Identifizierung 2 fach Auflaufgebremster Anhänger

  • . Ich habe schon festgestellt, das von Kreis zu Kreis unterschiedlich geurteilt wird.

    Obwohl so nicht sein dürfte ! Denn der Zoll ist eine Bundesbehörde und die KFZ-Steuer ist eine Bundessteuer geworden in 2009. aber von dem Prinzip der "Gewinnerzielungsabsicht" rücken die nicht mehr ab. Hier sind auch einigen Hobby-Imkern und ähnlichen Möchtegern Landschaftspflegern das grüne Kennzeichen aberkannt worden.


    Gruß Werner

  • Ich habe aber letzens noch mit einem ehemaligen Landwirt aus NRW (aus der Nachbargemeinde) gesprochen. Dem wollten die bei seinen beiden Schleppern das Grüne abbauen. Darauf hat er 2 Schafe gekauft und angegeben, das er die Wolle verkaufen will. Danach durfte er die behalten.

    Ich wusste bisher nicht, das man für 2 Schafe 2Schlepper benötigt.;)

    Grüße vom Teutoburger Wald


    Fendt Farmer 108LSA

    Renault 551-4

    Porsche Diesel Super F309

    Zettelmeyer ZL500

    Potratz Dumper 600

    und viel Kleinkram

  • Ich habe schon festgestellt, das von Kreis zu Kreis unterschiedlich geurteilt wird.

    Obwohl so nicht sein dürfte ! Denn der Zoll ist eine Bundesbehörde und die KFZ-Steuer ist eine Bundessteuer geworden in 2009. aber von dem Prinzip der "Gewinnerzielungsabsicht" rücken die nicht mehr ab. Hier sind auch einigen Hobby-Imkern und ähnlichen Möchtegern Landschaftspflegern das grüne Kennzeichen aberkannt worden.

    Im Grunde genommen hatte Werner Recht. ;)



    Das es so nicht sein dürfte.

    Habe aber bei meiner zweiten Ummeldung des Schleppers ebenfalls festgestellt, das vieles auch in einer Behörde machbar wird.

    Immer abhängig davon an welchen Beamten, Mitarbeiter und seiner Tagesform man gerade geraten ist...:):):)

  • … dann halte ich am besten meine Klappe und mache keinen auf meinen Umstand aufmerksam. Meine Traktoren sind beide mittlerweile seit mehr als 10 Jahren (der VA seit 20 Jahren, der GT seit 10 Jahren) angemeldet. Damals war noch das Landratsamt zuständig.

    Der eine hat zwar eine grüne Nummer, denn dieser war mal ursprünglich für die LoF im Einsatz. Allerdings hatte ich mal ne Steuerprüfung im Haus und der Prüfer hat festgestellt, dass ich diesen auch für andere Zwecke nutze. Ich habe ein Jahr Steuern nachbezahlt und für den Schlepper zahle Steuern, obwohl er eine grüne Nummer hat.

    Der GT läuft mit grüner Nummer.

    Liebe Grüße aus der Oberpfalz


    Claus


    _________________________________________________________


    F17L, F28, F275 GT, Farmer 270 VA

  • Hallo Claus,

    es ist immer gut keine schlafenden Hunde zu wecken. Ein Nachbar hat mittlerweile seit 20Jahren keine Landwirtschaft mehr und immer noch seinen JD auf grüne Nummer.

    Unser alter Deutz hatte nachdem mein Vater die Landwirtschaft aufgegeben hat, auch die grüne Nummer behalten. Nur die Steuerbefreiung war weg. So hätte ich es jetzt gerne auch wieder. Wollen die mir aber einfach nicht gewähren.

    Grüße vom Teutoburger Wald


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  • Wenn ich eine Gewinnerzielung aus LOF hätte könnte ich dies beantragen und dann meine eigenen Anhänger mit Schleppkennzeichen fahren. Das darf man nämlich nicht mit Schwarz.

    Habe ich da etwas verpasst ? Bei einer Gewinnerzielungsabsicht kannst du beim Zoll die Zuteilung eines "grünen" Kennzeichens beantragen. Bei Bewilligung darfst du dann zulassungsfreie Anhänger im LoF - Zweck mit einem Folgekennzeichen deines Betriebs führen (bis V max. 25 Km/h). Das ganze darfst du auch mit schwarzem Kennzeichen im LoF - Zweck. . Niemand wird dich daran hindern, KFZ-Steuern zu zahlen

    Siehe auch meinen Beitrag # 13 !


    Gruß Werner

  • Hallo Werner,

    entweder verstehe ich dich falsch oder du mich.

    Grünes Kennzeichen:

    Nur LOF mit Gewinnerzielung - Anhänger bis Vmax 25km/h -Folgekennzeichen; keine eigene Zulassung - Steuerfrei

    Schwarzes Kennzeichen:

    LOF ohne Gewinnerzielung möglich - Eigene Zulassung der Anhänger - Keine Steuerbefreiung

    Grüße vom Teutoburger Wald


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  • Hallo,


    Werner hat schon auch recht wenn er schreibt das man mit einem schwarzen Kennzeichnen einen zulassungsfreien LOF Anhänger, also mit einem grünen Folgekennzeichen, fahren darf.

    Jedoch kann dieser Anhänger dann eben nicht das Folgekennzeichen des Schleppers mit dem schwarzen Kennzeichen haben sondern dieses Folgekennzeichen muß sich auf einen Schlepper mit grünem Kennzeichen beziehen!


    Die Farbe grün sagt ja immer prinzipell das eine Steuerbefreiung vorliegt. Die Zulassungsfeiheit wird durch die max. Geschwindigkeit von 25 Km/h (Schild muß vorhanden sein)

    "bestätigt".


    Hat also jemand einen LOF Betrieb so wird er sinnvollerweise auch mindestens einen Schlepper mit grünem Kennzeichen haben. Seine 25 Km/h Anhänger werden dann das GRÜNE Folgekennzeichen eben dieses Schleppers haben.


    Natürlich kann der betreffende weitere Schlepper haben und diese dann ganz normal "schwarz" Anmelden. Mit diesen dann "schwarzen" Schleppern darf er dann natürlich seine zulassungsfreien Wägen aus seinem Betrieb fahren solange das LOF Zweck ist.


    Er dürfte mit dem "schwarzen " Schlepper auch andere zulassungsfreie Anhänger aus einem anderen Betrieb ziehen welche dann logischerweise ein Folgekennzeichen eines "grünen" Schleppers des anderen Betriebes haben müssen, natürlich alles nur im LOF Zweck.


    Ansonsten so wie Maverik schreibt..


    Gruß Uli


    ...natürlich kann ein "Grüner" ,zumindest zeitweise versteuert, werden wenn der z.B. für andere Zwecke als der LOF verwendet wird z.b. Schleppertreffen. Jedoch kann dann logischerweise auch kein zulassungsfreier Anhänger mitgeführt werden...denn die werden, bei Nutzung ausserhalb der LOF, sofort Zulassungsplichtig.

  • Ok. Wenn ich also mit meinem 108 den 8toner vom Nachbarn bei seiner Maisernte ziehe, ist das ok. Wenn ich mir den Anhänger nehme für mein Brennholz, dann ist das Illegal.

    Sowas gibt es auch nur in Deutschland.X/

    Grüße vom Teutoburger Wald


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  • Ok. Wenn ich also mit meinem 108 den 8toner vom Nachbarn bei seiner Maisernte ziehe, ist das ok. Wenn ich mir den Anhänger nehme für mein Brennholz, dann ist das Illegal.

    Sowas gibt es auch nur in Deutschland.X/

    Hallo,


    ja, es geht halt da auch ums Steuerrecht....


    Gruß Uli


    ...was auch bedeutet das man bei dem Landwirt dann Angestellt oder auf Rechnung fahren muß denn es gilt da dann die "Nachbarschaftshilfe" nicht wenn man selbst kein Landwirt ist. Ist alles sehr kompliziert...


  • Aufgrund des geringen Achsabstandes und der Tatsache dass beide Achsen auflaufgebremst sind, vermute ich das das Teil seinerzeit Mal hinter einem Unimog o.ä. lief? Wäre schön wenn hier einen den Hersteller kennen würde oder ähnliche sachdienliche Hinweise hätte :)

    Für Geschwindigkeiten über 25 km/h brauchte man damals schon eine Bremse auf beiden Achsen. Deine Annahme, dass es ein Anhänger für eine schnellere Zugmaschine ist, ist somit richtig. Bis 40 km/h waren diese Auflaufbremsen seinerzeit erlaubt.


    Derart kompakte Anhänger waren seinerzeit im Nahverkehr weit verbreitet, gern auch als Gespann mit einem zweiten Wagen. Auch 1t-LKWs wie Opel Blitz oder kleine Zugmaschinen verschiedenster Hersteller haben sowas dann bewegt.


    Für einen Multicar Anhänger zu groß bereift und zu breit. Und Unimog-Anhänger glaube ich auch nicht wirklich. Wenn dann käme die Firma "Müller-Mitteltal" als Hersteller in Frage.

    Nicht nur die Firma Müller hat seinerzeit Anhänger speziell für den Unimog gebaut. Nahezu jeder größere Anhängerbauer hatte in den Prospekten und Preislisten extra Unimog-Anhänger gelistet.


    Es gibt keine Anhaltspunkte, dass der Wagen speziell für einen Unimog gebaut wurde. Es ist sogar eher unwahrscheinlich, da der Unimog seinerzeit eigentlich immer ab Werk eine Druckluftbremsanlage besaß und die dafür neu gekauften Anhänger dann auch für die Höchstgeschwindigkeit von 53 km/h zugelassen waren und über eine zum Unimog passende Einleiter-Druckluftbremsanlage verfügten. Eine Auflaufbremse ist da eher untypisch. Viele kleine 1-2t-LKWs wie eben Opel Blitz, Hanomag L28, Benz L319 und Borgward hatten seinerzeit keine Druckluftanlagen an Bord, da wurden im Stadtverkehr solche Anhänger benutzt.


    Hier ist einer in der Galerie zu finden:

    https://ig-historischer-güterverkehr.de/Historischer-Wochenmarkt-in-Lohne-1966/


    MfG

    Fabian