K50 Kugelkopf Anhängerkupplung für Fendt Farmer 2 gesucht

  • Soooo.... Habe gerade mit der Dekra telefoniert. Sehr freundlich. Hatte mein Anliegen geschildert und der gute Mann hat dann zurückgerufen.


    Also Zulassung via Einzelabnahme sei durchaus möglich, wenn ein Festigkeitsgutachten über die Ackerschiene vorliegt. Denn diese sei leider kein bauartgenehmigtes Anbauteil und daher ist eine einfache Eintragung nicht möglich. Tja, woher bekommen? Auf der Fendt-Website sehe ich keine Kontaktmöglichkeiten. Hat einer von euch da evtl. eine Idee?


    Der Kollege aus dem IHC Forum meinte, dass er einfach zum TÜV Oberberg gefahren sei und das da geklärt hätte. Kann ich aber so derzeit nicht nachvollziehen. Ich schreibe ihn dazu nochmal an.


    edit: Den Mitarbeiter von der DEKRA habe ich auch schon angeschrieben und direkt gefragt, ob dann nicht eine Schiene aus dem Zubehörhandel (z.B. FK Söhnlein) ausreichend wäre. Da werden ja entsprechende Zuglasten direkt ausgewiesen. Bin gespannt auf die Antwort!

  • Hmmmm.... Schlechte Nachrichten von der Dekra. Der zuständige Mitarbeiter hat mich gerade angerufen. Es reicht nicht aus, dass die Ackerschiene einen entsprechenden Nachweis hat, es müssten ALLE Teile, die eine Verbindung zwischen Block und Anhänger herstellen, eine Bauartgenehmigung haben.


    Ich versuche mein Glück nochmal beim TÜV. Ich muss heute Nachmittag eh in die Richtung und mache da mal nen Stopp. Vielleicht geht da ja was im persönlichen Gespräch.

  • Hallo Leute,


    bin jetzt mal das ganze nochmals durchgegangen, ist ja fast 10 Jahre her (Deutzforum) wo das ganze diskutiert wurde.


    Anbei das Merkblatt 333 DLG und ein Auszug daraus. Da es praktisch keinen Kugelkopfhersteller gab oder gibt welcher in seiner ABE drinstehen hat das der Kugelkopf ohne Änderungsabnahme auf der Ackerschiene

    montiert werden darf bleibt also nur eine Änderungsabnahme..die ist aber prinzipell möglich!

    So war auch, wie schon geschrieben, die Aussage damals vom TÜV!

    Wenn ich damals richtig Verstanden habe dann brauchen die vorhandenen Bauteile, also Hubarme, Unterlenker und die Ackerschiene dazu keine eigene Bauartgenehmigung solange es sich um die Originalen Bauteile des Schleppers handelt.

    Wie gesagt, das ist jetzt gut 10 Jahre her..:/


    Gruß Uli

  • Beim TÜV niemanden erreicht, aber bei der GTÜ. Gleiche Aussage: Alle Teile, die zwischen Rahmen und Kupplung sind, müssen zugelassen sein. Selbst mit der zugelassenen Ackerschiene aus dem Zubehör, scheitert es dann an den Hubstreben. Aber ich bleibe dran.


    Nochmals die Nachfrage an der Stelle, ob jemand die Maße / Zeichnung von der Zugmaulaufnahme hat? Dann könnte ich damit zumindest bei Walterscheid schonmal anfragen.


    Danke!

  • Beim TÜV niemanden erreicht, aber bei der GTÜ. Gleiche Aussage: Alle Teile, die zwischen Rahmen und Kupplung sind, müssen zugelassen sein. Selbst mit der zugelassenen Ackerschiene aus dem Zubehör, scheitert es dann an den Hubstreben. Aber ich bleibe dran.


    Nochmals die Nachfrage an der Stelle, ob jemand die Maße / Zeichnung von der Zugmaulaufnahme hat? Dann könnte ich damit zumindest bei Walterscheid schonmal anfragen.


    Danke!

    Anhängebock vom Zugmaul kann ich dir morgen abend messen ;)

  • Beim TÜV niemanden erreicht, aber bei der GTÜ. Gleiche Aussage: Alle Teile, die zwischen Rahmen und Kupplung sind, müssen zugelassen sein. Selbst mit der zugelassenen Ackerschiene aus dem Zubehör, scheitert es dann an den Hubstreben. Aber ich bleibe dran.


    Nochmals die Nachfrage an der Stelle, ob jemand die Maße / Zeichnung von der Zugmaulaufnahme hat? Dann könnte ich damit zumindest bei Walterscheid schonmal anfragen.


    Danke!

    Hallo,


    irgendwie dreht man sich da im Kreis.


    Der komplette Schlepper, also alle seine Komponenten, sind prinzipiell bauartgenehmigt!


    Klar hat der Anschraubblock, an welchem das Zugmaul befestigt wird, ein eigenes Prüfzeichen. Ein eigenes Prüfzeichen haben die Unterlenker, die Hubstreben und die Ackerschiene (Anhängeschiene!) natürlich nicht. Deshalb können die erstmal nicht dazu dienen eine Anhängevorrichtung draus zu machen, das leuchtet mir durchaus ein.


    Jedoch ist es erlaubt, wie schon geschrieben, einen Anhänger über z.B. ein Anbaugerät zu ziehen. Ein Anbaugerät hat jedoch normalerweise auch kein Prüfzeichen!


    Der Knackpunkt ist aber eben das die Anhängelasten deutlich begrenzt sind wenn z.B.

    ein Anhänger über ein Anbaugerät mitgeführt wird und, wenn ich mich momentan nicht irre, die Geschwindigkeit auf 25 Km/h begrenzt ist.


    Ein 50er Kugelkopf ist von seiner Bauart her auf 150 Kg Stützlast sowie einer max. Anhängelast von 3500 Kg begrenzt, mehr geht da nicht.


    Das ist eben der grundlegende Unterschied zu der z.B. mormalen Zugmaulkupplung die ja deutlich höhere Stützlasten und Anhängelasten und höhere Geschwindigkeiten erlaubt.


    Gruß Uli


    ich frag da auch noch mal, bei Gelegenheit, nach....


    Nachtrag:


    Natürlich muß man auch sehen das es z.B. Nachbauteile bzw. Zubehörteile aus dem Internet gibt wie z.B. Hubstreben wo man nicht unbedingt Nachvollziehen kann ob die den Festigkeiten einer Originalhubstrebe entsprechen. Es könnte sich ja auch jemand eine "Ackerschiene" aus biligstem Baustahl "zusammenbraten" und und und...


    Deshalb wäre es Nachvollziehbar wenn die Bauteile wie Unterlenker Hubstreben und eben die Ackerschiene ein Prüfzeichen (In dem Falle dann eine "TP.." Nummer) bekommen müssen.

    Da liegt es nun dann aber beim Sachvertändigen ob der, bei Origanalbauteilen! , auf einen Festigkeitnachweiß bestehen würde.

    Sollte ein solcher gefordert werden dann wir das ganze einen nicht unerheblichen Betrag kosten wenn es überhaupt geht.


    Für diese relativ geringen Lasten, also 150 Kg Stützlast sowie 3500 Kg Anhängeslast sind die Orignalbauteile eines Schleppers jedoch mit Sicherheit ausgelegt.

  • Sorry! Hatte noch keine Zeit, mich weiter darum zu kümmern. Corona nervt extrem und ich hänge hier mit Grundschul- und Kindergartenkind im home schooling. Das geht an die Grenzen momentan. Geht hier einigen bestimmt nicht anders.


    Aber ne Nachfrage zu den Bildern. Kann das Zugmaul "über" dem Zapfwellenstummel montiert werden? Also am tiefsten Punkt des Blocks? Da müsste ja im Idealfall die AHK dann später hin.


    Danke!

  • Sorry! Hatte noch keine Zeit, mich weiter darum zu kümmern. Corona nervt extrem und ich hänge hier mit Grundschul- und Kindergartenkind im home schooling. Das geht an die Grenzen momentan. Geht hier einigen bestimmt nicht anders.


    Aber ne Nachfrage zu den Bildern. Kann das Zugmaul "über" dem Zapfwellenstummel montiert werden? Also am tiefsten Punkt des Blocks? Da müsste ja im Idealfall die AHK dann später hin.


    Danke!

    Alles gut kein stress versteh ich vollkommen, ja das geht über den Stummel!