Kaufvertrag? JA oder Nein?

  • Hallo zusammen,


    Habe jetzt endlich über Ebay Kleinanzeigen meinen Deutz 6207 verkauft, den der Käufer Samstag abholen will!

    Nun stellt sich mir die Frage wie Ihr so etwas Handhabt?

    Soll ich einen Kaufvertrag aufsetzen oder nicht?

    Der Schlepper hat ca. 9000h und habe in letzter Zeit viel erneuert!( Doppelkupplung, alle Öle ,alle Filter erneuert, Hydrolenkung nachgerüstet,Bremse rechts erneuert +Achsttichter abgedichtet, Neue 110Ah Batterie,Kurbelwellensimmeringe beide erneuert und teilweise neu lackiert!)

    Soweit weiß ich von keine Mängel!

    Er stand bei mir nur noch rum!


    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!


    Gruß Jens

  • also für mich ist ein Kaufvertrag bei jedem An und Verkauf selbstverständlich. So weiß jede Seite, was sie zu erwarten hat und kann danach nicht sagen, dass der Deal ungünstig für eine Partei war.


    Was geschrieben ist hält ewig...

    Fendt4ever, wer fendt fährt führt...
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum!

    Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit einem Hebel schafft.


    Ersatzteile Fendt Farmer 2 und 100er Reihe abzugeben - Email bei Interesse!

  • Zitat

    Ich kann nur empfehlen - sobald ein Gerät eine Fahrgestellnummer hat und auch offiziell auf einen Amt angemeldet wird - einen Kaufvertrag abzuschließen.


    Bei Selbstfahrern (6 Km/h) lasse ich es aber sein...das ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen


    Ein Blatt Papier ist wie Kanonen auf Spatzen :/


    Ein Kaufvertrag hat doch nichts zwingend mit einer evtl. späteren Zulassung des neuen Eigners zu tun sondern alleinig um das grundlegende formfreie Rechtsgeschäft zum Kauf&Verkauf&Übergang zu fixieren und evtl. zusätzliche Vereinbarungen aufzunehmen um hinterher kein Theater zu haben sondern eben den Kaufvertrag als Beweis.


    Gebrauchtkauf ist ein Thema für sich, auch rechtlich ... mit 99,9% der Leute kommt man klar ... aber wenn man genau den einen erwischt der dann Theater macht weil der 50 Jahre alte Schlepper mit 15000 Stunden einen Tropfen Öl verloren hat und das linke Standlicht hinüber ist ... dann kann man sich freuen.


    Wo ist der Unterschied ob ich mich über einen Sachmanagel an einer Maschine mit Fahrzeugpapieren streite oder an einer 6kmh "Maschine"?

  • Soll ich einen Kaufvertrag aufsetzen oder nicht?

    … Hallo :)


    … egal wie jetzt hier jemand denkt oder bisher geantwortet hat.


    Ich weiß hier nicht in welcher Welt manch einer gerade lebt?

    Diese Frage überhaupt zu stellen?


    Die Zeiten wo man wie auf dem Pferdemarkt per Handschlag einen Kauf besiegelt sind wohl beim Fahrzeugkauf + Verkauf

    völlig fehl am Platz?

    Da gibt es überhaupt keine wenn und aber. Ein Vertrag sollte in jeden Fall schon mal eingefordert werden.


    Besten Abschluss und Gruß...

  • Ich meinte mit der Anmeldung am Amt und damit verbundenen fahren auf öffentlichen Straßen auch die Richtung Diebstahl, Hehlerei und sonstige Schweinereien.

    Dann ist es ganz praktisch einen Beweis (=Kaufvertrag) in den Händen zu halten.


    Für eventuelle Sachmängeln bei Verkauf - Kauf von privat-privat hilft der Kaufvertrag nicht...zumindest schreibe ich bei einen Verkauf die Klausel „Ausschluss von Sachmängelhaftung - gekauft wie gesehen“ mit rein. Damit hat ein privater Käufer keine Chance wenn die Ölwanne das tropfen anfängt

  • Moin,


    Gekauft wie gesehen.... Kannste hundertmal reinschreiben, das gibt's nicht mehr.

    Meist steht das trotzdem in den Kaufverträgen. Aber Papier ist geduldig....


    Unabhängig davon: Auch wenn Du im Kaufvertrag die Haftung ausschließt, kann Dich der Käufer für sog. "arglistig verschwiegene Mängel" in Regress nehmen (zB. ne (lebens-)wichtige Schraube die abgerissen ist wird mit drübergeschweißtem Schraubenkopf kaschiert). Also schwerwiegende Mängel, die dem Verkäufer bekannt waren, diese für den Käufer bei einer Besichtigung aber nicht ersichtlich sind - der Käufer ist in der Nachweispflicht - was das ganze schwierig macht. Ich habe mich ja leider sehr intensiv mit dem Thema beschäftigen müssen. Und da mit Leuten, die arglistig verschweigen, bzw. Betrügen meist auch nicht zu reden ist, bleibt dann meist nur der Weg über Gutachter, Anwalt und Gericht. Worauf ich dann übrigens keinen Bock mehr hatte. Das ist nicht meine Art.


    Trotzdem immer einen Vertrag aufsetzen!


    Beste Grüße

    Beste Grüße
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    Fehlt dem Auspuff seine Klappe,
    war der Ast wohl nicht von Pappe!

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  • Hallo,


    auf jeden Fall machen! Sonst bist Du selbst als Privatmann 1 Jahr lang für das Ding haftbar!!!! Und schreib auch wirklich alles rein, was ausgeschlossen werden soll, wie z.B. keine Garantie, keine Sachmängelhaftung, keine Rücknahme, keine Nachverhandlungen, gekauft wie gesehen, Gefahrenübergang bei Übergabe des Fahrzeugs,....... . Diese Sachen stehen sehr oft drin und ich denke, nicht ohne Grund.


    Gruß f18h-doc

  • Ein Privatverkauf findet idR. immer unter Ausschluss der Sachmängelhaftung statt, es sei denn es wird ausdrücklich anders vereinbart.


    Das ist leider eine Fehlannahme. Wenn nichts vereinbart wird, muss auch bei einem Privatverkauf Gewährleistung gegeben werden. Dies hat uns das EU-Recht beschert. Es muss also unbedingt auf einen Privatkauf hingewiesen werden (Kaufvertrag). Und dann muss auch ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Ich habe das leider surch. Ich wurde bei einem Roller für einen Kaufpreis von 400 Euro verklagt. Zum Glück hatte ich ausdrücklich auch bei einem Privatverkauf die Gewährleistung ausgeschlossen. Somit war ich für den Motorschaden nicht haftbar. Hätte ich dies nicht ausgeschlossen, wäre ich schadensersatzpflichtig gewesen. Es empfiehlt sich also dringend ab der Summe, die ihr nicht ersetzten wollt (egal ob 6 Km/h, Roller oder Küchenmaschine) eine Gewährleistung schriftlich (sei es über den Anzeigentext bei Ebay oder per Kaufvertrag) auszuschließen. Es gibt heute keine "Spatzen" mehr und die Kanonen können in unserem "Rechtsstaat" nicht groß genug sein.

  • Das ist leider eine Fehlannahme. Wenn nichts vereinbart wird, muss auch bei einem Privatverkauf Gewährleistung gegeben werden. Dies hat uns das EU-Recht beschert. Es muss also unbedingt auf einen Privatkauf hingewiesen werden (Kaufvertrag). Und dann muss auch ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Ich habe das leider surch. Ich wurde bei einem Roller für einen Kaufpreis von 400 Euro verklagt. Zum Glück hatte ich ausdrücklich auch bei einem Privatverkauf die Gewährleistung ausgeschlossen. Somit war ich für den Motorschaden nicht haftbar. Hätte ich dies nicht ausgeschlossen, wäre ich schadensersatzpflichtig gewesen. Es empfiehlt sich also dringend ab der Summe, die ihr nicht ersetzten wollt (egal ob 6 Km/h, Roller oder Küchenmaschine) eine Gewährleistung schriftlich (sei es über den Anzeigentext bei Ebay oder per Kaufvertrag) auszuschließen. Es gibt heute keine "Spatzen" mehr und die Kanonen können in unserem "Rechtsstaat" nicht groß genug sein.

    stimmt, ich war da etwas umgenau.


    Aber diese gekauft-wie-gesehen-Floskel gibt's trotzdem nicht mehr, wenn Du nur das reinschreibst biste nicht aus der Mängelhaftung raus. Irgend son Gericht hat mal anerkannt, dass man "gesehen" nicht die Technik beurteilen kann, und sich auf die Aussage des Vorbeditzers verlassen muss....

    Beste Grüße
    --------------------------------------------
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    war der Ast wohl nicht von Pappe!

  • Guten Morgen zusammen,


    So der Deutz ist verladen und aufen Weg zum neuen Besitzer!

    Vielen Dank für Eure Anregungen und Kritiken!

    Habe auch einen Kaufvertrag abgeschlossen in den alle wichtigen Daten aufgenommen wurden!

    Habe solche Sätze wie,, Der Verkäufer übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung" auch darin erfasst und ,,gekauft wie gesehn" !

    Wenn's natürlich jemand darauf anlegt dann ist man eh dran!

    Habe natürlich alle mir bekannten Mängel usw den Verkäufer aufgezählt und von allen Reperaturen berichtet, mehr kann ich auch nicht machen!


    Nochmals Herzlichen Dank Euch Allen für die Tipps!?


    Gruß Jens

  • Das ist doch Fair so sollte es sein das man auch die Mängel Preis gibt.

    Das ist nicht nur fair, diese Mängel kann der Käufer später nicht mehr reklamieren, da Ihm diese genannt wurden und er diese beim Kauf akzeptiert hat.

    Allerdings würde ich diese nicht nur aufzählen sondern auch im KV vermerken.

    Somit werden auch die Kanonen im Anschluss kleiner ;)