landwirtschaftliche Anhänger für Privatpersonen ohne Betrieb

  • Liebe Fendtgemeinde!

    Ich überlege mir seit Langem einen Anhänger für meinen 275S zuzulegen. Aus dem Netz werde ich aber nicht schlau. Mein Schlepper hat ein schwarzes Kennzeichen. Ich hätte gerne einen 2 Achs-lof Anhänger mit Auflaufbremse 25kmh mit 7bis 8 to und möchte damit auf öffentlichen Straßen fahren. Führerschein habe ich B, C1 und C1E

    Meine Fragen wären:

    Kann ich als Privatmann auch einen lof-Anhänger betreiben? Er würde (fast) nur für lof Zwecke genutzt.

    Brauche ich auch ein schwarzes Kennzeichen?

    Brauche ich die Papiere, weil so viele OHNE Papiere angeboten werden?


    Wer kennt eine gute Einfühung in die Materie im Netz mit Link?


    Danke

    Grüße

    Max

  • Hallo,


    hier ein Link was die Fahrerlaubnis der Klasse C1E betrifft den die ist für dich mindestens erforderlich wenn deine Fahrzeuge ausserhalb der LOF betrieben werden:

    https://www.tuev-nord.de/de/pr…/klassen-c1-c1e-c-und-ce/


    D.h. bei der FE spielen hier die jeweiligen Gewichte eine Rolle!


    Ja, dein Anhänger braucht ein eigenes schwarzes Kennzeichen, d.h, nur einen kaufen der gültige Papiere hat. Dies wird in der Regel eine ABE sein. Mit so einer ABE bekommt man einen Fahrzeugbrief. In der Regel bekommt man aber für "Marken" Anhänger Abschriften der ABE vom jeweiligen Hersteller wenn es den noch gibt!


    Alles das gilt wenn du deine Fahrzeuge als "Privatman" betreiben willst!


    "LOF" spielt hier also keine Rolle! (Da wäre dann alles etwas anders .dh. komplett anders)


    Gruß Uli

  • Ja, sehe ich auch so. LoF brauchst du einen Betrieb oder zumindest die Flächen zur Bewirtschaftung (eben einen landwirtschaftlichen Zweck). Einen Anhänger mit Bauschutt hinter einer Zugmaschine mit schwarzer Nummer auf Folgekennzeichen klappt nicht. Da der Anhänger zugelassen werden muss, benötigt er auch Papiere. Selbst für LoF benötigt man ab einem bestimmten Baujahr die ABE. Ein paar Träger auf eine Achse schweißen und ein 25 km Schild mit Folgekennzeichen geht heute nicht mehr.

    • Offizieller Beitrag

    Moin

    Das Thema wurde schon an anderen Stellen gewaltig breit getreten, guck dich mal büschen im Forum um....

    Viele Grüsse aus fast Ostfriesland! Heiko & Sascha
    Es geht nichts über einen 12er GT!!!!!!!!!!!
    Doch, ein 12er GT als `Lenkhilfe` am F12HL!!!!!!!:thumbup::thumbup:

    Oder man nimmt gleich den Großen ;):thumbup:

  • Moin,

    Du schreibst würde nur für lof Zwecke benutzt. Was heiß das?

    ABE kannst Du beim Hersteller nachfordern. Da musst Du nur die Fahrgestell Nummer angeben.

    Vorher bei der Polizei prüfen lassen ob das Fahrzeug nicht als geklaut gemeldet ist.

    Kostet zB bei Krone so um die fünfzig Euro. Dauert gut eine Woche bis die neue ABE da ist.

    Grüße Klaus

  • Ich will eigentlich nur Holz damit fahren. Aber eben auch mal Split für die Einfahrt...

    Wenn er eine ABE hat, muss ich dann eine neue anfordern? Wie sieht eine ABE aus.


    Wenn ich jetzt einen Betrieb für Brennholz anmelde, habe ich dann die LOF Voraussetzung ?

  • Moin,

    Du musst zusätzlich auch noch mit Deinem Betrieb Wirtschaften.

    Also auch Belege vorweisen können.

    Wir mussten das zB für die letzten fünf Jahre nachweisen um die Genehmigung für eine

    Landwirtschaftliche Halle/Scheune zu bekommen. Das hat mit Deinem Fall jetzt nichts zu tun, nur

    So nebenbei...Deshalb alles schön immer abheften an Rechnungen etc. aber das ist ja sowieso auch für

    Privatleute so Gesetz. Uns haben se nun auf n Kieker, hier und da mal eben Schleppdach anbauen ist

    Nicht mehr. Die Fotos aus dem Flieger sind gestochen scharf. Jeder Hundeköttel ist zu sehen.

    Senkrechtbilder sind das. Der Heimatverein hat so eine Aufnahme für 5000 Tacken erworben. Aber sehr

    Interessant eben.

    Grüße Klaus

  • Moin,

    Uli ist da noch besser im Thema, wenn ein Anhänger mit schwarzer Nr. betrieben werden soll ist unter Umständen je nach erworbener FE nur ein Tandem erlaubt wo der Achsabstand unter 1 m sein soll. Also auch hier vorm Kauf schon mal vorher prüfen was gefahren werden darf.

  • Hallo,


    bei den neuen Klassen (auch bei B und BE) spielt die Anzahl der Achsen keine Rolle mehr! Wichtig ist nur das nur 1 Anhänger gezogen werden darf!

    Bei den neuen Klassen sind aber grundsätzlich die Gewichte zu beachten!


    D-Max: Falls nicht bekannt sollte beachtet werden das bei Drehschemelanhängern das komplette (Gewicht) besteuert wird wobei man beim Einachser

    die Stützlast des Anhängers nicht mit versteuern muß!

    Auch sollte man im Vorfeld checken welche Versicherung so einen Wagen zum vernünftigen Preis versichert.

    Steuer und Versicherung und auch TÜV Gebüren sind für solche Wägen nicht gerade ohne..


    Gruß Uli

  • Hallo,


    bei den neuen Klassen (auch bei B und BE) spielt die Anzahl der Achsen keine Rolle mehr! Wichtig ist nur das nur 1 Anhänger gezogen werden darf!

    Stimmt, da gibt es schon wieder etwas neues. Ab 2018 sind tatsächlich die Anzahl der Achsen weggefallen. Ich frage mich nun allerdings, was darf man mit CE 79 fahren, da diese Schlüsselzahl nicht erwähnt wird, sopndern nur noch B 96 aufgeführt ist. Darf ich jetzt auch Züge mit mehr als 3 Achsen fahren? Kann ich mir nicht vorstellen, weil man über den alten 3er Führerschein dann mittlerweile den alten 2er bekommen hätte. Beliebig kompliziert.


    Zum Schotter vor der Einfahrt: Selbst wenn man LoF hat, also einen landwirtschaftlichen Betrieb, kann es je nach Auslegung spannend werden. Wenn man Schotter für das Betriebsgebäude holt, ist das wohl noch LoF, wenn man aber Schotter für das Wohnhaus holt, was nicht zum Betrieb gehört, dann ist das nicht mehr LoF mit allen Folgen (Steuer, Führerschein, Zulassung usw.). Aber wie schon angemerkt, haben wir das auch beim Thema Führerschein (Klasse L und T) durchdiskutiert. Da stehen auch viele interessante Aspekte. hier!

  • Hallo,


    @HCI...also die Anzahl der Achsen hat schon bei der Einführung der neuen Klassen keine Rolle mehr gespielt!

    Was sich nun seit 2018 geändert haben soll weiß ich momentan nicht.


    Doch, nach einer Umschreibung dürfen viele, die damals den 3er hatten, nun auch mehr als 3 Achsen fahren!


    Was du genau fahren darfts steht auf deiner Führerscheinkarte! Schau dir die bitte genau an da dies durchaus nicht einfach zu verstehen ist!

    Wenn man da was nicht versteht, da gibt es Dinge wie wann die jeweiligen Berechtigungen erteilt wurden, wann die wieder verfallen und und und..., ist es

    ratsam bei der örtlichen Behörde nachzufragen!


    Gruß Uli

  • Moin,

    Hatte vor ein paar Wochen dazu auch ein paar Fragen und deshalb im Kreishaus angerufen.

    Ich werde bald 50 und daher ist eine Untersuchung fällig. Gehe ich nicht zur Untersuchung bleibt es beim

    Zul. Ges.Gew. Von 11,5t welche man fahren darf. Lasse ich mich untersuchen darf ich bis18.5Tonnen fahren.

    Wusste ich auch nicht. Ich hatte immer die 7,49 Tonnen in Erinnerung. Also hat sich da auch was geändert...

    Augenarzt und und Einmal durchchecken stehen ohnehin an also werd ich mal brav zum Onkel Doktor gehen

  • Hallo Klauso,


    schau mal deine FE Karte genau an. Da gibt es eine Zeile mit C1E da sollte in Spalte 11 kein Datum drin stehen..oder?

    In der Spalte 10 steht das Erteilungsdatum der jeweiligen Berechtigung und in Spalte 11 das Datum bis zu dem die Berechtigung gültig ist.

    Gerade bei den umgeschrieben alte Klasse 3 Scheinen steht dann unter CE in Spalte 10 ein Datum (Erteilung) und in der Regel in Spalte 11 das Datum der Gültigkeit. Das ist in dem Falle der 50. Geburtstag..:). In Spalte 12 steht dann das mit dem 79 (C1E)..Bla Bla. Da sind in der Tat diese 3 achsigen Züge d.h. der 7.5 Tonner mit großem Anhänger. (Achsenbeschränkung auf 3 Achsen)

    Da braucht man aber ab dem 50. regelmäßige Untersuchungen.

    Der 7.5 Tonner (C1E Zeile) bleibt aber ohne Untersuchung erhalten jedoch nur mit "kleinen" Anhänger so das 12 Tonnen gesamt nicht überschritten werden. (keine Beschränkung das Achsen!! )


    Das ist aber schon länger so mit dieser Regelung...;)


    Das führt jetzt aber eigentlich schon gaaanz weit weg vom eigentlichen Thema..oder...:)


    Gruß Uli

  • Hi Uli,

    Hast Recht ich schweife etwas ab, ist aber mal zumindest für mich interessant sowas

    zu beleuchten. Gerade in meinem Alter verpasse ich solche wichtigen Dinge schnell. Die Zeit scheint zu rasen...

    Da bin ich froh wenn ich das mal normal erklärt bekomme.

    Lg Klaus

  • Hallo Uli,:)


    ich habe natürlich alles mitgelesen und danke auch noch einmal für deine guten Erläuterungen.

    Habe das ganz mit meiner FE einmal abgeglichen und es ist wie du es beschreibst.

    Da gibt es eine Zeile mit C1E da sollte in Spalte 11 kein Datum drin stehen..oder?

    ... in meiner steht kein Datum also insoweit keine zeitliche Begrenzung...

    Dafür aber unter der Zeile C und CE sind das Datum der Erteilung und die Zeit unter Spalte 11 wann die Erlaubnis

    ausläuft, bzw. für mich die nächsten medizinische Untersuchungen fällig sind.


    Aber in dem Zusammenhang hatte ich bisher Fragen zu den Zeilen C1/C/BE/L

    dort sind unter Spalte 12 Beschränkungen/Zusatzangaben?

    Habe durch deine Hinweise nun einmal mit Erfolg recherchiert.

    Dazu nähere Kenntnisse zu der Bedeutung der Schlüsselzahlen unter Spalte 12.

    In meinen Fall bedeutet es die Fragen zum Fahren von Bussen ohne Fahrgäste.

    Die Geschwindigkeiten von Traktoren mit Anhänger und Anhängelasten,

    ebenso PKW (Transporter) mit Anhänger über 3,5t.


    War ganz gut sich wieder einmal damit näher zu befassen! 8)


    Beste Grüße