H-Kennzeichen

  • Die Schlüsselzahl definiert die Art des Fahrzeugs und somit die benötigte Führerscheinklasse

    Gruß Olli

    Hallo,


    erkläre mir oder uns das doch bitte mal genauer!:/

    Welche Schlüsselzahl meinst Du?


    Gruß Uli


    ...auf der Fahrerlaubniskarte sind die verschiedenen Fahrzeuge samt den jeweiligen Gewichten angegeben!


    In der Zulassungsbescheinigung steht unter Ziffer 5 die Fahrzeugart deutlich beschrieben!

    In dem Feld F.1 steht das die zulässige Gesamtmasse!

    Das reicht für "Otto Normalverbraucher" um zu sehen ob das dann mit den Eintragungen in der Fahrerlaubniskarte übereinstimmt!


    Kein Mensch, ausser z.B. TÜV Leute, muß anhand der, durchaus vorhandenen, weiteren Schlüsselnummern etc. die Fahrzeugart erkennen!;)


    Im alten Fahrzeugschein steht die Fahrzeugart gleich unter Ziifer 1!

  • Hallo,

    Genau das was unter Ziffer 5 vermerkt ist meine ich, das war früher mit Schlüsselzahlen gemacht in den alten Papieren so weit ich weiss.

    Wenn da nur Zugmaschine steht was meistens bei schwarzen Kennzeichen so ist, reicht der L Führerschein nicht hin.

    Hallo,


    ich denke Du solltest Dich mal etwas mit der Einteilung der Fahrelaubnisklassen auseinandersetzen...wenn ich das so sagen darf! Dann können wir nochmals drüber Reden.;)O.k.


    Gruß Uli


    aber soviel Grundsätzlich: Welche Fahrerlaubnisklasse für eine "Zugmaschine" oder auch "Landwirtschaftliche Zugmaschine" notwendig ist hängt ausschließlich davon ab wie betreffendes Fahrzeug eingesetzt bzw. verwendet wird...das hat nichts mit der Kennzeichenfarbe zu tun! Das muß man Verstanden haben!


    Im Fahrerlaubnisrecht ist eine "Zugmaschine" oder auch "Landwirtschaftliche Zugmaschine" genauso ein "Kraftfahrzeug" wie z.B. ein Personenkraftwagen oder ein LKW oder oder! Das muß man auch Verstanden haben!


    Im Fahrerlaubnisrecht sind die betreffenden zul. Fahrzeugmassen des jeweiligen Fahrzeuges hautpsächlich entscheidend dafür welche Fahrerlaubnisklasse notwendig ist. Bei der Personenbeförderung gibt es da eine eigene Klasse!


    Ausnahme ist die echte LOF! Da spielt die zulässige Fahrzeugmasse keine Rolle sondern die max. Geschindigkeit der "Zugmaschine" oder "Landwirtschaftlichen Zugmaschine". L geht bis 40 km/h und T für alle "schnelleren".

    Wann L und T gelten ist bereits mehrfach hier beschrieben worden..bitte Nachlesen!


    D.h. Nur in der echten LOF spielt es also eine Rolle ob da in den Papieren des betreffenden Kraftfahrzeuges "Zugmaschine" oder "Landwirtschaftliche Zugmaschine" steht!

  • Moin

    Mal kurz was anderes,

    Für ein Tageskennzeichen, also wenn ich ein gekauftes KFZ von A nach B überführen möchte. Dazu benötige ich bei der Zulassungsstelle doch nur den FZg. Schein oder ?

    Der Brief bleibt doch bis zur vollständigen Bezahlung beim Eigentümer.

    Grüße Klaus

    Schönen 3. Advent ?

  • Hallo,


    soweit ich weiß braucht man die Fahrzeugdaten und den Nachweiß das das Fahrzeug noch TÜV hat...also sollte der Fahzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung und evtl. der letzte TÜV Bericht reichen...


    Gruß Uli


    und natürlich eine Versicherungsnummer...

  • Jawohl, werde ich bei Gelegenheit machen,

    obwohl es für mich persönlich nicht relevant ist.

    Ich bin im Besitz der Fs.Kl. 2 und bin als Inhaber eines Landw. Betriebes im Besitz grüner Kennzeichen, deswegen ist für mich persönlich der Drops gelutscht.

    Sollte ich Klärungsbedarf haben würde ich eh eine schriftliche Anfrage an die Fahrerlaubnisbehörde stellen, den nur was schriftlich belegen kann hat im Streitfall Bewiskraft.


    Dir noch nen schönen Tag. :)

  • da bist mit Klasse 2 eh auf der sicheren Seite..;)


    Gruß Uli

  • Da braucht man ab einem bestimmten Alter Gesundheitsnachweise...aber "weggenommen" wird einem die nicht wenn man diese Gesundheitsprüfungen vorweisen kann..das ist aber beim C bzw. CE nichts anderes...oder?


    Gruß Uli

    Die Klasse 2 "verliert" man mit dem Erreichen des 50. Lebensjahres. Dann braucht es einen medizinischen Nachweis. Wenn man den erbringen kann, bekommt man das Kärtchen mit C, CE, D oder DE. Der Führerschein ist dann nur noch 5 Jahre gültig.

    Das materielle Recht "Fahrerlaubnis" bleibt erhalten, solange man die Nachweise erbringen kann.

    Die Berechtigungen der Klasse 2 werden also in CE umgewandelt.

  • Ja ich wollte jetzt nicht explizit von Klasse 2 reden, klar auch C und CE.

    Ich muss auch alle 5 Jahre zum Dok.

    Aber im Alter musst du nicht nur alle 5 Jahre sondern ab 60 glaub ich alle 2 oder sogar jedes Jahr, müsste man mal nachlesen....

    Und glaubt nicht das das dann jeder 65 Jährige so einfach besteht, denn den Sehttest mit der Gesichtsfeld Erkennung ist für mich schon blöd gewesen, wenn du 5 min. In eine wahnsinnig helle Kugel glotzen musst, fangen dir schnell an die Augen zu Tränen, wenn du 40 bist und du hast nicht alles ganz genau dann ist das nicht gleich ein Problem.

    Wartest halt ein paar min. und machst den Rest nochmal.

    Mit 60 oder 70 bist du gleich abgestempelt das du nicht mehr fahrtauglich bist, "ach und in Rente ist der ja auch schon der braucht nicht mehr C oder CE"

    Unser Hobby interessiert dort niemanden....

    Und im Zweifelsfall bekommt man den eher nicht mehr als anders herum....

    Denkt mal darüber nach...

    Mfg.

  • Mit 60 oder 70 bist du gleich abgestempelt das du nicht mehr fahrtauglich bist, "ach und in Rente ist der ja auch schon der braucht nicht mehr C oder CE"

    Unser Hobby interessiert dort niemanden....

    ... genau so;):/ und wie Lore schon geschrieben hatte, kommen ein paar anständige

    Preisgelder, bzw. Startgelder noch mit hinzu... :rolleyes:

  • Moin


    Das sehe ich eigentlich komplett anders. Sollte dann eher wie der jährliche Lichttest sein, und nicht auf kosten derer die drauf angewiesen sind. Ebenso der Mist mit dem Anhänger Führerschein. Nur auf Kosten des kleinen der ihn braucht......


    Von mir aus ruhig in staatlicher Hand. Wenn ich mit dem Auto fahre zahle ich ja eh schon Steuer genug.