Bau/Wohnwagen hinten absichern. Wie?

  • Hallo Gemeinde,

    wer zu Treffen fährt kennt sicher die Angst / Problematik.

    Ein Schlepper mit Wohnwagen fährt auf der Bundes / Landstraße mit 20 - 30 km/h. Wie macht ihr die von hinten kommenden Fahrer darauf aufmerksam dass ihr sehr langsam seid?

    Einen Bauwagen schätzt man evt ja noch als langsam ein, aber einen wohnwagen halten doch alle für schneller.

    Was macht ihr so?

    Lg

    uli

    Grüße aus dem schönsten Bundesland der Welt 8)


    Nun denn, die Hand ans Werk,

    die Herzen himmelan,

    denn im Zaudern liegt die Gefahr.

  • Braucht man nicht kenntlich machen.

    Wenn jemand das nicht einschätzen kann, der sollte lieber seinen Schein abgeben.

    Das Problem liegt ehr darin das die Verkehrsteilnehmer heute abgelenkt sind, sei es durch Radio Handy Laptop oder DVD gucken. Alles schon Live gesehen.

  • Hinzufügen möchte ich noch, die Leute heute haben keine Zeit mehr.

    Es wird auf den letzten Drücker losgefahren , würden sie nur 5 min länger an Fahrzeit einplanen wären sie nicht so im Stress . Aber lieber länger vorm Pc oder Fernseher verbringen und dann, ich habe ja PS genug, die Zeit hole ich ja mit rasen wieder raus.

  • Moin


    Machen muss man erstmal garnichts, außer das der Wohnwagen angemeldet und Versichert ist. Man kann jetzt noch ein 20kmh schild anbringen oder sich so ein Dreieck was die Holländer am Trecker haben da dran spaxen, alles mit rotweißer Reflektorfolie Zukleben und alles mit Warnschildern versehen. Aber ich sehe das wie 1e Fahrer, die Leute sind einfach im Stress und dagegen können wir nichts tun.


    Gruß Tim

  • Nun ja, vielleicht ist das ja auch der Grund, warum ich mich nicht auf den Traktor setzten möchte mit Wohnanhänger, ohne irgendwie hinten kenntlich zu machen, dass ich nicht der schnellste bin.

    Einfach darauf zu hoffen, dass mir keiner meinen Arsch abfährt, dafür ist mir dieser dann doch zu wertvoll.

    Ja, dieses Dreieck von dem du sprichst, wäre schon meine erste Wahl, zusammen mit nem 20 km/h Schild.

    Vielleicht noch ein gelbes Rundumlicht...

  • Vielleicht noch ein gelbes Rundumlicht...

    … Hey, ;)

    bevor du so etwas nutzen möchtest, treten sicher die Gesetze noch auf deinem Plan?

    Einfach einmal in der StVZO nach schauen...


    Beispiel: … In § 52 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird eindeutig beschrieben, dass nur Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung mit einer gelben Rundumleuchte ausgerüstet sein dürfen.


    Beste Grüße

  • Gelbes Rundumlicht ist verboten wie auch ein 20KM Schild wird nicht gerne von der Rennleitung gesehen da dies nicht an einen Wohnwagen gehört. Man kann sich aber ein Warndreieck wie schon geschrieben hinten dran machen, wenn man sich dann sicherer fühlt. Aber wenn der rasende Hinterman pennt oder sonst was macht ist dies auch vergebens.

    Nur mal so am Rande,

    vielleicht solltest dir hinterm Wohnwagen son Streckenkontrolle Anhänger binden mit 2 dicke gelbe Scheinwerfer und diese Leuchtreklarme mit blauem Schild und weißem Pfeil. Das könnte evt helfen ,alles andere sehen die eh nicht.

    Mit freundlichen Grüßen



    1E Fahrer & Frau



    Farmer 303 LS & Fix2E und Farmer 308 LS ,ein starkes Team

  • § 38 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht


    (1) 1Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    2Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    (3) 1Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. 2Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. 3Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

    • Offizieller Beitrag

    Moin

    Ungewöhnlich langsame Fahrzeuge mit 20 Sachen?Müssen Mofa Fahrer nun auch so ein gelbes Rundumlicht an den Helm spaxen??

    Nicht erlaubt... Ganz einfach.

    Ich habe am Wohnwagen letztens in Syke auf dem Treffen da ein Wohnwagen gesehen,da war die hintere Scheibe abgedunkelt mit einem Banner,wo mit passenden kurzen Text und Bild drauf hingewiesen wurde,das der Wohnwagen vom Trecker gezogen wird.....Habe leider kein Bild gemacht,sah Klasse aus.

    Viele Grüsse aus fast Ostfriesland! Heiko & Sascha
    Es geht nichts über einen 12er GT!!!!!!!!!!!
    Doch, ein 12er GT als `Lenkhilfe` am F12HL!!!!!!!:thumbup::thumbup:

    Oder man nimmt gleich den Großen ;):thumbup: