ABE für Diedam Kipper

  • Hallo

    Ich habe das selbe Problem mit einem Reisch Kipper. Von Reisch bekommt man nichts weil sie es nicht mehr dürfen vom Gesetz her. Zum Glück habe ich eine Kopie. Es wird dir nichts anderes übrig bleiben eine vollabnahme beim TÜV machen zu lassen.


    Gruß

    de Holzmacher

  • Hallo,


    nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen! In einer ABE steht normalerweise keine Fahrgestellnummer drin! Da geht es darum eine Kopie, und sowas reicht im Normalfall, von so einer ABE zu finden wo der TYP aufgeführt ist. Wenn der Wagen dann noch die Typenschilder von der Achse, Zugöse, Bremse etc. hat sollte das funktionieren.


    Allerding wäre es nicht verkehrt ein Bild vom Haupttypenschild mit einzustellen. Auf dem steht der Typ, die zulässigen Gewichte etc. und der Hersteller.

    Da tut sich dann einer leichter der evtl. den gleichen Wagen mit ABE hat..

    Wenn dieses Typenschild und auch die anderen, Achse etc. nicht mehr vorhanden sind kann es in der Tat schwierig werden...auch mit so einer eventuell notendigen Vollabnahme.


    Gruß Uli

  • Hallo,


    @1EFahrer, o.k. Dann handelt es sich wahrscheinlich um 2 verschiedene Sachen von denen wir hier reden!


    Die Abschrift der ABE welche ich von Krone für meinen Miststreuer bekommen habe, das sind insgesamt 6 Seiten, enthält keine Fahrgestellnummer sondern nur die

    Daten der verschiedenen Typen meines Streuers. Anhand dieser Daten kann eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden.

    Das erhält man aber nur vom Hersteller und da liegt wahrscheinlich der Knackpunkt.


    Jedoch steht in meiner ABE (die ist von 1974) drin:


    Zitat:

    "Diese ABE berechtigt zur Ausfüllung von Fahrzeugbriefen. Bei zulassungsfreier Verwendung der Fahrzeuge ist ein Abdruck oder eine Ablichtung der ABE jedem

    Fahrzeug mitzugeben"


    Zitat Ende


    Es kann jetzt natürlich schon sein das solche Abschriften, wie gesagt mehrere Seiten, dann eine Fahrgestellnummer beinhalten.


    @1EFahrer: wie sieht die ABE deiner Kipper aus wenn ich fragen darf?


    Ich hatte mir mal einen Ackerwagen angeschaut. Auf die Frage hin ob es eine "Betriebserlaubnis" gäbe hat er mir so ein rosa Faltblatt gezeigt wo dann in der Tat die Daten mit der Fahrgestellnummer des Ackerwagens drinstanden.


    Gruß Uli

  • Vermutlich ist alles komplizieter als nur Kompliziert.

    Eine ABE liefert der Hersteller für alle typengleiche Fahrzeuge, wahrscheinlich ohne FgNr.

    Wenn 1 E Fahrer jeden Anhänger zur Abnahme vorgestellt hat, dann steht selbstverständlich die Fg.Nr. drinn, weil nicht angenommen wird, daß er mehrere davon in gleicher Ausstattung nachbaut, die dann sowohl zugelassen oder zulassungsfrei über div . Paragafen auf öffentlichen Straßen bewegt werden dürfen.

    Bei meinem Rasenmäher steht auch die Fg.Nr. drin, weil die Abnahme nur für diesen einen Mäher gültig ist.

    Gruß Lore

  • Hallo nochmal.

    Meine ABE ist eine Kopie bzw ein Dublikat , aber von Krone direkt. Auf der 1. Seite ist ein Stempel von Krone wo die Fahrgestellnr eingetragen ist.

    Weiterhin habe ich auch von einem Bergmann Miststreuer eine ABE ,original . Diese ist in A3 Größe auf grünen etwas dickeren Papier wie eben die alten Fahrzeugbriefe waren. Auch dort ist die Fahrgestellnr eingetragen.


    Ich werde die Tage versuchen ein Bild hier hoch zu laden

    Mit freundlichen Grüßen



    1E Fahrer & Frau



    Farmer 303 LS & Fix2E und Farmer 308 LS ,ein starkes Team

  • Hallo,


    ja, so sieht meine auch aus. Allerdings war es bei mir so das Krone, in einem beiliegenden Schreiben, bestätigt hat das die Abschrift bzw. Kopie zu meinem Anhänger passt. Ich hatte die urprüngliche ABE nicht bekommen als ich den, vor nun gut 15 Jahren, gekauft hatte.


    Gruß Uli

  • Moin,

    Ich habe di e mit dem grünen Deckblatt. Habe als ich den Kipper gekauft hab eine ABE dabei gehabt wo

    Die Nummern nicht übereinpassten. Nach einem Telefonat mit dem Krone MA bekam ich dann kurze Zeit später

    die ABE mit der richtigen Fahrgestellnummer. Vorher musste ich allerdings zur Polizei um zu prüfen

    Das der Kipper nicht als geklaut gemeldet war.

    Grüße Klaus

  • Hallo,


    schaue das dein Kipper in einem verkehrssicheren Zustand ist, fahre zu einer Prüfstelle und lass dir ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen für deinen Kipper. Mit dem dem kannst du dann zur Zulassungsstelle gehen.


    Ganz wichtig für die Zulassungsstellen ist zur Zeit der Nachweis des Eigentums, ob es auch wirklich dein Fahrzeug ist.

    Ob es als gestohlen gemeldet ist , checkt die Zulassungsstelle mittlerweile selber ab.


    Der TÜV und auch die Dekra haben eine große Datenbank, wo eigentlich der Hersteller auch schon drin ist, und sie die technischen Daten schon haben.


    Preislich bist du mit um die 300 Eur dabei für das Gutachten und die Zulassungsstelle.


    Egal ob mit Kopie oder ohne, du kommst da eh nicht drumherum, und eine Kopie in der die Fahrgestellnummer nicht stimmt, ist eigentlich wertlos.


    Gruß Gerd