landwirtschaftliche Anhänger für Privatpersonen ohne Betrieb

  • Moin. Wäre ne Tolle sache. Frag mich aber warum auf einmal zum wohlgefallen des kleinen Mannes. Diese ganze prozedur wurde in meinen Augen nur entwickelt um Kasse zu machen. Klauso hat recht, prüfe es vorab, erst dann faehrst du " günstig ".

    g. Km

  • Hallo,

    Meine Empfehlung: von staatlich legitimierter Stelle eine schriftliche Stellungnahme, die Bestandsschutz bewirkt und vorzeigbar ist hilft, alles andere nicht.

    Für meine Kugelkopfkupplung am Favorit 3 habe ich eine Einzeltypprüfung vom TÜV (mit Vorlage eines Festigkeitsnachweises). Die Kupplung hat TÜV-Kennzeichnung mit Schlagbuchstaben, der Fahrzeugschein eine Sondereintragung und ich bin mehr Geld los, als ich fürs Material bezahlt habe, aber so fahre ich sicher!

    Allzeit gute und sichere Fahrt

    cica4

  • Hallo,


    das mit meiner "schriftlichen Bestätigung vom Kumpel" war eigentlich eher nicht Ernst gemeint! (das würde wahrscheinlich, im ersten Moment, für einiges "Staunen" bei der "Rennleitung" führen aber eben nur im ersten Moment.

    Aber bei einer Behörde kann man natürlich nachfragen..aber an den Zulassungsbestimmungen hat sich in der letzten Zeit nichts geändert und wird sich auch nichts ändern!

    Die Zulassungsfreiheit solcher Wägen ist eindeutig geregelt und wurde von Dmax doch schon im ersten Beitrag richtig erkannt, mämlich das es eine solche für "Privatpersonen" einfach nicht gibt.


    Gruß uli

  • Hallo,

    Meine Empfehlung: von staatlich legitimierter Stelle eine schriftliche Stellungnahme, die Bestandsschutz bewirkt und vorzeigbar ist hilft, alles andere nicht.

    Für meine Kugelkopfkupplung am Favorit 3 habe ich eine Einzeltypprüfung vom TÜV (mit Vorlage eines Festigkeitsnachweises). Die Kupplung hat TÜV-Kennzeichnung mit Schlagbuchstaben, der Fahrzeugschein eine Sondereintragung und ich bin mehr Geld los, als ich fürs Material bezahlt habe, aber so fahre ich sicher!

    Allzeit gute und sichere Fahrt

    cica4


    Hallo,


    hättest du vielleicht ein Bild von deiner Kugelkopfkupplung am Favorit 3?

    Würde mich mal interessieren, wie du die gebaut hast.


    Mfg

  • Hi,

    soweit mir bekannt ist, darf kein Anhänger an der Ackerschiene gezogen werden.

    Der Kugelkopf muss mit dem Schlepper direkt verbunden sein. Nicht über die Hydraulik (Dreipunkt) hinten, da die seitliche Verstrebung nicht ausreichend gegeben ist.


    Ich hab mir jedoch auch so eine gebaut, funktioniert super, ist aber im Straßenverkehr nicht zugelassen.

    Wenn also was passiert => schlecht! :( => Fahren ohne Betriebserlaubniss und der Versicherungsschutz erlischt! ||

  • Moin,

    Ah, ok. Gut zu wissen.

    Irgendwo hab ich auch so Anbauböcke für Kugeln gesehen.

    Ähnlich wie bei den Grosschleppern die untere Aufnahme für zB Mulden ö.Ä.

    Komme nicht auf die Bezeichnung, Piton Hitch oder wie die heißen...

    Jedenfalls machten die einen stabilen Eindruck.

  • Wieso willste denn überhaupt so rumzockeln? Hat der keine ABE mehr oder ist das ein Eigenbau?

    Grüße Klaus

    Servus Klaus!


    Ich zahle bereits 300 Euro Steuer für den Schlepper und will jetzt nicht auch noch 150 Euro Steuer und 40 Euro Versicherung für einen 8to Kipper ausgeben, der max. 25 fährt. Und zum Tüv muss man dann ja auch.

    Bei 5,7 to wären es noch 120 Euro Steuer glaube ich...

  • Servus Klaus!


    Ich zahle bereits 300 Euro Steuer für den Schlepper und will jetzt nicht auch noch 150 Euro Steuer und 40 Euro Versicherung für einen 8to Kipper ausgeben, der max. 25 fährt. Und zum Tüv muss man dann ja auch.

    Bei 5,7 to wären es noch 120 Euro Steuer glaube ich...

    Hallo,


    Ja, es ist ärgerlich das die Zulassungsfreiheit nur in der LOF gilt. Leider habe ich keine Möglichkeit gefunden das irgendwie zu umgehen. Es sind halt auch dann ca. 120 Euro im Jahr die da gesamt fällig werden und das für einen 25 km/h Wagen der die meiste Zeit nur rumsteht.


    Gruß Uli

  • Moin


    Noch gibt es eine Möglichkeit, und zwar hat die Fa. Blumhard Langholzanhänger gebaut und dafür gibt es Aufsatzbrücken, sieht dann aus wie ein normaler Plattformwagen, laut ET gab es dafür sogar Kippzylinder hab ich live noch nicht gesehen, wäre dann also ein Zweiachs Drehschemelanhänger als Zweiseitenkipper, ABER weil da ja ein Langholzanhänger drunter steckt der als Forstwirtschaftliches Arbeitsgerät und nicht als Anhänger gilt ist das ganze Zulassungs, TÜV und Steuerfrei, schwarzes Folgekennzeichen dran und ab, man muss bei der Disskussion bei eventuellen Kontrollen nur die ruhe bewahren und den längeren Atem haben, denn im rechtlichen Sinne führt man eben keinen Anhänger sondern ein Forstwirtschaftliches Arbeitsgerät mit. Ist bloß die Frage wie lange das noch geht :wacko:


    Gruß Tim

  • Noch gibt es eine Möglichkeit, und zwar hat die Fa. Blumhard Langholzanhänger gebaut und dafür gibt es Aufsatzbrücken, sieht dann aus wie ein normaler Plattformwagen, laut ET gab es dafür sogar Kippzylinder hab ich live noch nicht gesehen, wäre dann also ein Zweiachs Drehschemelanhänger als Zweiseitenkipper, ABER weil da ja ein Langholzanhänger drunter steckt der als Forstwirtschaftliches Arbeitsgerät und nicht als Anhänger gilt ist das ganze Zulassungs, TÜV und Steuerfrei, schwarzes Folgekennzeichen dran und ab, man muss bei der Disskussion bei eventuellen Kontrollen nur die ruhe bewahren und den längeren Atem haben, denn im rechtlichen Sinne führt man eben keinen Anhänger sondern ein Forstwirtschaftliches Arbeitsgerät mit. Ist bloß die Frage wie lange das noch geht

    Wow...interessant! Habe ich gestern beim TÜV auch gehört. Arbeitsgeräte (wie Holzspalter) dürfen bis 20kmh ein schwarzes Folgekennzeichen haben.

  • Könnte man dann nicht an den Anhänger einen Holzspalter fest anbauen und dies in der ABE vermerken lassen? Der Anhänger ist dann halt das Fahrgestell für den Holzspalter und kann ja ganz nebenbei noch das Holz mitnehmen.

    Na, wer wagt einen Versuch?

    LG

    uli

    Grüße aus dem schönsten Bundesland der Welt 8)


    Nun denn, die Hand ans Werk,

    die Herzen himmelan,

    denn im Zaudern liegt die Gefahr.

  • Hallo zusammen,


    Vorsicht bitte mit diesen Theorien! Arbeitsgeräte, egal ob Land- oder Forstwirtschaft, dienen in der Regel nicht dazu Nutzlasten aufzunehmen! Ausnahme sind natürlich diese Anbaukippbrücken oder Mulden welche an der Dreipunkt angebaut werden.


    Gibt es eine ABE zu diesem Langholzanhänger von Blumhardt? Da steht das dann drin!


    Alle was an einen Schlepper angehängt werden kann (mit Achsen) und man damit Lasten transportieren kann ist in der Regel ein "Anhänger" welcher nicht als "Arbeitsgerät" gilt. Solche anhängbaren "Arbeitsgeräte" mit Achsen (z.B. Heuwender; Pressen etc..) sind zwar auch "Anhänger" aber eben nicht dazu gebaut Lasten zu transportieren! Aber wie gesagt, sowas steht dann in den Papieren der jeweiligen "Anhänger".


    Gruß Uli


    P.s. Ihr könnt mir glauben das auch ich mich freuen würde wenn es da Möglichkeitenn geben würde so einen "Anhänger" legal, ohne eigenes Kennzeichen, dranhängen zu können...;).