F24L - Fertig machen für den TÜV

  • Hallo in die Runde!


    Wie schon vor geraumer Zeit in der Vorstellung geschrieben, hab ich mir vor einer Weile einen kleinen Traum erfüllt und ein Dieselross F24 gekauft.

    Da es noch einige Sachen zu tun gibt, um den TÜV bzw eigentlich DEKRA-Mann zufrieden zu stellen für ein Vollgutachten nach 27 Jahren ohne Plakette, wird auch noch ein wenig Zeit ins Land gehen. Leider sind die freien Stunden ziemlich knapp, drum dauert das bei mir länger.

    Der Traktor wurde dem Brief nach 1990 von Bayern nach Sachsen gebracht und war dann hier bis 1992 angemeldet. Die Zeit bis 2018 liegt noch im Dunkeln, der Besitzer in dieser Zeit ist meines Wissens verstorben.

    Ursprünglich dachte ich, Elektrik komplett ersetzen, alle Öle, Filter, Reifen neu, TÜV und dann nach und nach wieder schön machen, vor allem das häßliche grasgrün weg. Die Einschätzung war eher weich von mir. ?

    Mal sehen, vielleicht schaff ich es dieses Jahr doch noch auf die Straße.

    Gruß René

  • Hallo,

    viel Erfolg bei deinem Vorhaben. Die Vollabnahme gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Wenn die Papiere noch soweit vorhanden sind, ist das eine ganz normale TÜV-Abnahme und schon steht dem Gang zur Zulassungsstelle nichts mehr im Wege.


    Gruß

    Zitat

    Fendt fahren ist mehr als nur Trecker fahren. Es ist das Erleben von Leichtigkeit, sogar bei Schwerstarbeit.

  • Hallo,

    viel Erfolg bei deinem Vorhaben. Die Vollabnahme gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Wenn die Papiere noch soweit vorhanden sind, ist das eine ganz normale TÜV-Abnahme und schon steht dem Gang zur Zulassungsstelle nichts mehr im Wege.


    Gruß

    Das Stimmt nicht ganz: Seit 22.03.2019 gilt:


    Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:

    • Zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge von außerhalb der EU, wie beispielsweise aus den USA
    • Zur Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung
    • Bei Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind (§ 19(2) iVm. § 21 StVZO – sogenannte „Einzelabnahmen“)
    • Zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren

    Wobei "ohne Fahrzeugdokumente" wenig, aber auch viel beinhalten kann. Das Gesetz sagt leider nichts genaueres aus. Weiss einer von Euch genaueres?

  • Da ich keine Halle oder ähnliches zur Verfügung habe, kommt nur die beheizbare Garage am Haus in Frage, was ja auch nicht das schlechteste ist. Nur kann ich nicht alles auf einmal zerlegen und lackieren, sondern immer stückweise.

    Die Batteriehalterung fehlte komplett, meine Improvisation ist aber soweit zurückbaubar, daß ich die originale noch verbauen kann, sollte ich denn mal eine kriegen. Aber es gibt wichtigeres...

    Die "Zentralelektrik" ist soweit fertig, zur Zeit ist die Vorderachse ab. Ein oberer der 6 M16 Bolzen für den Vorderachsbock war abgerissen, der darunter kam mitsamt einer Gußscholle vom Block mit.

    Weniger schön...

    War wohl nicht tief genug eingeschraubt, scheint auch schon länger so zu sein.

  • Das ist genau das, was Fermer4S geschrieben hat. Wenn die Papiere vorhanden sind, ist keine Vollabnahme nötig.


    Harry Vorjee

    Hallo Harry. Das ist ja jetzt die Frage: Zählt der alte Pappbrief 1. Beispiel: Stillegung 1992 bzw. 2. Beispiel: Stillegung 1979 auch dazu. 2 unterschiedliche Fahrzeuge, beide Pappbriefe vorhanden. Ja, man könnte bei der Dekra anrufen, finde nur keine EINDEUTIGE Gesetzesaussage dazu.

  • Hallo Harry. Das ist ja jetzt die Frage: Zählt der alte Pappbrief 1. Beispiel: Stillegung 1992 bzw. 2. Beispiel: Stillegung 1979 auch dazu. 2 unterschiedliche Fahrzeuge, beide Pappbriefe vorhanden. Ja, man könnte bei der Dekra anrufen, finde nur keine EINDEUTIGE Gesetzesaussage dazu.

    Ja, das ist kein Problem. Unser 2D wurde ca. 2002 abgemeldet. Als vor vier Jahren dann der TÜV-Prüfer wegen der anderen Trecker vor Ort war, haben wir ihn gefragt, wie das muss, wenn der wieder auf die Straße soll. Das Ergebnis war dann, dass er fünf Minuten später TÜV hatte und in der Woche drauf wieder auf die Straße durfte.


    Aber wir kommen jetzt vom Thema ab, wäre vielleicht mal einen eigenen Thread wert.

    Zitat

    Fendt fahren ist mehr als nur Trecker fahren. Es ist das Erleben von Leichtigkeit, sogar bei Schwerstarbeit.

  • Bei meinem Farmer 2 war der Fall ähnlich. Abgemeldet seit 1990 und den letzten TÜV hatte er 1986. Das einzige Dokument zu dem Schlepper war der alte Pappbrief. 2015 haben wir dann einfach normalen TÜV gemacht ( kostet in der Regel etwas mehr wenn der TÜV länger als ein halbes Jahr abgelaufen ist aber das kommt auch ein bisschen auf den Prüfer an). Danach konnte er wieder zugelassen werden.


    MfG Felix

    Der Motor brennt er hat genug der arme Claas vorm Einschaarpflug 8) :thumbup: 8o


    Wer gut schmiert der gut fährt. :thumbup:


    Sabbel nich dat geit :thumbup:

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  • Hallo Harry. Das ist ja jetzt die Frage: Zählt der alte Pappbrief 1. Beispiel: Stillegung 1992 bzw. 2. Beispiel: Stillegung 1979 auch dazu. 2 unterschiedliche Fahrzeuge, beide Pappbriefe vorhanden. Ja, man könnte bei der Dekra anrufen, finde nur keine EINDEUTIGE Gesetzesaussage dazu.

    alter Pappbrief genügt zweifelsfrei als "vollständige Fahrzeugdokumente".

    Zumindest wird das bei DEKRA so gehandhabt.

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Hi,


    es reicht nicht immer der alte Pappbrief, da hier teilweise keine Längen/Breite/Höhe eingetragen ist. Dies kann man mit einem Datenblatt ergänzen. Wenn aber die Zulassungsstelle eine Abnahme nach Par. 21 Stvzo haben möchte, kann man das mit denen diskutieren, nervenschonender ist es, die Abnahme machen zu lassen?


    Gruß Markus

  • Grüße!

    Ich war heute auf der Zulassungsstelle, zum Anmelden brauche ich den Brief, Eigentumsnachweis und Vollgutachten. Begründung ist, daß die Zulassungsstelle nicht auf Daten von Fahrzeugen zurückgreifen kann, die länger als 7 Jahre stillgelegt waren. Außerdem bräuchten die das Gutachten, da im alten Brief keinerlei Daten stehen, das frei zugängliche Datenblatt hilft beim Gutachten aber nicht auf der Zulassungsstelle.

    Also alles wie gehabt. ?

    Gruß René