308er gekauft- los gehts

  • Den Schlepper muß ich dann eben mit schwarzem Kennzeichen zulassen. 2 Jahre TÜV bleiben ja, mal schauen ob die Versicherng dann auch mehr Beitrag will, würd mich ja nicht wundern

    Du hast auch die Möglichkeit, dem Schlepper ein H-Kennzeichen zu geben. Dann sparst dir einiges an Steuer und es gibt evtl. Günstigere Oldtimerversicherung

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • ich werd im Moment überhaupt nix mehr investieren. Der Zoll ist der Meinung meinen Schlepper nicht von der Kfz Steuer befreien zu können weil die Einnahmen aus dem Brennholzhandel keine Forstwirtschaft darstellt


    Servus,

    lass den Kopf nicht hängen :)

    Bei mir wars genauso. Habe ja nur ca. 3000 m² Wald und das ist laut Zoll nur ein Hobby, da brauche ich keine grüne Nr.

    Hab dann meiner Tante 10 Ster Brennholz verkauft, die Rechnung eingeschickt.... und dann gings :saint: (Die Willkür einen Beamten :cursing: )

  • Ich habe meinen Favorit 600 auf Saison von März bis Oktober auf schwarzer Nummer angemeldet zahle Versicherung mit Teilkasko und Steuer irgendwo um die 500 Euro dafür kann ich alles mit ihm machen.

    Mit grüner Nummer darf man noch nicht einmal auf ein Oldtimertreffen Fahren es sei denn man Zahlt für den Monat Steuern wo das Treffen ist.

  • Aber Aufpassen, wenn der Traktor mit schwarzen Kennzeichen angemeldet und über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht braucht man den Lkw Führerschein um mit ihm Legal fahren zu dürfen.

    Nein.
    1. Die Farbe des Nummernschildes sagt nichts über die notwendige Fahrerlaubnis aus sondern ist ein rein steuerrechtliches Unterscheidungsmerkmal

    2. Darf man mit der Klasse L (in Klasse B enthalten) Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/ fahren (mit Anhänger 25 km/h, keine Tonnagebeschränkung. ACHTUNG: Das gilt NUR für Fahrten mit Land- oder forstwirtschaftlichem Zweck. Also die eigene Streuobstwiese pflegen ist erlaubt, eine Sonntagsspazierfahrt nicht.

  • Nein.
    1. Die Farbe des Nummernschildes sagt nichts über die notwendige Fahrerlaubnis aus sondern ist ein rein steuerrechtliches Unterscheidungsmerkmal

    2. Darf man mit der Klasse L (in Klasse B enthalten) Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/ fahren (mit Anhänger 25 km/h, keine Tonnagebeschränkung. ACHTUNG: Das gilt NUR für Fahrten mit Land- oder forstwirtschaftlichem Zweck. Also die eigene Streuobstwiese pflegen ist erlaubt, eine Sonntagsspazierfahrt nicht.

    Ja das stimmt. Darauf wollte ich hinaus das herumfahren ohne Grund problematisch werden kann.

  • exunimogler ich würde mal den Tipp mit dem H-Kennzeichen weiter verfolgen. Hab das bei meinem 105er auch gemacht und zahle damit 191€ Steuer pro Jahr. Durch das H-Kennzeichen hast du auch keinerlei Nachteile, manchmal kursiert das Gerücht, dass man damit nicht gewerblichen unterwegs sein dürfte. Das stimmt aber nicht.


    Bzgl. der Anhänger, die müsstest du halt auch offiziell anmelden, sobald du die außerhalb von LoF einsetzt.


    Das ist halt in DE ein wenig das Problem, wenn du ein "bisschen" was gewerblich/offiziell machen willst merkst du halt schnell was das alles mit sich zieht und da kommt dann ganz schnell die Frage auf "Lohnt sich das noch? Will ich mir das antun?"


    Gruß GT

  • -Kennzeichen kann ich vergessen. Hab schon bei den Blaukitteln angerufen. Die wollen Zustand mind. 2+ aber das will ich nicht. Mein Fendt bleibt wie er ist, er darf sein Alter und seine geleisteten Stunden ruhig zeigen. Anhänger muß in Verbindung mit dem schwarzen Kennzeichen auf jeden Fall zulassen- Folgekennzeichen gibts da nicht und lof interessiert nicht. Anhänger zulassen heißt ABE, also zu den Blaukitteln und eine Vollabnahme machen lassen plus Erstellung der Papiere. Kostet ca. 400-450 Euro pro Anhänger. Dann zulassen, sprich versichern und versteuern. Wenn ich mir das alles zusammenrechne kommt das raus: ich behalt den Fendt und lass ihn in 3 Teufels Namen eben mit schwarzem Kennzeichen zu. Die beiden Anhänger werden verkauft, ich hab ja noch meine Kippmulde. Der Brennholzhandel wird abgemeldet und aufgelöst. Ich mach nur noch für mich und meinen Vater ein paar Ster Brennholz im Jahr. Und warum das ganze? Weil mein Brennholzhandel eh nur als Kleinunternehmerbetrieb läuft und gar nicht so viel Gewinn abwirft wie ich für Steuer und Versicherung für den Fuhrpark zahklen müsste. Beispiel gefällig? Ich kauf 7 Festmeter Stammholz a. 55 Euro bei der städt. Forstabteilung, macht 385 Euro. Die 7 Festmeter entsprechend ungefähr 10 Ster die ich nun für 100 Euro pro Ster verkaufe als 1000 Euro Umsatz erziele. Davon zieh ich die 385 Euro Einkaufspreis ab. Bleiben 615 Euro übrig. Davon zieh ich noch die 421 Euro kfz Steuer für den Fendt ab. Bleibt immer nur die Summe von 194 Euro. Davon zahl ich nun Sprit für die Motorsägen und den Fendt, Strom für die Kreissäge, BG Beitrag, Versicherung vom Fendt,.... mag ja sein daß es sich irgendwann lohnt- aber die Mengen kann ich nicht verarbeiten. Was bleibt ist die Einsicht daß sich Arbeit nicht immer lohnt- auch wenn sie noch so viel Spaß macht

  • -Kennzeichen kann ich vergessen. Hab schon bei den Blaukitteln angerufen. Die wollen Zustand mind. 2+ aber das will ich nicht. Mein Fendt bleibt wie er ist, er darf sein Alter und seine geleisteten Stunden ruhig zeigen.

    Das darf inzwischen jede Organisation machem, nicht nur die mitm Blaukittel. Und wenn ich mir deine Bilder so anschaue sollte das auch kein Problem sein

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  • Kann sein, muss aber nicht.

    Ich wollte einen alten Feuerwehr LKW ausgebaut als Womo mit H-Kennzeichen zulassen.

    Der TÜV/Dekra/GTÜ sagten alle das ginge nicht. Der von der Dekra blieb auch bei seiner Meinung obwohl ein gleiches Auto als Womo und mit "H" in Sichtweite auf dem Parkplatz stand. Was nützt mir dass wenn ich vielleicht einen Prüfer finde der das macht, aber beim nächsten TÜV hast dann wieder das Problem.

  • Servus,


    hier die offiziellen Bedingungen für das H-Kennzeichen.

    • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gebracht.
    • Alle Kfz-Hauptbaugruppen müssen dem Originalzustand entsprechen.
    • Eventuelle Änderungen und Umbauten müssen zeittypisch sein.
    • Das Fahrzeug weist keine gravierenden technischen Mängel oder Gebrauchsspuren auf.
    • Ein Oldtimergutachten belegt Originalzustand, guten Erhalt und Verkehrstüchtigkeit.
    • Die Hauptuntersuchung (HU) wurde bestanden.

    Voraussetzung für H-Kennzeichen: der Originalzustand

    Ein Oldtimer darf beispielsweise nur Lackierungen haben, die in seinem Baujahr verfügbar waren. Ebenso darf ein defekter Motor nur durch einen Motor gleicher Baureihe ausgetauscht werden. Ausschließlich Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren, sind zulässig. Größere Umbauten müssen mindestens 30 Jahre zurückliegen. Das H-Kennzeichen wird auch nicht zugeteilt, wenn starker Rost oder Unfallschäden wie große Beulen vorhanden sind. Ebenfalls ein Grund zur Ablehnung: verbaute Ersatzteile, die nicht den Originalen gleichen.

    Den Originalzustand muss sich der Fahrzeughalter in Form eines Oldtimergutachtens von einem anerkannten Sachverständigen – etwa vom TÜV oder der DEKRA – bestätigen lassen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung legt dabei nur vage fest, welche baulichen Voraussetzungen ein Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllen muss. Der Gutachter hat also immer einen gewissen Bewertungsspielraum.

    In jedem Fall muss der Oldtimer verkehrssicher sein. Er muss die Hauptuntersuchung „unter Berücksichtigung der damaligen Technik ohne erkennbare Mängel“ bestehen.


    Gruß - Sepp

  • Servus zusammen,

    ich werd im Moment überhaupt nix mehr investieren. Der Zoll ist der Meinung meinen Schlepper nicht von der Kfz Steuer befreien zu können weil die Einnahmen aus dem Brennholzhandel keine Forstwirtschaft darstellt

    Bin unschlüssig wie ich weiter verfahren soll. Hab ja meine Streuobstwiese immer gern bewirtschaftet, der Obstertrag ist eh gering und wurde verschenkt. Künftig soll ich daraus Einnahmen erzielen um die Steuerbefreiung zu bekommen. Es geht nicht um die 421 Euro Steuer sondern ums grüne Kennzeichen. Ohne das kann ich meine Anhänger nimmer legal fahren- sprich verkaufen. Ohne Anhänger kann ich nix transportieren. Folglich bleibt nur die Rodung der Streuobstwiese und deren Verpachtung sowie der Verkauf des kompletten Maschinenparks. Wenn dies das Ziel der Steuereintreiber vom Zoll ist......... Mit dem Finanzamt hätts den Zirkus nie gegeben :cursing:

    Moin,


    ich möchte mal eine etwas andere Sichtweise einbringen, die mir aber bitte nicht übel genommen werden darf.


    Ich kann deine Emotionen verstehen, aber Recht geben kann ich dir nicht.


    Du beschwerst dich, das der Staat / Zoll dir nicht dein Hobby / Spielzeug finanziert.

    Denn ganz ehrlich, deine Obstwiesen und dein Brennholz ( wo du ja auch noch Geld nebenbei mit verdienst ) könntest du mit etwas mehr Arbeitseinsatz und Mühen auch mit einem Farmer 2 bewältigen. Aber so ein 308er gefällt dir halt besser und macht mehr Spaß und ist auch einfacher und das soll dir der Staat auch noch finanzieren . Und die ganzen Sachen wie Brennholz und Streuobstwiesen machst du ja ehrlicherweise zum größten Teil aus Spaß daran und zum geringen Teil, weil du dabei auch noch etwas gutes tust.


    Das ist so, als wenn du am Tag 10km Arbeitsweg hast und zusätzlich 90km aus freude am Fahren fährst und dann 100km bei der Steuer absetzen möchtest.


    Und wenn ich noch etwas ehrliches sagen darf, wenn 500,- Steuern im Jahr für dich den Unterschied machen, ob du mit Trecker Spaß hast oder nicht, würde ich mir ein anderes Hobby suchen.


    Niemand braucht jetzt Beifall klatschen und unangenehm sind meine Worte bestimmt, aber drüber nachdenken kann man.


    Seh deinen 308er als Hobby und Spaßgerät und gönne dir den Spaß, eine Geliebte wäre viel teuer und meist auch komplizierter ;)


    Harry Vorjee

  • Moin,


    Ich kann Deinen Ärger verstehen....

    Ich habe auch über ein "H" für meinen 106er nachgedacht...


    - kann alles mit gemacht werden...

    Das stimmt!

    AUCH Gewerbliche fahrten !

    Was aber wegfällt und eben das gabze kompliziert und teuer macht:

    Die Anhänger müssen zugelassen sein. Da kannste dir lange das Holz fertig liefern lassen....


    Und wenn H dann KEINE Oldtimer Versicherung ! Hier schließen die meisten Versicherungen eine gewerbliche Nutzung des Schleppers aus, genau wie überhaupt arbeiten und Co. Kannste spazierenfahren ...das war es dann...


    Ich sehe es als Hobby, neben der Jagd und Wohnwagen, sowie 2 Kindern....getreu dem Motto: Spass kostet !

  • Servus,


    Bei Agrarheute hab ich dazu einen Beitrag gefunden:


    Mit schwarzem Kennzeichen zulassungsfreie LoF-Anhänger ziehen?
    Darf ich mit meinen Schleppern und einem schwarzem Kennzeichen die Anhänger eines LoF-Betriebes ziehen? Wir haben die Antwort.
    www.agrarheute.com


    So wie es dort steht wäre es möglich wenn man selber einen LoF Betrieb hat, dann einen Traktor Besitzt der ein schwarzes Kennzeichen hat und dann noch der LoF Zweck erfüllt ist das man dann einen Zulassungsfreien Anhänger mit grünem Wiederholungskennzeichen fahren darf.


    Also wenn der von dir genannte Betroffene einen LoF Betrieb hat ist es möglich mit schwarzem Kennzeichen am Traktor einen Zulassungsfreien Anhänger für LoF Zwecke zu nutzen. Wenn er keinen eigenen LoF Betrieb hat wäre es wiederum Rechtlich nicht möglich.


    Deutsches Gesetzt eben...


    Grüße, Fabi

  • Servus,

    in unserem Gesetzes-und Vorschriftendschungel gäbe es jede Menge Klärungsbedarf.

    Klärung, im Sinne von "Reinigen und Entschlacken."

    Manchmal müßte man einfach die Kirche im Dorf lassen und der Vernunft Vorfahrt geben.

    Gott sei Dank, machen das viele Beamte, Polizisten, TÜV-ler DEKRA usw. mit Verstand und Vernunft.

    Wenn man dann mal an einen eingefleischten kommt, wird´s richtig lustig.

    Ist mir aber schon lange nicht mehr passiert.

    Bei uns ist vor ca. 2 Wochen ein Traktorfahrer mit Anhänger (25 km/h) mit 36 Km/h gemessen worden.

    Ich würde sagen, Geschwindigkeitsüberschreitung, und fertig.

    Nein, da kam die ganze Liste, von Zulassung, Führerschein, Versicherung, usw.

    Selbst der Presse und dem Fernsehen war es einen Beitrag wert, fast schon ein Schwerverbrecher.

    Und die Strafen sind dann aber richtig heftig.

    Und wenn man das in der Zeitung liest und im Fernsehen sieht, dann frage ich mich schon,

    geht´s noch? Da gäbe es es noch ganz andere Kandidaten auf der Straße, die weitaus gefährlichrer

    sind.


    Gruß - Sepp

  • Servus,

    lass den Kopf nicht hängen :)

    Bei mir wars genauso. Habe ja nur ca. 3000 m² Wald und das ist laut Zoll nur ein Hobby, da brauche ich keine grüne Nr.

    Hab dann meiner Tante 10 Ster Brennholz verkauft, die Rechnung eingeschickt.... und dann gings :saint: (Die Willkür einen Beamten :cursing: )


    Hallo zusammen,


    hab gerade mal alles hier durchgelesen, und möchte auch mal meinen Senf dazu beitragen :)


    Das ist genau der Unterschied:


    - Man besitzt Wald, und verkauft Holz daraus: Forstwirtschaft, grünes Kennzeichen


    - Man kauft Holz und verkauft es wieder: Gewerbebetrieb, schwarzes Kennzeichen


    Was hier diskutiert wird, habe ich auch schon hinter mir. Als ich bei der Hofübernahme die Schlepper auf mich umgemeldet habe gab es auch Post vom Zoll, sie wollten als Nachweis der lof Einkünfte die letzte Steuererklärung sehen.

    Es gab zu dem Zeitpunkt aber noch keine. Auf Nachfrage reichte es aber aus, Rechnungen über Verkäufe aus dem laufenden Jahr einzureichen, sowie die Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft,

    und die Sache war erledigt.


    "Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr" heisst das.

    Und laut Zoll reicht dafür auch der Verkauf von Streuobst, wenn man davon die Quittungen einreicht.


    Bei mir hier hat der Zoll gerade viel Zeit, und zieht reihenweise grüne Kennzeichen aus dem Verkehr, wenn der Schlepper noch auf den Opa zugelassen ist, der aber schon vor 20 Jahren gestorben ist, und nur noch für Ortkontrollfahrten mit dem Enkel eingesetzt wird.


    Gruß Gerd