Moin,brauche ich bei meine Anhänger(Zulassungs Frei)eine Beleuchtung?Ein alter Tüv Prüfer meinte nein.da die Lichter von der Zugmaschine zu sehen sind.
Beleuchtung an einem Anhänger
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moin.
Glaube nicht das du damit bei nee Kontrolle durchkommen wirst.
Alleine wenn der Wagen beladen ist, is es vorbei mit Sicht auf den Schlepper.
Ich weiß es gesetzlich nicht, aber ich meine was ueber einem Meter hinterm Schlepper ist, muss beleuchtet sein oder mit Blinkern ausgestattet sein.
Komplett Anlagen gibts beim lama für unter hundert Euro.
Also kein Beinbruch.
LG. Km
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ich habe das mit dem 1 Meter auch im Kopf.
Schon alleine der gesunde Menschenverstand sagt einem doch dass da eine Beleuchtung absoöut Pflicht ist! Gerade bei den unaufmerksamen Autofahrern heute...
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Hallo,
Im Zweifelsfall ist es immer besser eine Beleuchtung dran zu haben... So 2 Lampen, Kennzeichen und 25km Schild Kosten ja auch nicht die Welt. Ich habe mir jetzt eine Lichtbrücke zum abnehmen gebaut.
MfG Felix
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Grüße,
Ohne Beleuchtung zählt nur bei gewissen Anbaugeräten. Ein Anhänger hat das Kennzeichen des Zugfahrzeuges zu wiederholen und ist dann auch mit versichert wenn er eine 25 trägt. Du bist auf der Sicheren Seite wenn du alles im optisch gutem Zustand hast. Und die Herren bei einer Kontrolle nicht gleich auf Mängel stoßen.
Und es heißt ja: sehen und gesehen werden.
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Wie meine Vorredner, sehe ich es auch so. Beleuchtung ist Pflicht. Es müssen auch die Dreiecke dran als Rückstrahler. Es gibt da sogar Vorgaben, wie weit die Blinker auseinander sein müssen, damit es eindeutig ist, in weche Richtung man blinkt.
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Vielleicht hilft das weiter
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Hallo Holzi Diesel
Sobalb ein Anbaugerät oder ein Anhänger mehr als einen Meter in Fahrtrichtung über die Rückwärtige Beleuchtung hinaus ragt, so ist die Beleuchtung zu wieder holen,auch wenn die Leuchten nicht verdeckt sind .
gruss schrauber ottmar
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So kenne ich es auch
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Ich frage mich, wie eine solche Frage überhaupt entstehen kann.
Gruß Lore
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Nachfolge Kennzeichen ist dran.Es handelt sich auch um einen selbstgebauten Anhänger.
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Welches Baujahr hat der denn?
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mit selbstgebauten Anhängern sollte man sowieso vorsichtig sein da ist man immer im Zwiespältigen Gebiet unterwegs wenn was passiert. Deshalb auf jeden Fall Beleuchtung.
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Also ich fahre wohl "Legal" mit diesen Hänger.Nachfolge Kennzeichen-check-Beleuchtung geht-Bis auf Blinker,die ich ja nicht brauche weil die Ladung nicht über die Blinker reich und ein 25kmh Schild drauf habe-LOF Zweck ist mit Holz fahren erfüllt.Achse ist von BPW (LKW).Also damit bin ich touren von meh als 2 Tonnen gefahren.Was mir nur sorgen macht,ist der Holz Boden.2 Spanngurte drum und fertig.Mal sehen was die Bullen sagen,wen ich damit auf den Hof fahre.Da müssen die 2 Bäume weg.
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Welches Baujahr hat der denn?
Ca 1996-Boden wurde ca 2000 neu gemacht.
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Also ich fahre wohl "Legal" mit diesen Hänger.Nachfolge Kennzeichen-check-Beleuchtung geht-Bis auf Blinker,die ich ja nicht brauche weil die Ladung nicht über die Blinker reich und ein 25kmh Schild drauf habe-LOF Zweck ist mit Holz fahren erfüllt.Achse ist von BPW (LKW).Also damit bin ich touren von meh als 2 Tonnen gefahren.Was mir nur sorgen macht,ist der Holz Boden.2 Spanngurte drum und fertig.Mal sehen was die Bullen sagen,wen ich damit auf den Hof fahre.Da müssen die 2 Bäume weg.
Selbstverständlich brauchst du auch Blinker am Anhänger... schon alleine aus eigenem Interesse und weil ich persönlich an meinem Leben hänge würde ich dafür sorgen, dass die Blinker funktionieren.
Und legal bist du bei dem Baujahr und LoF-Zweck auch nur unterwegs, wenn du eine Betriebserlaubnis für den Anhänger besitzt.
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Ich wollte es gerade schreiben, bis Bj.61 darst ohne ABE danach nur mit .
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ABE und Baujahr?? Vi sind die bei euch da oben ja anders drauf,als hier in NRW.Jede Wasser Karre ist selbstgebaut.Da hat keiner eine ABE.Wie soll man bitte von einer Selbstgebauten Karre ne ABE haben? Und Blinker sind keine Pflicht,da die Blinker von der Zugmaschine zu sehen sind.
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Moin
Sag mal holzi diesel, wer hat dir das erzählt mit den Blinkern?
Haste mal ein Bild vom Anhänger hinterm Trecker?
Jeder Anhänger braucht eine vollständige eigene Beleuchtung mit Blinker und allen drum und dran,so stehts auch in der Stvzo.
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Moin. Um ein Pferd von A nach B mit dem Anhänger bringen zu können braucht der Fahrer einen Basis pass von der FN. Um Personen auf nee Kutsche mitnehmen zu dürfen braucht man ein Fahr Abzeichen. Viele machen das auch einfach so ohne, stehen aber immer neben dem Gesetz. Es geht immer so lange gut bis was passiert. Waere lieber vorsichtig damit, denn so ganz alleine sind wir hier auch nicht.
Meine Meinung.
MFG. Km