Steuern für Traktoren mit schwarzer Nummer

  • Hallo zusammen meine Erfahrung zu diesem Thema ist mit meinem Farmer 3S den ich Prifat nutze (schwarz), bzw ich auch keine Landwirtschaft habe auf den ich ihn hätte anmelden können(grün). Das der Schlepper ca 200€ Steuer gekostet hätte , aber die Versicherung laut meinem Versicherungsvertreter mit über 400€ ziemlich Teuer geworden wäre. Dann habe ich mich um ein H Kennzeichen bzw Zulassung bemüht das dazugehörige TÜV Gutachten kostet ca 100€ und die Steuer ist genau bei 191€ und die Versicherung kostet dann Jährlich nur 65€.


    Gruß Peter

  • Moin


    Trecker mit H Kennzeichen und eigene Landwirtschaft schließt sich aus, da das ja ein Gewerblicher Einsatz wäre und das mit H Kennzeichen verboten ist, mich würde aber auch mal interressieren welche Versicherung 400€ für einen farmer 3s verlangt, wir zahlen das selbe für unseren 308, mein GT ist schwarz angemeldet, macht ca. 180€ Steuern und Versichert hab ich ihn so das ich damit alles machen darf, also auch mal Gewerblicher Transport etc. Liegt auch um 200€ meine kleinen Trecker hab ich als Oldtimer versichert für 36€ im Jahr darf halt nicht damit Arbeiten, nur zu Treffen und zur Tanke fahren, aber wer kontrolliert das? Im Zweifel mach ich ne Probefahrt um zu gucken ob irgendeine Abdichtung erfolgreich war. Ich für meinen Teil weiß das ich immer auf der Legalen Seite bin, grinse die Polizisten an und sie fahren weiter, so soll es doch sein.

    Aber einen 612er würde ich auch nicht auf schwarze Nummer anmelden wollen, andererseits wenn ich meine 3 Treckervund den T4 zusammen zähle kommt man da auch locker hin.


    Gruß Tim

  • Hallo ich habe nochmals in meinen Unterlagen geschaut und ich darf mit dem Farmer 3S laut Versicherungsschein alle Fahrten machen ob jetzt Getränke holen oder zum Baustoffe holen ist im Prinzip angemeldet wie ein PKW nur mit Haftpflicht ohne Kaskoversicherung. Das einzige was begrenzt ist sind die Fahrer und die KM aber dies kann ja bei einer Zugmaschine garnicht nachvollzogen werden.


    Tim: Vielleicht liegt bei der Versicherung noch ein unterschied ob der Schlepper Privat wie bei mir oder Gewerblich mit schwarzer Nummer genutzt wird. Oder ich habe ne sehr teure Versicherung


    Mfg Peter

  • Hallo,

    mit dem H-Kennzeichen hat man keine Einschränkungen. Man darf den Trecker auch für sein Gewerbe nutzen.

  • Das leidige Thema ist wieder aufgekocht.

    Ich halte mich da mal heraus, hatte ja schon wegen einen Beitrag die Polizei im Haus, Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung.
    Wir habe ja einige Vollzugsbeamte hier im Forum laufen, aber ich denke mal, die meisten von ihnen sind noch Mensch und keine Pickeljäger.

  • Dieter,

    die Beweislage war so erdrückend, dass die Staatsanwaltschaft sich die Last von der Schulter genommen hat.

    Ich hatte nur eine "blödsinnige" Anmerkung zur Verwendung eines grünen Kennzeichen niedergeschrieben und schon
    erfolgte der "Zugriff". Wie man doch immer wieder an die DDR- Zeiten erinnert wird.

    Aber macht nichts,

    es ist eh bald alles, oder vieles vorbei, da werden die Gesetze wieder Gesetz sein und sich nicht einem politischen Dogma unterwerfen.
    Sollte alles wirklich so weitergehen, da tun mir nur unsere "normalen" Polizistinnen und Polizisten leid.
    Wenn die EU- Einsatzgruppe steht, dann geht es auch ihnen an den Kragen, da ist nichts mehr mit, wir sind für unsere Bürger da.
    Shit, schon wieder abgeschweift.

  • Dieter nicht falsch verstehen, der Vorgang wurde nicht weiter verfolgt, d.h. das Verfahren wurde eingestellt.

    Aber man sollte auch hier mit dem was man schreibt sehr vorsichtig sein.

  • Moin,


    um der ganzen Diskussion mal ein sinnvolleres Ende (anstatt "Die EU ist Scheiße" und "Die Politiker sind Scheiße") zu setzen:

    Ein Favorit 612LS mit schwarzen Kennzeichen und 7,5t zul. Gesamtgewicht kostet genau 500 Euro Kfz-Steuer pro Jahr und wird bei schwarzem Kennzeichen Steuer-und Führerscheintechnisch wie ein LKW behandelt.

    Bedeutet u.a.:


    -LKW-Führerschein, im besten Fall Klasse C-CE.

    -keine Sonderrechte bei nicht LoF-Transporten (z.B. Breite bis 3m, 2 Anhänger, Anhänger bis 25kmH ohne Zulassung, usw.)

    -Sonntagsfahrverbot mit Anhängern (gilt sogar für meinen VW T4 mit LKW-Zulassung)


    Inwieweit man sich an diese z.T. unverständlichen Einschränkungen hält sei jedem selbst überlassen;)

    .

    MfG. Morris

  • Hallo,

    @Morris, stimmt leider nicht ganz was du schreibst!


    Der Favorit wird ausserhalb der LOF bzw. mit scharzem Kennzeichen durchaus anders behandelt als wenn der in der LOF betrieben würde das ist richtig, jedoch:


    Es ist immer auch abhängig was in den Papieren steht und zwar was die Fahrzeugart betrifft. Wenn da noch der Begriff "Zugmaschine" oder auch "Landwirtscahftliche Zugmaschine" steht gilt z.B. das Sonntagsfahrverbot nicht! Auch dürfen 2 zugelassene Anhänger mitgeführt werden! (Wenn die FE CE vorhanden ist! )


    Das mit den "Sonderrechten" ist so wie du schreibst.


    Dein T4 darf eben am Sonn- und Feiertagen nicht mit Anhänger fahren weil da dann die Fahrzeugart "LKW" in den Papieren seht..oder?


    Nur bei der Fahrerlaubnis wird das ganze dann, ausserhalb der LOF, wie im "richtigen" Leben betrachtet. Also geht es da dann, wie du schreibst, nach den Gewichten der Fahrzeuge.


    Gruß Uli

  • OK, dann lag ich da tatsächlich falsch, ich dachte, das hinge auch zusammen. Vielen Dank für die Korrektur, wieder was zu dem Thema dazugelernt. :thumbup:

  • Tja jetzt muss ich auch mal was dazu schreiben. Früher war das Recht einfach eine grüne Nummer zu bekommen wo noch das Landratsamt die Steuern eingetrieben hat.

    -grünes Kennzeichen beantragt. Letzte Rechnung von der BG mitgenommen. Das hat gelangt. Zugriff auf die Einheitswertbescheide hatten sie ja eh.


    So nun treibt ja der Zoll die Steuern ein.


    grünes Kennzeichen beantragt . Letzte Rechnung von der BG will der Zoll sehen, außerdem die Einheitswertbescheide vom Grund. Neuerdings muss auch noch die Beteiligung am landwirttschaftlichen Warenverkehr erbracht werden, entweder in Form von der Jahressteuerbescheid oder durch Rechnungen.


    Nun hat sich ein bekannter nen alten Fix1 geholt und wollte es auf grüne Nummer zulassen. BG Rechnung hat er und auch Einheitswertbescheide, aber keinen Nachweis das er am land. Warenverkehr teilnimmt.


    Tja er hat dann von einem Vollerwerbslandwirt eine Bestätigung bekommen das er mit seinen Schlepper hin und wieder im landwirtschaflichen Betrieb aushilft.


    Und schwupps hat er nun eine grüne Nummer.


    Verrückt oder?