Zulassung Fzg. Schein F12 HL und Anhängelast

  • Hallo zusammen,


    Ich war heute bei meinem Tüvler des Vertrauens und wollte mich bezüglich der Zulassung meines F12 HL B erkundigen, er hat auch ein paar Sachen zur Ausfüllung des Fzg. schein Brief gefunden.


    Kann mir mal jemand sagen was bei euch in den Fzg- Schein Briefen steht? Vor allem beim Thema Anhängelast, er meinte der F12 wäre nicht als Zugfahrzeug für Anhänger zugelassen, dabei hat mein F12 ein ein Zugmaul... ich bin hier gerade etwas ratlos und daher auf eure Hilfe angewiesen.


    Jede Antwort ist erwünscht

    • Offizieller Beitrag

    Moin

    Wie das neu aussieht, keine Ahnung.... Bin meinem steht gar nix drinne, hat allerdings auch ne uralt Zulassung mit Pappbrief.

    Von wann ist deiner denn und evtl eben per pn die Fahrgestellnummer. Vieleicht kann ich dir mit einem Datenblatt helfen.

  • Hallo,


    ist den ein alter Brief vorhanden? Wenn nicht eine Kopie eines anderen Fahrzeuges des gleichen Types besorgen.

    (Und evtl. dann auch einen anderen TÜVLER suchen der erkennt das es sich um eine Zugmaschine handelt...)

    Da sollte dann als Fahrzeugart "Zugmaschine" oder auch "Landwirtschaftliche Zugmaschine" drinstehen. @F12...was steht bei Dir als Fahrzeugart drin?


    Anhängelasten stehen bei diesen Zugmaschinen im Brief oder auch Zulassungsbeschinigungen normalerweise nicht drin.


    Jedoch ist die Anhängekupplung eingetragen.


    Gruß Uli


    ..mein Farmer 3S ist als Fahrzeugart eine "Zugmaschine"

  • Hallo,


    es ist so, wie Uli geschrieben hat. Ich denke auch dass Du Dir einen anderen Prüfer suchen solltest. Briefkopie von einem baugleichen Fahrzeug reicht normalerweise aus. Gegen Aufpreis hat der TÜV auch die Möglichkeit, sich die Daten aus der ABE anzuschauen. Aber dazu muss er auch erst mal Lust haben.


    Gruss f18h-doc

    • Offizieller Beitrag

    Moin

    Meiner ist ja ein ganz alter, einer aus dem ersten halben Jahr, die hatten noch eine handgeschweisste Anhängekupplung oder die ganz kleine schmale gegossene, noch alles ohne Typschild. Meine anderen haben Typschilder, sind auch jüngeren Datums....

  • Hallo,


    es ist so, wie Uli geschrieben hat. Ich denke auch dass Du Dir einen anderen Prüfer suchen solltest. Briefkopie von einem baugleichen Fahrzeug reicht normalerweise aus. Gegen Aufpreis hat der TÜV auch die Möglichkeit, sich die Daten aus der ABE anzuschauen. Aber dazu muss er auch erst mal Lust haben.


    Gruss f18h-doc

    Moin, in den ABE´s haben wir schon nach geschaut, aber hier sind wir nicht fündig geworden, das einzige was bezüglich der Anhängerkupplung in der BE drin stand war die Höhe.


    Hat jemand evtl. die Möglichkeit seinen Fahrzeugbrief einzuscannen und mir als Private Nachricht zu schicken? Wäre super da ich mit dem ehemaligen ungarischen Fahrzeugschein absolut nichts anfangen kann. Da mir bspw. auch das Datum der Erstzulassung fehlt. auch unterscheiden sich die Angaben zwischen Fzg SChein und den BE´s zum Teil erheblich. Der Tüvprüfer hat alles nach besten Gewissen raus geschrieben, und eben den Fendt auch als LoF (Ackerschlepper) bezeichnet aber als er dann meinte ich könne da jetzt nichts anhängen war ich doch sehr erstaunt und gemeint das der ja ne Anhängerkupplung hätte, er soll nicht son quatsch sagen. Zugfahrzeug das kein Hänger ziehen darf wäre ja lächerlich... Mir geht es ja nur darum welche Gewichtsklasse ich da dran hängen kann, oder spielt das hier bei Traktoren gar keine Rolle? Überdimensioniert sollte der Hänger nicht sein das ist klar, aber auch ein normaler Einachsanhänger kann ja schon fast 3to. zGG haben.

    • Offizieller Beitrag

    Moin

    Ich könnte dir meine Daten schicken, bringt dir kaum was, weil nichts an Anhängelast drinne steht..... Uralt Zulassung.

    Wenn ich deine Fahrgestellnummer hätte, könnte ich dir ein Baujahr nennen, außerdem muß es auf dem Typenschild stehen.

    Bei theopold-lemgo.de

    Gibs Datenblätter zum Trecker, hast du die dabei gehabt?

  • Hallo,

    bei keinem meiner Traktoren ist in den Zulassungsunterlagen eine Anhängelast eingetragen. Da in den Datenblättern von theopold auch nichts in dieser Hinsicht erwähnt ist, bringen diese dich nicht weiter.

    Diese Blätter kannst zu außerdem kostenfrei im Netz anschauen.

    In jedem Fall würde ich dir zu einer Anhängekupplung mit Typenschild und Prüfzeichen raten. In der Regel achten die Prüfingenieure auf dieses Detail.


    Gruß

    Gerhard

  • Hallo,


    jetzt kommen wir der Sache näher. Wenn in diesen Ungarischen Papieren nichts drinsteht dann hat der Prüfer tatsächlich ein "Problem". Denn er kann nicht ohne weiteres da eine Anhängekupplung eintragen!


    Also versuchen herauszufinden welches Baujahr , siehe F12, und dann versuchen an die Kopie eines deutschen Briefes zu kommen wo eine Kupplung eingetragen ist.

    Du brauchst aber dann eine Kupplung mit dem gleichen Prüfzeichen...also diese M..... Nummer. Dann evtl. noch einen etwas einsichtigen Prüfer, hatten wir schon, und dann sollte es gehen..


    Gruß Uli

  • Hallo nochmal,


    ich hatte das Problem bei allen meinen kleinen RMW Traktoren ( Typ Fulda, Werra und Weser).

    Diese Firma hat Mitte der 50er Jahre nur wenig Konfektionstraktoren "zusammen geschraubt."

    Die Anhängekupplung wurde vermutlich aus Kostengründen im eigenen Haus geschweißt und mit einem Durchsteckbolzen versehen.

    Bei Wiederzulassung musste ich diese Anhängekupplung durch eine mit Prüfzeichen ersetzen.

    Ausgewählt habe ich eine vom Hersteller Rockinger, ebenfalls mit Durchsteckbolzen und Prüfzeichen.

    Dieses Prüfzeichen (M3242) wurde vom Prüfingenieur übernommen und eingetragen.


    Das Verfahren würde ich deinem TÜV Mann vorschlagen, wenn er nicht will.......

    .......wechsele ihn aus!


    Gruß

    Gerhard

  • in dem ungarischen Fahrzeugschein steht was von einem Gesamttransportgewicht das wenn man das Eigengewicht vom Traktor abzieht bei 3,5to liegen würde.

    Aber ob das jetzt mit der zulässigen Anhängerlast gleichzusetzen ist ist halt die Große Frage. Damit wäre ich ja schon zufrieden, der Traktor soll irgendwann halt mal eben zum Holz holen genutzt werden, Plan ist natürlich das ich mir in naher Zukunft einen größeren Schlepper zulege mit Heckkraftheber an dem man dann einen Spalter oder Bandsäge nutzen kann.

  • Moin,

    nach meiner Kenntnis gibt es bei den alten Schleppern keine höchstmögliche Anhängelast.

    Da entscheidest du selbst was du meinst das er ziehen kann und was du verantworten kannst. Gilt natürlich nur bei gebremsten Anhängern.

    Bei meinem F15 ist auch keine Anhängelast eingetragen. Bei einer Kugelkopfkupplung gelten natürlich die gesetzlichen 3,5 t maximale Änhängelast.


    Gruß

    Rolf

  • Hallo,


    laut Fendt darf der 12er alles ziehen, was er ohne Wasser in den Reifen, ohne Zusatzgewichte an den Rädern und ohne Greifer oder Ketten im 2. Gang schafft. Das ist aber wohl eher ein Maß dafür, was das Getriebe und die Achsen aushalten und hat nichts mit Sicherheit im Betrieb des Schleppers zu tun! Ich kenne es auch nicht anders, als dass bei einem Traktor, der als Zugmaschine / Ackerschlepper mit entsprechender Schlüsselnummer zugelassen ist, keinerlei Angaben zur zulässigen Anhängelast gemacht werden. Eine zulässige Stützlast an der AHK gibt es auch erst, wenn der Schlepper am Zugmaul ein entsprechendes Typenschild hat und das ist erst ab ca. 1952 der Fall.


    Gruß f18h-doc

  • Auch Hallo,

    weil jede Antwort erwünscht ist:


    Auch nach meiner Kenntnis gibt es keine gesetzliche Begrenzung der Zuglast bei älteren Traktoren. Aber, es gibt nach meiner Kenntnis eine für sonstige Zugmaschinen ab 25 km/h, an der man sich orientieren kann und die nach meinem Verständnis auch gut auf die PS-Klassen mit den jeweiligen Bremsen von Traktoren passt. Ein wenig Reserve in den Bremsen schadet zumindest bei uns im Mittelgebirge nichts.


    Mein Vorschag wäre für gebremste Anänger/Last:

    2,2 Kw pro Tonne des gesamten Zuges. Der Schlepper dürfte 8,8 Kw haben, Gesamtzug damit (gebremster Anhänger) 4 Tonnen, abzgl. Eigengewicht Schlepper von 1,1 Tonnen. Gebremste Zuglast mE sinnvoll bei 2,8 bis 3 Tonnen. Ungebremst würde ich mich am Eigengewicht orientieren. Beim Kugelkopf auf der Ackerschiene an die Verriegelung des Hubwerks denken, sofern gegeben.


    Gruß