landwirtschaftliche Anhänger für Privatpersonen ohne Betrieb

  • Zul. Ges.Gew. Von 11,5t welche man fahren darf. Lasse ich mich untersuchen darf ich bis18.5Tonnen fahren.

    Wusste ich auch nicht. Ich hatte immer die 7,49 Tonnen in Erinnerung. Also hat sich da auch was geändert...

    Das musst Du mir erklären :/

    Auch wenn es nicht zum Fred passt, ist dieser kleine Exkurs dennoch interessant.

    Hier mein Führerschein. Er ist älteren Datums und die Nummern in Klammern evt. nicht mehr akzuell, oder?


    Danke für die Erklärungen bez. FORSTwirtschaft. Da habe ich zu kurz gedacht!

    Was haltet ihr von ein wenig Wald kaufen? Manchmal stehen Anzeigen von unter 1000m2 drin. Kosten ca. 4500 Euro. Bei 300 Euro Steuer plus Anhängersteuer kommt das schon wieder rein oder? Auf dem Hänger sieht man eh nur Holz. Ich wei?, dass ich dann kit grüner Nummer nicht mal Semmeln holen darf. Aber Bewegungsfahrten muss ich tatsächlich machen, weil er so wenig gefahren wird....8|

  • bei den neuen Klassen (auch bei B und BE) spielt die Anzahl der Achsen keine Rolle mehr! Wichtig ist nur das nur 1 Anhänger gezogen werden darf!

    Bei den neuen Klassen sind aber grundsätzlich die Gewichte zu beachten!

    Das würde bedeuten, dass meine Kennzeichnung unter CE nämlich L > oder = 3 Achsen hinfällig ist?

  • Hallo,


    alles im grünen Bereich!


    unter CE steht bei dir in Spalte 11 der 4.4.2021. D.h. bis zu diesem Datum darf der 7.5 Tonner mit dem großen Anhänger gefahren werden, jedoch nur mit insgesamt 3 Achsen! Tademachse mit Achsabstand bis 1 Meter zählt dabei beim Anhänger als 1 Achse. Ab dem 4.4.2021 sind dann ärtzliche Untersuchungen notwendig um diese Berechtigung zu verlängern..


    Der C1E ist klar?


    Gruß Uli

  • @ dmax,

    Du hadt bei Ldie 174 drin.

    Das müsste aus die richtige sein für: damit L und T auch ohne Lofzweck gültig


    Habe die Schlüsselnummer nicht zu 100% im Kopf.


    Nochmal wegen Holz fahren: Fährst du gespaltenes Holz auf Brennholz länge, ists kein Lof zweck mehr.


    Ich habe mich lange genug damit befasst und allr möglichen Ämter abgeklappert.


    Holz fahren als Lof Zweck nur Langholz unf Fixlängen aus direkter entnahme.

    Es muss mit einer eigenen Durchforstung zusammen hängen und darf kein Polterholz zum kauf gewesen sein.



    Wirst du bei wad anderen erwischt, wirds teuer.

  • Du hadt bei Ldie 174 drin.

    ... unter dieser Schlüsselzahl 174 steht folgendes:


    Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden


    Gruß

  • Hallo,


    Michael 2005 hat einen guten Hinweis gegeben! Der L 174 erlaubt 2 Anhänger mit schwarzem Kennzeichen hinter einer Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen. Zu der Zeit als ich diese Berechtigung bekam war der L 174 allerdings noch auf eine Zugmaschine bis max. 32 Km/h beschränkt, mit Anhängern aber nur max 25 Km/h!

    Es kann sein das der L 174 mitlerweile auch für eine Zugmaschine bis max. 40Km/h gilt, das weiß ich jetzt aber nicht. (mit Anhänger dann auch wieder nur 25 Km/h) Die Berechtigungen des T hat der L174 aber keinesfalls!!!


    Gruß Uli

  • Hallo,


    wegen Wald kaufen: Mein Nachbar hat eigenen Wald und trotzdem keine grüne Nummer mehr! Das ist mitlerweile sehr kompliziert geworden wie auch Michael 2005 geschrieben hat. Dann kommen noch BG Beiträge, da bist mit Grundbetrag ruck zuck bei über 100 Euro im Jahr. Und den must grundsätzlich zahlen.

    Aus einem 1000 quadratmeter Waldstück bringst zudem keine nenneswerte Brennholzmenge raus. Da wären dann mindestens 2 ha notwendig, also 20000 Quadratmeter! (kommt natürlich auf den Baumbestand an)

    Um dann für so eine größere Waldfläche eine grüne Nummer zu bekommen müstest dann einen richtigen Forstwirtschaftlichen Betrieb gründen und glaube mir das kommt dann teurer als ein versteuerter Anhänger! (solange man mit dem Waldstück kein Geld verdient und da reichen dann 2 Ha auch nicht mehr)

    Wenn dir dann noch in dein Waldstück der "Käfer" reinkommt ist es gar nicht mehr lustig. Bei uns sind schon Hektarweise Baumbstände umgelegt worden wegen dem Borkenkäfer und dann ist für Generationen kein Baumbestand mehr da.


    Ich sehe die Sache für mich so: Schlepper und Anhänger haben ihre normale Zulassung und ich kann damit machen was ich will!


    Gruß Uli

  • Vielen Dank für Eure sachlichen und kompetenten Beiträge ohne Polemik oder Beleidigungen à la "Was willst Du denn mit so einem Ding" oder "das hatten wir doch schon 100 Mal" usw. Habe ich alles schon gehabt!
    Das ist eher selten in den Foren, in denen ich mich bewege... Also großes Lob!



    Zusammenfassend heißt das also für mich: meinen geliebten 2 Achser (außer Tandem) kann ich vergessen.;( Typisch Deutschland!

    Ich meine, den 2Achser kann man halt leer noch zur Not ein paar cm schieben...

  • Moin,

    Wald kaufen lohnt insofern wenn Du nicht weißt wohin mit dem Geld. Das FA schlägt dann auch nochmal mit Grundwerbssteuer zu Buche. Das sind so ungefähr 12,5% gerechnet vom Kaufpreis. Ackerland steht auch gut im Kurs.

    Hatte vor drei Jahren 4,5Euro/m2 ausgegeben. Nun wir in unserer Region schon der m2 mit 7Euro kalkuliert je nach Bodenwerten. Wenn Du einen kompletten Hof mit Flächen kriegen kannst Schlag zu. Da hast Du Dein Geld gut angelegt.

    Vor etwa 25 Jahren hat ein BGA Betreiber in unserem Kreis eine große Fläche im Osten gekauft, waren so um die 300

    Hektar, genau weiß ich das jetzt nicht. Der Meter wurde für umgerechnet 70 Cent vertickt.

    Besser gings nicht.


    https://www.tuev-sued.de/fuehr…fung/fuehrerscheinklassen


    Hier noch eben die Beschreibung zum Führerschein. Sorry ich schrieb 11,5 Tonnen 12 wären richtig gewesen

  • Em, noch mal zum Betrieb.

    Wer Wald besitzt muss keinen Betrieb gründen, sondern hat automatisch ein...

    Bei uns ab 1000m2.


    Bedenkt jedoch, jeder Baum der in den eigenen Kessel wandert, muss Steuern abwälzen.


    Es ist eine Frage der Zeit bis hier eine Steuererklärung Pflicht wird.


    Ich hatte vor 2 Jahren eine Sendung aus Bayern gesehen mit einen Finanzamt.


    Es wurde ein Nachbar wegen Brennholz angezinkt aus dem eigenen Wald.

    Nie Steuern gezahlt, worauf er Strafe zahlen musste.


    Man hatte dort die Überlegung die Bäumezu Chipen.


    Es ist leider nichts mehr wie früher.

    Wir machen seitdem Jährlich die Erklärung auch fürs Private.

    Gottseitdank frist die Maschinenpflege alles gegen. :)

  • Hallo,


    @Dmax: Der L 174 berechtigt einen Schlepper (Zugmaschine) mit 2 Anhängern auch ausserhalb der LOF zu fahren! (mit max 25 km/h zu fahren wobei die Zugmaschine eine max Geschwindigkeit von 40 km/h haben darf. Der 275 S läuft doch 40 km/h..oder ? )


    michael2005: ist richtig was du schreibst. Die Bezeichnung "Land- oder Forstwirtschaftlicher Betrieb" wird einem quasi automatisch mit dem Besitz von Acker- oder Waldgrundstücken zugeteilt vorallem von der Berufsgenossenschaft auch wenn man nichts mit diesen Grundstücken anfängt!



    Der echte Land- oder Fortswirtschaftliche Betrieb zeichnet sich aber dadurch aus das dieser am wirtschaftlichen Warenverkehr teilnimmt also entsprechende Produkte verkauft. So ist zumindest mein Stand.


    Gruß Uli

  • Hallo in die Runde.

    Dieses Tema mit Anhänger hab ich unlängst auch versucht zu ergründen. Es gibt tatsächlich viele widersprüchliche Paragrafen und von denen wiederum Ausnahmen. Am ehesten glaubte ich einen ehemaligen Polizisten der die Rennleitung auch zu diesem Tema unterrichtet und einweist. Leider finde ich die Seite nicht mehr.

    Aber all diese Internetseiten geben keine Rechtssicherheit. Laut meinem Kumpel (ehemals vorsitzender Richter am LG Saarbrücken) kann man die nur erlangen wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt diese Frage zu recherchieren und zu klären. Der kann zwar auch falsch liegen, gibt aber dem Auftraggeber vorerst Rechtssicherheit. Auch bei einem Unfall.

    Bei mir ging´s um Anhänger mit einer Achse, vor 64(übrigens meine Recherche) unter 25 Km/h, kein LoF, schwarze Nummer und Folgekennzeichen.

    Eine besondere Ausnahme bilden auch wieder Bauwagen. (evt keine ABE erforderlich bis 25 km/h)

    Aber wichtig!!! Aussagen von Ämtern, Polizei, Behörden usw geben keine Rechtssicherheit und schon gar nicht wenn nicht schriftlich. (tut auch keiner)

    Also wer sicher sein will zum Anwalt und von dem schriftlich klären lassen.


    LG

    der andere uli:S

    Grüße aus dem schönsten Bundesland der Welt 8)


    Nun denn, die Hand ans Werk,

    die Herzen himmelan,

    denn im Zaudern liegt die Gefahr.