Gewährleistung Verkäufer will nicht zahlen

  • Hallo Robert,


    der Händler unterliegt der Sachmängelhaftung. Da kann er sich nicht weigern.

    Zudem gilt seit einigen Jahren (2016?) die Umkehr der Beweislast.


    Du musst also NICHT beweisen, dass der Mangel schon vor Kauf da war, Dein Händler muss beweisen, dass der Mangel vor "Gefahrenübergang" NICHT vorhanden war.


    Du hast zwar im Moment den Schaden und den Ärger, bist aber eigentlich auf der komfortableren Seite!


    Gruß, Jörg.

  • Hallo Gemeinde,

    das oben Beschriebene gilt nur für Verkauf von Händler zu Privatperson.

    Sofern du aber gewerblicher Käufer, gewerbetreibender z.B. als Landwirt bist, kann der Händler die Gewährleistung ausschließen. Hier kommt es darauf an was im Kaufvertrag steht.


    LG

    uli

    Grüße aus dem schönsten Bundesland der Welt 8)


    Nun denn, die Hand ans Werk,

    die Herzen himmelan,

    denn im Zaudern liegt die Gefahr.

  • Moin,

    Da habt Ihr wohl Alle Recht.

    Den Turbolader würde ich anstelle des Händlers für ein Gebraucht Fahrzeug auch nicht zahlen wollen.

    Und in dem Fall hat er ja auch kein Problem was die Umkehr Beweislast betrifft.

    Ich finde es auch unzumutbar, das ein Unternehmer für ein gebrauchtes Fahrzeug eine Gewährleistung geben muss.

    Grüße Klaus

  • Hallo, Robert.


    Wieviele Stunden bist du in den vier Wochen gefahren?


    Hallo, Klauso.


    Es ist aber auch teilweise unzumutbar, wie billig manche Händler gebrauchte Fahrzeuge in Zahlung nehmen. Wenn sie dann verkauft werden, sind sie natürlich neuwertig. Das einzige Argument für den Kauf beim Händler ist die Gewährleistung.


    Grüße, Manfred.

  • Ja wenn der Themenstarter etwas genauer geschrieben hätte um was es sich für ein FZG. es handelt.


    Bei Autos ist das aber auch so ne Sache da ist zwar ein Gebrauchtwarengarantie dabei aber in den meisten Fällen deckt die nur Motor und Getriebe, wenn bei dir die Wasserpumpe defekt wird innerhalb der Garantiezeit pech gehabt ist Verschleißteil.


    Wenn ich an die Zahnriemenbetriebenen vom VW Konzern denke die sie bei den 2.0 tsi motoren verbaut haben kommt mir jetzt schon kotzen.

  • Ich befürchte, wenn der Turbo beim Kauf / Probefahrt normal funktionierte, nicht gepfiffen hat, also der Motor normal gelaufen ist, wird das mit Gewährleistung nichts werden. Das ist wie bei der, vom feinstaub08 erwähnten Wasserpumpe, ist verschleiß. Wenn das Getriebe oder der Motor richtig Probleme macht, dann könnte man sicher das Diskutieren anfangen, aber ein Anbauteil??

    Klar kommt das auch noch darauf an, wie lange mit dem (vermutlich) Schlepper was gemacht wurde, nur einige Stunden leichte Arbeiten oder doch schon 30 Std. schwere Arbeiten, bei denen der Turbo so richtig heiß geworden ist.

    Vielleicht mit dem Händler, mit ruhigem Ton reden, ob er sich vielleicht an den Kosten beteiligt. Oftmals ist aufeinander zugehen der beste Weg.

    Viele Grüße aus dem Spessart.


    Thomas



    Ich bin so alt, bei uns kam die Navigationssoftware von Falk, die Einparkhilfe hieß Mama und der Spurassistent war n'e Leitplanke. :D

  • Guten Abend Fendt Freunde!!!! Hab mir gestern einen Fendt Farmer 200 S gekauft

    bin 20 km heim gefahrn und jetzt hab ich Öl auf der hinteren linken Felge was kann das sein ??? wie kann ich das Problem lösen und vorallem wo kann ich das im Forum genauer nachlesen und verfolgen evtl. mit Fotos bin neu hier und kenn mich noch nicht sogut aus

    Danke für ehrliche Antworten!!!!

  • Moin zusammen, dann möchte ich mal etwas Licht ins Dunkel bringen.

    habe das gerade durch, incl. Anwalt und Gerichtsverfahren vor der Brust!


    1.) Garantie

    Wird in der Regel extra verkauft und deckt nur ab was in den Bedingungen steht.


    2.) Gewährleistung

    JEDER Händler muss bei einem offiziellen Verkauf eine Gewährleistung von 1 (einem) Jahr geben. Die kann nicht eingeschränkt werden oder wegfallen. Zumindest nicht wenn es ein Vertrag und kein Schwarzkauf ist.


    Bei der Gewährleistung ist die 6 Monatsgrenze entscheidend.

    Kaufdatum plus 6 volle Kalendermonate gilt jeder Mangel ALS BEIM KAUF VORHANDEN.

    Egal was der Händler im Falle deines Turbos behauptet. Die Gerichte folgen dem bisher immer der Argumentation.


    Das trifft auf eine Wasserpumpe im übrigen genauso zu wie auf einen gerissenen Keilriemen.

    Bei abgefahrenen Reifen wird es nix, ansonsten sind Verschleißteile zumindest gesetzlich nicht ausgenommen.

    Der Händler MUSS sicherstellen das die Karre in einem einwandfreien Zustand ist. Daher verkaufen die seriösen niemanden ne Karre ohne Profil auf den Reifen, oder mit Bremsen die kurz vor Metall- Metall sind. Kurz um die Karre darf zumindest 12 Monate keinen Ärger machen.

    Nach 6 Monaten trifft die sogenannte Beweislastumkehr zu. Dann muss der Käufer beweisen das der Mangel beim Kauf vorhanden war.


    Zur Inanspruchnahme der Gewährleistung:

    1.) Mangel unverzüglich dem Händler schriftlich anzeigen, am besten mittels Einwurfeinschreiben.

    (Das gilt gerichtlich als zugestellt wenn eingeworfen, auch ohne Rückschein 》 den kann der Händler verweigern)

    WICHTIG: darin eine Erste Frist setzten, bis wann der Mangel beseitigt werden soll. (In der Regel 14 Tage).

    Nach Ablauf von 14 Tagen, 2. SCHREIBEN, Selbes Spiel, neue 14 Tage Frist.

    Nach 2 Erfolglosen Reparaturversuchen (oder Frist verstreichung) hast du das Recht den Vertrag Rückabzuwickeln.

    Also muss der Händler dir dein Geld zurückgeben.

    Ich rate KEINEN Fahrzeugschein Mut zu geben, weil der Händler damit das Fzg Abmelden kann und ggf. ohne Dein Wissen verkaufen kann.

    Dann ist Fzg und Geld weg....


    Der Händler weiß zu 100% das er damit nicht durch kommt, und hofft das du keine Zeit und Bock auf ein langes Verfahren hast.

    Ich rate Dir umgehend einen RA dazuzunehmen. Zahlt eh die Rechtsschutz.


    Bei Fragen gerne ÜN




    Gerade gesehen : "Uralter" Artikel....sorry...aber ich lass es jetzt mal stehen...

  • F12

    Hat das Thema freigeschaltet.