Trecker per Handschlag übernommen. Jetzt wollen die Erben Geld sehen.

  • Moin liebe Fendt Freunde,

    im Januar 2015 besuchte ich mit meiner Frau einen ihr bekannten älteren Herren um ihn zu fragen ob wir den Trecker seines verstorbenen Bruders bekommen könnten. Es handelt sich um einen Deutz d3006. Der ältere Herr hatte nichts dagegen weil er den Trecker bei sich nicht gebrauchen konnte und er auch nicht fahrbereit war( Plattfuß, Kraftstoffanlage von der langen Standzeit total verdreckt usw.) Er wollte nur noch die Papiere von der Hofstelle seines Bruders holen . Er hat sich um die verlassene Hofstelle gekümmert, wohnte aber selbst ca. 60 km entfernt. Im März hat meine Frau, aber auch nur meine Frau da der Herr etwas eigen war , den Fahrzeugbrief erhalten . Ich stand mit unserem Sohn dabei, unterhalten hat er sich aber nur mit ihr. Der Brief wurde per Handschlag übergeben, haben wollte er für den Trecker nichts weil er seines erachtens wegen der ganzen anstehenden Reparaturen wertlos sei und er fragte meine Frau noch was sie mit soeinem Trecker überhaupt noch machen wolle. Wir brachten ihm einen schönen großen Fresskorb mit, den er aber ablehnte. Als wir bei dem Herren waren stand er mit einer Bügelsäge auf seinem Hof und war am Holz sägen. Wir boten ihm noch an einen Wagen fertiges Brennholz vorbeizubringen damit er es leichter hätte. Auch das lehnte er ab. Nun hatte meine Frau den Fahrzeugbrief, der Trecker stand aber immer noch auf dem Hof seines Bruders. Der Herr wollte sich mit uns dort treffen um den Trecker herauszugeben. Er hatte keinen Führerschein aber mit uns im Auto zum Hof fahren wollte er nicht Wir sollten noch einmal einen Termin mit ihm ausmachen und dann wollte er mit dem Taxi zum Hof kommen. Darüber verstarb der alte Herr und wir konnten den Trecker nicht abholen. 2016 tauchte ein neuer Erbe auf und sagte mir das wir den Trecker nicht holen düften weil er der Erbe ist. 2017 bekamen wir einen Anruf von einer Bekannten aus dem Dorf wo auch der Trecker stand. Sie erzählte das sich immer wieder Leute auf der verlassenen Hofstelle rumtrieben und wir sollten mal nach dem Trecker sehen, nicht das er vielleicht sogar schon geklaut ist. Der Trecker stand in einem nicht verschlossenem Schuppen und war auch noch da. Nur der Anlasser und die Anhängerkupplung fehlten. Daraufhin versuchte ich erfolglos den neuen Erben zu erreichen und Ende 2017 schleppten wir den Trecker dann zu uns damit er nicht weiter auseinander gebaut wurde. Jetzt meldete sich der zukünftige Erbe bei uns und verlangt eine total überzogene Summe X für den Trecker von uns und er würde uns den Trecker mit Kaufvertrag verkaufen. Wenn wir uns über seinen genannten Preis nicht einig würden, wolle er mich sogar wegen Diebstahl anzeigen. Ich habe natürlich nicht eingewilligt und warte erstmal ab. Wir sind jetzt total ratlos und wissen nicht was wir tun sollen. Eine sehr kuriose Geschichte die uns aber tatsächlich gerade jetzt passiert. Was würdet ihr machen ? Für Antworten wären wir euch sehr dankbar.


    Einen schönen Gruß und morgen zum Oldtimer Treckertreffen nach Krokau


    Astrid & Martin

  • Boa,

    echt eine Verkettung von doofen Zufällen.

    Aber, ich denke, wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug, egal wo es steht.

    Die Erben können da, meiner Meinung nach, nix machen.

    Du hast den Brief und das Fahrzeug => Ende!

    ich würde auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren oder hast Du einen Rechtsschutz? Der sollte reichen.

    Viele Grüße aus dem Spessart.


    Thomas



    Ich bin so alt, bei uns kam die Navigationssoftware von Falk, die Einparkhilfe hieß Mama und der Spurassistent war n'e Leitplanke. :D

  • Puh, interessante Geschichte.


    Zur Aufklärung dürfte es nicht unwesentlich sein, ob der verstorbene Bruder Kinder oder Ehefrau hatte.

    Dann hätte der "alte Herr" zuerst einmal keinen Zugriff auf das Erbe, außer die Erben hätten ihn machen lassen, was schwer beweisbar ist.

    Möglicherweise hatte der Bruder auch ein Testament.

    Ist der jetzt aufgetauchte Erbe ein Erbe des Bruders oder des "alten Herrns"?

    Wenn der "alte Herr" Alleinerbe seines Bruders war, ist es für Euch am Besten.

    Je nach Sachlage seid ihr rechtmäßige Besitzer oder habt in einer Nacht- und Nebelaktion einen Traktor geklaut.......

  • Vielen Dank schonmal für euer Interesse. Die beiden Brüder waren beide alleinstehend, hatten aber noch ein Geschwister von denen jetzt ein Neffe der Erbe der beiden Brüder werden soll. Den Trecker haben wir am hellichten Tag abgeschleppt und haben sogar noch mit den Nachbarn gesprochen, die mich auch kennen, da ich als kleines Dankeschön an den alten Herrn öfters die die Hecke von der Hofstelle wo der Trecker stand geschnitten habe, bis der Neffe dann meinte ich brauchte es nicht mehr machen. Und jetzt meldet er sich und will Geld.

  • wer den Brief hat dem gehört normalerweise der Schlepper...

    Aber vor Gericht gibt es Eigentümer und Besitzer....ist nicht das gleiche...

    Keine Erlaubnis vom Hofbesitzer gehabt das Fahrzeug vom Hof zu holen...

    Ich hätte in dem Fall gesagt (schriftlich) "kannst dir den Schlepper wieder abholen".

    Ist vielleicht schade, aber reisst kein Loch in die Haushaltskasse.

    Wenn du das nicht willst, dann von einem Anwalt beraten lassen. Die Stunde kostet ca. 100€ aber hilft um die Situation besser einzuschätzen.

    Wenn es nicht Sicher ist würd ich die Karre eher zurückgeben...

    Könnte mir vorstellen dass der geforderte Preis dann plötzlich sinkt.


    Ansonsten...es gibt noch viele schöne Schlepper in der PS-Klasse zum moderaten Preis.

  • Moin, wir haben uns nach einer unruhigen Nacht auch überlegt den Trecker, der nicht seiner ist , wieder zurückzugeben. Es würde meiner Frau das Herz brechen aber wir hätten unsere Ruhe. Beim Telefonat gestern Abend habe ich dem neuen Erben schon meinen Gedanken mit der Rückgabe verständlich gemacht. Er lehnte aber ab und wollte den Trecker nicht wieder auf dem Hof haben. Dann müßte er ja auch jemand anderen finden dem er 5000 bis 8000 Euros abluchsen könnte.......

  • Schöne, traurige und mal wieder das Rechtssystem in Frage stellende Geschichte.

    Wer im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, der ist der Besitzer, es sei denn, dass der Brief gestohlen wurde.
    Lag dazu eine Anzeige vor?, sicherlich nicht. Der Erbe sollte schon den Beweis erbringen, dass bei dem Ablauf was ungesetzlich war.

    Aber ich will hier von keinem die Ratschläge und Tipps schlechtreden. Die Mehrheit sagt ja auch, wer die Papiere hat ist der Besitzer.

    Nur müssen wir alle sehr aufpassen, wenn so eine RA- Zecke hier mitliest und der Meinung ist, es werden Rechtsempfehlungen
    ausgesprochen, dann kann es unter Umständen noch zu einer Strafanzeige kommen.
    Es ist wie im medizinischen Bereich, wenn ich jemanden sage er soll wegen seinen Magenschmerzen Kamille- oder Pferfferminztee

    trinken, das hilft, dann kann ich wegen einem Heilversprechen gerichtlich belangt werden. Das ist kein Witz, dass ist Realität.

    Martin, wenn Euch soviel an dem Trecker liegt, ich würde da auch eine RA konsultieren.

  • Zitat

    Schöne, traurige und mal wieder das Rechtssystem in Frage stellende Geschichte.

    Das Rechtssystem in Frage stellende Geschichte ... :huh:

    Da kann ich mir nur mit der Hand an die Stirn klatschen, so einen Unsinn wenn ich schon wieder lese.


    Natürlich in Phantasialand sitzt der große Allmächtige vor seiner Glaskugel und verhindert durch magisches hellseherisches Handeln die

    Dummheiten der Bewohner des Landes.


    In Deutschland hat man in Ermangelung an Glaskugeln Gesetze eingeführt wie z.B. das BGB welches das Privatrecht mehr als ausreichend auch in Punkto Vertragsrecht, Erbrecht, Eigentumsrecht und Schenkung regelt ...


    2015: Deutz geschenkt bekommen, Schenker verstirbt

    2016: Neuer Erbe taucht auf

    2017: Neuer Erbe verweigert Herausgabe da er Eigentumsanspruch hat... man holt den Schlepper trotzdem

    2018: Man hat das Theater ...


    Wie U421 schon sagt, man müsste mehr Umstände kennen da fraglich ist, wie bereits vor der Schenkung die Eigentumsverhältnisse waren.


    War der Schenker kraft Testament von seinem Bruder zum Erben des Deutz ernannt worden (bzw. vom Hof oder wie auch immer) und somit allein Eigentümer oder war kraft gesetzlicher Erbfolge bereits eine Erbengemeinschaft zwischen Ihm und seinem weiteren Geschwisterteil entstanden?


    Dann ist natürlich ungünstig das die Schenkung nicht schriftlich fixiert wurde (wenn Alleinerbe) ... klar, macht man kaum, aber so hast du Null in der Hand. Die Fahrzeugpapiere helfen wenig da noch nie ein Fahrzeugbrief ein Nachweis zum Eigentum war ....


    Lustig aber auch das der "neue Erbe" nun den Schlepper verkaufen will, zahlt man den Preis nicht dann folgt eine Anzeige... wie nennt man sowas gleich :/:S und noch besser das der "neue Erbe" den Schlepper nicht zurück will... ist es doch lt. seiner Aussage sein Eigentum.


    Wäre ich in dieser Situation ... hätte ich den Deutz dort am Hof gestellt und tschüss ... oder du bezahlst eben den Kaufpreis und verbuchst es unter Lehrgeld.


    Falls du zum Anwalt gehst, würde mich die Einschätzung dessen auch interessieren ... ich hab so eine kleine Vorahnung.


    Viel Erfolg

    Gruß

  • Naja, wenn ein Fahrzeugbrief noch nie ein Nachweis zum Eigentum war, dann frage ich mich welchen Rechtsverdrehern ich vor 60 Jahren beim ersten Führerschein bereits zum Opfer gefallen bin.

    Auch habe ich diese Rechtsauffassung seit dem unzählige Male gehört.

    Gruß Lore

  • Moin zusammen,

    Habe gestern fast zwei Stunden mit dem Erben telefoniert und ihm erklärt das ich heute mit dem Brief zur Polizei gehe und die sollen das dann regeln weil er mich durch die Blume schon als Dieb des Briefes genannt hat. Das wollte er aber nur ungern und er würde mir den Trecker für 1500 Euro überlassen. Ich sollte lieber einen Anwalt befragen und dann können wir uns einigen. Nun habe ich befragt und bin auch sehr gespannt.

  • Wenn es so ausgeht, eine Einigung (Vergleich) mit beidseitiger Zufriedenheit auf privater Ebene geschlossen werden kann,

    dann ist es doch gut gelaufen. Ich würde aber alles schriftlich festmachen, man weiß ja nie... ;).

  • Hallo zusammen

    Ich Lese auch intressiert mit meine Persönliche Meinung ist das ein Kaufvertrag sehr wichtig bzw hier entscheident ist und dieser eine Eigentumsüberschreibung bestätigt nicht der Brief allein. Nehmen wir mal an die Geschichte geht vor Gericht wie soll der Richter entscheiden? Wir antworten nun ja auch nur von Erzählungen von Farmerlven aber wer bestätigt das dies die Warheit ist usw. Ich will wirklich niemand angreifen oder bezichtigen etwas Unrechtes getan zu haben ist nur mein Gedankengang wie soll ein Richter das entscheiden ohne ein eindeutiges Schriftstück , wo jeder seine Geschichte erzählt? Wem soll der Richter glauben ist denke ich sehr schwierig


    MfG

  • Schwierige Geschichte.


    Es is ja ach nicht zweifelsfrei zuzuordnen wem das Ding gehört, weder in die eine noch die andere Richtung...

    Außer das Gefährt wäre testamentarisch erwähnt.


    Zudem ist wie bereits erwähnt die Zeitspanne und das entfernen nachdem der Erbe davon wusste negativ.


    Ggf kann ein Aufbietungsverfahren hilfreich sein?




    Wir standen mal auf der Gegenseite :


    Immobilie gekauft, komplett inkl allem was am Grundstück war, egal ob Schrott, Steine oder der Porsche Junior...


    Was war nach dem Kauf weg? Der Porsche...


    War uns aber zu der Zeit vollkommen egal, daher kann ich nichts zu Erfolgschancen sagen.

  • Wenn es so ausgeht, eine Einigung (Vergleich) mit beidseitiger Zufriedenheit auf privater Ebene geschlossen werden kann,

    dann ist es doch gut gelaufen. Ich würde aber alles schriftlich festmachen, man weiß ja nie...

    Ich würde mir zur Sicherheit noch mal den Nachweis erbringen lassen, dass derjenige auch wirklich der Erbe ist. Zum Beispiel eine Kopie des Erbscheines geben lassen.


    Gruß

    Rolf

  • Ich geb auch mal meinen Senf dazu:

    Die entscheidende Frage ist tatsächlich ob der Bruder rechtmässige Verfügungsgewalt über die Sache hatte, und keine Rechte Dritter bestand. Das ist zu klären.

    Das Handschlaggeschäft ist in Deutschland ein gültiger Vertrag. Nur ist es da schon besser Zeugen zu haben. Indiz für die Richtigkeit eure Aussage wäre , dass ihr ja tatsächlich im Besitz des Briefes seid. Vielleicht hat der verstorbene ja auch dem Nachbarn oder sonstwem erzählt, dass er euch den Schlepper überlassen hat. Wäre eine stützende Aussage.

    Aber alles wackelt wenn der Bruder nicht alleine berechtigt war die Sache zu verschenken. Es hätte ihm nämlich evt nur die Hälfte des Schleppers gehört. Aber dementsprechend müsstet ihr auch nur die Hälfte des Preises an den zweiten Erben zahlen. Mindestens zur Hälfte wurde euch das Teil ja geschenkt.

    peter: da ich ja kein Ra bin darf ich hier auch ungestraft dummes Zeug von mir geben. Ist ja auch nur meine Meinung. So schlimm iss nun auch wieder nicht in Deutschland.

    Lg

    uli

    Grüße aus dem schönsten Bundesland der Welt 8)


    Nun denn, die Hand ans Werk,

    die Herzen himmelan,

    denn im Zaudern liegt die Gefahr.