Ok, danke. Weist du wo das in der StVo steht? Benötige es jetzt nicht für meinen Fendt aber für meinen Holder. Hier möchte ich Zwillingsbereifung draufmachen.
Das mit den Radabdeckungen steht generell in §36a StVZO.
Dort sind landwirtschaftliche Maschinen ausgenommen - das mit der 2/3 - Regelung haben wir auf sämtlichen Schulungen so gesagt bekommen ohne rechtlichen Verweis
Ich habe auf meinem 2de 380/85-28 (Vredestein Traxion 85)montiert. Fendt hat mit 2007 eine Freigabebescheinigung geschickt und den TÜV hat es noch nie interessiert. Meine Felgen habe ich bei Kock u Sohn machen lassen: W13 mit ET 0.