Anhänger Zulassung Schwarze Nummer

  • Hallo und Servus


    Habe mir einen Mengele Anhänger mit 4 Tonnen Gesamtgewicht zugelegt mit Auflaufbremse den möchte ich auf Schwarze Nummer Zulassen

    da mein Fendt auch Schwarze Nummer hat......nur zum Holz Transport und Grünzeug.....

    Da ich gelesen habe das Anhänger mit Auflaufbremse über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht alle Jahre zum Tüv sollten Spiele ich mit dem Gedanken den Anhänger auf 3,2 Tonnen Ablasten zu Lassen..........muß ich dann auch alle Jahre zum Tüv nach der Ablastung..........(.Reicht mir Volkommen aus)...

    Was auch Natürlich sich bei versicherung und Steuern sich Bemerkbar machen würde......

    Wer hat damit Erfahrung .......Ablasten-Auflaufgebremst Schwarze Nummer....Zulassung:thumbup:

    Im Voraus ein Vergelts Gott für infos .......


    Mfg Frank;)

  • Moin


    Ein Anhänger egal wie Groß muss wenn er auf schwarzem Kennzeichnen angemeldet ist alle 2 Jahre zum Tüv.

    Das Ablasten macht man nur da heute die meisten Menschen nur über einen Klasse BE Führerschein verfügen mit dem man Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Zlgg mit Anhängern mit ebenfalls maximal 3,5 Tonnen Zulässigem Gesamtgewicht fahren darf. Steuertechnisch machen die 500kg den Kohl bei Anhängern nicht Fett.


    Gruß Tim

  • Hallo,


    mein Krone ist auch ein Ursprünglich 4Tonnen zul. Gesamtgewicht.


    Ich habe den auf 3.2 Tonnen Ablasten lassen. Allerdings muß ich dazusagen das ich alles Weggebaut habe was ich nicht mehr Brauche. Also kein Streuwerk und kein Kratzboden wodurch der Wagen ein relativ Bescheidenes Eigengewicht von nur 720 Kg drinstehen hat. Dadurch ergiebt sich eine für mich völlig ausreichende Zuladung.

    Der Wagen wird über 3,5 Tonnen bei der 2 jährlichen TÜV Untersuchung etwas teurer (gut 20 Euro mehr!) und natürlich auch Steuerlich und Versicherungstechnisch. (Das macht sich über die Jahre gesehen durchaus positiv bemerkbar wenn Abgelastet ist..meiner läuft nun schon mehr als 10 Jahre so...)


    Also wenn die die verbleibende Zuladung reicht würde ich Ablasten lassen.


    Gruß Uli

  • Hallo und Sevus


    Ja genau so möchte ich das auch machen,Hast du dann bei deinen Anhänger ein neues Leergewicht Gemacht bzw..auf einer Zugelassene Waage mit Ausdruck gemusst .........oder ist das dann so Gelaufen.....

    Was ich noch wissen möchte ist ob ich mit Den Anhänger alle Jahre oder alle 2Jahre zum Tüv muß weil er ja eine Auflaufbremse hat........auch nach der Ablastung......

    Ich weiß jetzt nicht ob ich Richtig liege mit der Auflaufbremmse.....

    Für mich ist die Zuladung nach der Ablastung voll in Ordnung da ich nur Brennholz und Grünzeug Fahre.....

    Uli darf ich mal wissen was Steuer und Versicherung du Zahlst....

    Danke für die Infos....


    Mfg Frnak

  • Hallo Frank,


    ich hab den Wagen gewogen und das Gewicht hat der Prüfer dann Eingetragen. Ich hatte das damals, nach Absprache mit dem Prüfer, mit einer Kranwaage gemacht.

    Ich hatte das damals so gemacht da in der Ursprünglichen ABE so um die 1,1 Tonnen Leergewicht drin standen, wegen dem Streuwerk und dem Kratzboden.

    Ja, der Wagen muß, wie schon geschrieben, alle 2 jahre zum TÜV so wie bei einem "normalen" Autoanhänger auch.


    Versteuert wird beim Einachser das zul.Gesamtgewicht abzüglich der eingetragenen Stützlast. Das sind bei mir dann 3.2 Tonnen minus 800 kg Stützlast, also 2.4 Tonnen.

    Sind so um die 80 Euro wenn ich mich nicht täusche. Versicherungstechnisch liegt meiner bei 26 Euro im Jahr. (Verhandlungssache mit der Versicherung!)


    Gruß Uli

  • Moin,


    wir haben auch einen auflaufgebremsten 8t Dreiseitenkipper (Reisch) auf schwarzer Nummer und der muss auch (trotz 40km/h-Zulassung) nur alle zwei Jahre zum TÜV.

    Was mir aufgefallen ist: Die Kosten für HU sind meiner Meinung nach ziemlich hoch. Die Untersuchung dauerte nur 15 Minuten (Licht, Bremsprobe, Abklopfen nach Durchrostungen) und kostete ungefähr 110 Euro. Das fand ich heftig (die von meinem TÜV / GTÜ übrigens auch).

  • Moin,


    wir haben auch einen auflaufgebremsten 8t Dreiseitenkipper (Reisch) auf schwarzer Nummer und der muss auch (trotz 40km/h-Zulassung) nur alle zwei Jahre zum TÜV.

    Was mir aufgefallen ist: Die Kosten für HU sind meiner Meinung nach ziemlich hoch. Die Untersuchung dauerte nur 15 Minuten (Licht, Bremsprobe, Abklopfen nach Durchrostungen) und kostete ungefähr 110 Euro. Das fand ich heftig (die von meinem TÜV / GTÜ übrigens auch).

    Kann mir jemand sagen was so ein Anhänger an Steuern pro Tonne kostet??

  • Moin


    Um nochmal auf die Frage nach dem Tüvintervall zu reagieren.

    Tüv ist immer alle 2 Jahre bei allen mir bekannten Fahrzeugtypen.

    ABER wenn man eine Druckluftanlage hat muss die Jährlich bis Halbjährlich geprüft werden. Das hat aber nichts mit der Zweijährigen Tüvpflicht zu tun.

    Ich gehe mal davon aus das der Miststreuer um den es hier geht keine Druckluftbremse hat und somit muss der alle Zwei Jahre hin.


    Gruß Tim

  • Hallo und Servus


    Zur Zulassung soll der Anhänger Kommen von Mengele Doppeltrumpf ES 30 La BJ 1965..........

    Leider finde ich keine Bilder -Daten von diesen Anhänger im Netz .......

    Ich Habe das Typenschild da ist dei Fabr-Nr Drauf... Achslast ...zGg.....Stützlast

    Auf der Achse das Typenschild (Bergische Achsenfabrik Kotz& Söhne und die Nummer und Achslast.....

    Und von der Auflaufbremse auch das Typenschild............Al-ko....BJ -Stützlast-Anhängelast.......

    Dann habe ich Gehört das es zu den Alten Anhänger keine Be mit Ausgehändigt wurde.......gab es Damals noch nicht.....

    Habe den Anhänger gestern geholt und Gleich mal beim Gutachter Vorbei.......

    Dürfte keine Probleme Geben da Alle Schilder Vorhanden sind.

    Kann er aber Erst ab Mitte Juni machen hat im Moment der Tüv das Monopol noch...

    Da Kein Leergewicht auf den Anhänger steht und die Ganzen Anbauteile vom Miststreuer Weg Gebaut wurden denke ich wird auf einer Einzelabnahme zu Laufen.......

    Wen einer so ein Anhänger hat mit der Selben Bezeichnung kann sich ja mal Melden...


    MFg Frank:thumbup:

  • ABER wenn man eine Druckluftanlage hat muss die Jährlich bis Halbjährlich geprüft werden. Das hat aber nichts mit der Zweijährigen Tüvpflicht zu tun.


    Moin miteinander und ein frohes neues Jahr !


    Deine Ausführung ist sachlich nicht ganz richtig, da alle LoF - Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 Km/h gemäß § 29 Absatz 1 der STZVO alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung müssen. Darunter fallen auch alle Druckmittel gebremsten Anhänger unabhängig ihrer zulässigen Gesamtmasse.


    Bei gewerblicher Nutzung (Lohnunternehmen) und Geschwindigkeiten jenseits 40 Km/h gelten andere Fristen =

    Zugmaschinen schwerer 7,5 T ZGM dann alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung und alle 6 Monate zur SP.

    Für Anhänger gilt dann größer 3,5 T bis 10 T ZGM die HU alle 12 Monate und Anhänger schwerer 10 T die HU alle 12 Monate und zusätzlich alle 6 Monate die SP. Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen.

    Ausnahmen gibt es nur für Neuzulassungen, aber das gehört nicht mehr hierher.

    Gruß Werner


  • Nabend Frank;


    Alte Anhänger ohne Betriebserlaubnis ist ein unendliches Thema, weil sie von so vielen Dorfschmieden hergestellt wurden. Das betrifft zwar nicht voll deinen Mengele Mistbreiter von 1965, aber zumindest in Teilen.

    Ein Fabrikschild war zu der Zeit noch nicht gefragt. Aber eine Fahrzeugidentifikationsnummer ( FIN) könnte vorne rechts (in Fahrtrichtung gesehen) im Rahmen eingeschlagen sein. Pflicht wurde dies für die Hersteller allerdings erst ab 1969. Schaue trotzdem mal nach. Wie du schon richtig angemerkt hast, so wird es auf eine Einzelabnahme hinaus laufen. Ich wünsche dir schon jetzt viel Erfolg dafür.


    Gruß Werner

  • ich muss auch dich korrigieren...

    Die TÜV Abstände haben mit gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung nichts zu tun.

    Unter 40 km/h müssen die Fahrzeuge nur alle 2 Jahre zum TÜV. Darüber jährlich, bzw. Zusätzlich noch SP.


    Bei Anhängern gilt das im übrigen genauso... unter 40 km/h ist alles relativ entspannt, darüber auch das Prozedere mit jährlichem TÜV (und über 10t auch SP)

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
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    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


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  • Hallo Frank,
    wir haben hier einen ES20 von 1961. Ist bei deinem ES30 die Auflaufbremse nachgerüstet worden? Unserer hat nämlich nur die umsteckbare "Handbremse" - die findet der TÜV aber nicht so toll.
    Unterlagen zu technischen Daten usw könnte es bei Lely geben. Die haben Mengele gekauft und dankenswerterweise einiges an Dokumenten auf einem Server abgelegt, z.B. Ersatzteillisten:

    https://www.lely-forage.com/wp…re_Spreader/Doppeltrumpf/


    Vielleicht hilfts ja weiter!
    Grüße, Robert

  • Hallo,


    bei meinem Krone gab es mit der Originalen! Umsteckhebelbremse keinerlei Probleme mit der Zulassung. Es steht ledeglich in den Papieren drin das der Wagen nur an Zugmaschinen angehängt werden darf welche mit einer Aufnahmevorrichtung, für den Bremshebel, ausgerüstet sind.

    Zudem muß sich am Wagen ein Sicherungsseil (Abreisssicherung) befinden welches mit dem Schlepper verbunden werden muß. Dieses Sicherungsseil war bei meinem Korne Original vorhanden. Das steht auch so in der ABE des Krone drin.


    Gruß Uli

  • Hallo und Servus


    Hallo Robert


    Ich habe den ES 30 La (Was die Bezeichnung La Bedeutet weiß ich nicht Vielleicht Ladewagen)

    Bei mir ist von Werk aus die Auflaufbremse Verbaut (finde ich Super).....

    Ist ja viel Geschrieben worden Danke für die Rege Teilnahme und Erklärungen.....

    Habe mir schon die Ersatzteilliste Ausgedruckt (Danke Robert sowas habe ich Gesucht) die Nummern aus der Liste Stimmen Genau Überein mit meinen Anhänger ...bin ich schon ein Schritt weiter wie es weiter Geht und Ausgeht werde ich berichten....


    Mfg Frank (Bautzi)

  • Deine Ausführung ist sachlich nicht ganz richtig, da alle LoF - Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 Km/h gemäß § 29 Absatz 1 der STZVO alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung müssen. Darunter fallen auch alle Druckmittel gebremsten Anhänger unabhängig ihrer zulässigen Gesamtmasse.

  • Muss mich korrigieren und dir recht geben. Habe mich verlesen mit deiner Aussage zur gewerblichen Nutzung


    Gruß Andi :)

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