt wohl aus, da ich keine kenne die günstig ist, und das arbeiten erlaubt. (Nur Fahrten zu Treffen, ausfahrten...)


    Treckerversicherung "scharze" Kostet 350,- Haftpflicht + 75,- TK, da ich keinen alten Vertrag belasten kann.


    Wo habt ihr Versichert? (Derzeit VGH)


    Was mir niemand sagen konnte: ist bei H Kennzeichen auch das ziehen eines Anhängers mit grüner Nummer möglich?

    >> JA nicht zum Umzug, aber wenn ich für den Landwirt sein Heu nach Hause ziehe ist der "Zweck" eindeutig LoF und laut dem Polizisten "kein Problem".



    Derzeit tendiere ich zu "normal" schwarz, hat für mich die wenigsten Einschränkungen, allerdings auch die höchsten Kosten !

    (Hobby ...ja ich weis...)


    Führerschein ist kein Problem, da ich Klasse 2/BCE habe und meine Frau den alten 3er, also C1E, daher ist ja nur das Gesamtzuggewicht von 12t zgm von Bedeutung ist, wenn "Sie" fährt.


    gruss und danke für Eure Zeit...

    :thumbup:

  • Hallo,


    willkomen hier im Forum.:)


    Zu den Nutzungsmöglichkeiten von Fahrzeugen mit "H" liest man verschiedenses.

    So wie du den Nutzen möchtest sollte es kein Problem sein.


    Da kann die aber sicher deine Versicherungsagentur weiterhelfen denn die Versicherungsbedingungen bestimmen hauptsächlich wie ein Fahrzeug genutzt werden darf.


    Welche Versicherung prinzipiell ist nicht einfach zu Beantworten. Meiner läuft normal "Schwarz" bei der AXA. Vertrag auf jeden Fall mit Schadensfreiheitsrabatt nehmen.

    Evtl. kann man sparen wenn die Zugmaschine im "Werkverkehr" läuft. Ist Verhandlungssache.

    Evtl. auch als "Zweitwagen" versichern!


    Anhänger ziehen welche grüne Folgekennzeichen eines LOF Betriebes haben geht wenn die Nutzung dann auch in der LOF ist.


    Zur Fahrelaubnis deiner Frau kann man noch Anmerken das auf der Kartenfahrerlaubnis der "L 174/175" eingetragen sein sollte. Das geht wenn der 3er vor einem bestimmten Datum (1999 ?) gemacht wurde.

    Denn der L 174/175 erlaubt Zugmaschinen (bis 40 km/h ) mit 2 zugelassenen Anhängern auch ausserhalb der LOF ohne Gewichtsbeschränkung!

    (106 er mit 2 Auflaufgebremsten 8 Tonnen Wägen, dann allerdings nur bis 25 Km/h, wäre dann auch Abdeckt.)


    C1E erlaubt ja nur 1 Anhänger.


    Gruß Uli

  • Moin Uli ! Ja den kenne ich, von wegen einer Achse bis 40km/h und 2 Anhängern bis 25 km/h.


    Wobei dann ja die Begrenzung des Gesamtzugewichtes bei 12 To bleibt solange der/ die Anhänger Auflaufgebremst sind.

    Auch hebeln die 25km/h mit 2 Anhängern die Gesamtzugmasse ja nicht aus. Da es zudem um zgM geht...

  • Moin Uli ! Ja den kenne ich, von wegen einer Achse bis 40km/h und 2 Anhängern bis 25 km/h.


    Wobei dann ja die Begrenzung des Gesamtzugewichtes bei 12 To bleibt solange der/ die Anhänger Auflaufgebremst sind.

    Auch hebeln die 25km/h mit 2 Anhängern die Gesamtzugmasse ja nicht aus. Da es zudem um zgM geht...

    Hallo,


    nach meinem INFO Stand gilt bei L 174/175 keine Gewichtsbeschränkung! :/ Hier greift dann nur die geforderte Mindestsleistung von 2,2 Kw pro Tonne. Das ist das "besondere" an dem L 174/175, den man ja so nicht erwerben kann. Der wird nur zugteilt wenn man den alten 3er vor 1999 hat.

    Der 106er dürfte dann locker 2 auflaufgebremste 8 Tonner ziehen...mein Farmer 3 S dagegen nicht....da ist bei 15 Tonnen Gesamtzuggewicht Feierabend.

    Gilt bei meinem Farmer da der eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 28 Km/h hat...bei einem Schlepper welcher 25 Km/h eingetragen hat spielt das dann keine Rolle.




    Ich dachte ein „Mischbetrieb“ (=grüne Zugmaschine mit schwarzen Hänger und umgekehrt) ist generell nicht erlaubt....da bin ich wohl einen Irrglauben aufgesetzt?

    Es kommt immer drauf an wie die Fahrzeuge tatsächlich genutzt werden!


    Befindet sich ein zulassungsfreier! grüner Anhänger im echten LOF Einsatz ist es egal welche Zugmaschine den zieht.

    Eine "Grüne" Zugmaschine darf natürlich nur im LOF Einsatz "Arbeiten" da kann dann auch ein zugelassener "schwarzer" Anhänger dranhängen.

    Hier muß nur beachtet werden das es die sog. Nachbarschaftshilfe nur unter Landwirten gibt. Will man als Privatperson, mit dem eigenen "schwarzen" Schlepper, bei einem Landwirt "aushelfen" dann muß dies entweder auf Rechnung oder auf Basis einer Beschäftigung geschehen.


    Gruß Uli

  • Moin, Ich würde auf schwarze Nummer Zulassen da hat man am wenigsten Ärger was durch die Gegend fahren angeht.


    Bezüglich der Versicherung habe ich das auch so gemacht bzw würde das auch wieder so machen, wie uli schon gesagt hat, am besten zu einem Versicherungsmakler gehen, die knapp 450€ scheinen mir ein bisschen sehr viel zu sein, ich bin bei etwas über 60€ bei nem Dieselross (das geht aber nach ps bzw kw Klassen)


    Gruß Jakob

  • Hallo,


    sollte ja auch nur ein Hinweis gewesen sein, wegen dem L 174.;)


    Ob H oder nicht sollte mit der Versicherung zusammenpassen! Es könnte z.B. sein das man mit einer Versicherung

    "Zugmaschine im Werkverkehr" gut wegkommt.

    Wenn die Versicherung natürlich sagen würde das z.B. "Zugmaschine im Werkverkehr" auch mit H geht dann wäre es gut.

    Die Kosten für das H hätte man dann schnell wieder gutgemacht. Da hilft nur rumtelefonieren!


    Viel Erfolg!


    Gruß Uli

  • So, "Siegerehrung" !

    Ich will Euch das Ergebniss/die Ergebnisse nicht vorenthalten...


    Zulassung:

    Schwarzes Kennzeichen ! (Steuer ca. 300,-)

    Schwarzes Kennzeichen "H", Steuer 191,-

    H Gutachten (Einfaches) 100,-

    TÜV neu (muss eh sein...)


    Demnach schwarzes "H" > für mich auf dauer am günstigsten, da "dauerhafter Gewerbeeinsatz" nicht vorgesehen ist.

    (Im Grunde dem "normalen" gleich, nur vergünstigt aufgrund des Alters)

    Versicherung: TK 75,- HF: 325,- bei SF 0,5 !

    >> Aufgrund eines "ruhenden" (und bisher vergessenen) Vorvertrages lande ich mit 27 SF Jahren im Höchsten Rabatt, und somit bei ca. 120,- für HF, TK bleibt bei 75,- also gut 200,- im Jahr.

    Dafür keine Auflagen in der Nutzung.

    Hier nun noch nach Werksverkehr, xy oder z zu suchen, da habe ich keine Lust zu, zumal der versicherer um die Ecke sitzt, und z.B. für Umzüge mit Personentransport nichts mehr nimmt, als ne Anmeldung.


    Hobbies kosten Geld, das ist es mir wert!


    Danke Euch für die Antworten!

  • Hallo Kollegen,

    ich antworte hier auf eine altes Thema, was bei mir gerade brandaktuell ist :

    Ich beabsichtige, ein grünes Kennzeichen zu beantragen, da wir fast ausschließlich in der Hobby-Landwirtschaft unterwegs sind. Ob das klappt, weiss ich nicht. Werden sehen.

    Bis dahin soll unsere Farmer 3S eine schwarze Nummer kriegen.

    Belm lesen Eurer Nachtichten habe ich gelernt, dass ich nicht mal gediegenes Halbwissen habe, was den Einsatz mit schwarzer Nummer angeht.

    Darf ich einen Anhänger mit grünem Folgekennzeichen hinter meinem "schwarzen" Schlepper nutzen, nutzen, wenn ich damit z.B. mein Heu von der Wiese einfahre?

    Gilt das auch, wenn ich aus dem Umbau meines Sohnes Bauschutt weg fahre?

    Wer hilft mir aus dem Dschungel der Unwissenheit?

    Liebe Grüße, Dietmar

  • Hallo, ist schon öfters hier durchs Forum gegeangen.

    Schwarzer Schlepper mit grünem Anhänger erlaubt ,solange es sich um LoF handelt. Das heist, Heu ja , Bauschutt nein, es sei denn wenn du damit deine Zufahrt zur Weide befestigst....

    Also, alles was im LoF Sinne ist darfst du mit grün machen, alles andere nicht.

  • Also, alles was im LoF Sinne ist darfst du mit grün machen, alles andere nicht.

    Servus,

    also mir hat einer vom Zoll erklärt , daß ich mit der grünen Nummer meines Autoanhängers nur landw. Erzeugnisse transportieren darf. Das sind z.B. Milch, Feldfrüchte, Heu usw. . Ich darf z.B. meinen platten Reifen vom Schlepper damit nicht in die Werkstatt zum reparieren transportieren;( (Sch..... bürokratius)

    Schönen Gruß aus dem Schwarzachtal

    Sepp

    -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

    GT 220, GTA 365, GTA 380

  • Servus,

    also mir hat einer vom Zoll erklärt , daß ich mit der grünen Nummer meines Autoanhängers nur landw. Erzeugnisse transportieren darf. Das sind z.B. Milch, Feldfrüchte, Heu usw. . Ich darf z.B. meinen platten Reifen vom Schlepper damit nicht in die Werkstatt zum reparieren transportieren;( (Sch..... bürokratius)

    Es könnte schöner sein, richtig.

    ABER es ist für mich immer unverständlich, wenn sich Leute daran stören mit dem Anhänger mit grüner Nummer eben nicht den Reifen in die Werkstatt fahren dürfen, oder keinen Umzug oder auch überhaupt kein Grünes Kennzeichen für ihren Schlepper genehmigt bekommen, obwohl sie doch damit auch zwei mal im Jahr ihr Brennholz nach Haus holen.


    Die grünen Kennzeichen sind eben eine Steuervergünstigung für Landwirte und nicht für Spielereien.


    Sollte man eben immer auch einmal drüber nachdenken.;);)


    Harry Vorjee

  • Man stelle sich vor , du bist am Heu machen und hast einen platten....., LoF Zweck erfüllt.

    Der vom Zoll soll sich mal nicht so wichtig tun, die wissen auch nicht alles auswendig.

    Das war der Sachbearbeiter, der dir die grüne Nr. genehmigt oder auch nicht!:cursing:

    Da soll man wahrscheinlich wie die Beamten den bürokratischen Weg gehen...

    also den Mechaniker als Fachkraft anrufen(der Landwirt ist sowieso nicht befugt diese Arbeiten zu machen), der kommt, erledigt alle Arbeiten, kannst dich inzwischen mit einer Halbe in die Sonne legen und warten bis alles erledigt ist.... und du brauchst nur bezahlen;):)

    Schönen Gruß aus dem Schwarzachtal

    Sepp

    -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

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