Fahrzeugpapiere falsch

  • Moin zusammen,


    ich habe einen Eicher Tiger em200s. Bei dem Eicher stimmen die Fahrzeugpapiere nicht.

    In den Papieren steht nur Eicher Tiger em200. Also ohne das "s". Das "s" steht für Schnellläufer (28km/h).

    Kann man das so ohne weitere ändern lassen oder ist es ratsam es so zu lassen und hoffen dass es der TÜV bei der kommenden HU nicht bemerkt. Auf dem Typenschild am Schlepper steht em200s.


    Gruß

    Rolf

  • Moin Rolf.

    Du Schreibst Papiere! Schein oder Brief? Ich persönlich würde mir da nichts weiter bei denken, es sei denn du hast ihn noch nie zugelassen, dann könnte es jemandem auffallen. Wenn er schon angemeldet ist, hat es ja bereits ein Ingenieur abgesegnet.

    Meine Meinung. Oder einfach mal neutral beim TÜV anrufen.

    Mfg. Km

  • Moin,


    Sehe ich auch so. Solange in den Papieren die Hochgeschwindigkeit auch mit 28km/h angegeben ist, sollte der eine Buchstabe kein Problem sein.


    Gruß



    Rumpel

  • Hallo, wenn nicht im erstbesitz , dann hat bestimmt ein Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle mal das "S" vergessen.

    Kommt mir bekannt vor , aber nicht tragisch. Läuft auch ohne "S "

    Mit freundlichen Grüßen



    1E Fahrer & Frau



    Farmer 303 LS & Fix2E und Farmer 308 LS ,ein starkes Team

    • Offizieller Beitrag

    Moin

    Der Buchstabe S am Schluß ist nicht ganz so wichtig,wichtiger im Schadensfall ist die Geschwindigkeit, sonst könnten Behörden und Versicherungen annehmen, dass der Schlepper nachträglich schneller gemacht wurde und ohne Betriebserlaubnis bewegt wurde.

    Wenn die alten Papiere noch vorhanden, eben zum Straßenverkehrsamt und eintragen lassen.

    Wenn nicht vorhanden, vom Tüv Gutachten erstellen lassen dann zum Amt.

    So fährst du zur Zeit wenn man es so will ohne Betriebserlaubnis.

    Viele Grüsse aus fast Ostfriesland! Heiko & Sascha
    Es geht nichts über einen 12er GT!!!!!!!!!!!
    Doch, ein 12er GT als `Lenkhilfe` am F12HL!!!!!!!:thumbup::thumbup:

    Oder man nimmt gleich den Großen ;):thumbup:

  • Hallo,


    das Typenschild interessiert hier überhaupt niemanden! Auch hier könnte ja mal ein Schlaumeier ein "S" reingeklopft haben. Oder man hat den Schnellgang im Getriebe und auf dem Typenschild nachgerüstet. Daraus aber einen "Besitzanspruch" für die Eintragung vom Schnellgang abzuleiten halte ich für seht abenteuerlich und kein Beamter wird darauf eingehen! Wie F12 schon schrieb kriegst Du im Schadensfall unter Umständen eine Menge Ärger, da die Versicherungen schliesslich nur darauf aus sind eben nicht zahlen zu müssen und das geht super, wenn das Fzg. keine Betriebserlaubnis hat. Ich kann Dir nur empfehlen alles richtig eintragen zu lassen! Schönreden hilft hier wirklich nicht weiter.


    Gruß f18h-doc

  • Hallo,


    das Typenschild interessiert hier überhaupt niemanden! Auch hier könnte ja mal ein Schlaumeier ein "S" reingeklopft haben. Oder man hat den Schnellgang im Getriebe und auf dem Typenschild nachgerüstet. Daraus aber einen "Besitzanspruch" für die Eintragung vom Schnellgang abzuleiten halte ich für seht abenteuerlich und kein Beamter wird darauf eingehen! Wie F12 schon schrieb kriegst Du im Schadensfall unter Umständen eine Menge Ärger, da die Versicherungen schliesslich nur darauf aus sind eben nicht zahlen zu müssen und das geht super, wenn das Fzg. keine Betriebserlaubnis hat. Ich kann Dir nur empfehlen alles richtig eintragen zu lassen! Schönreden hilft hier wirklich nicht weiter.


    Gruß f18h-doc

    :thumbup::thumbup::thumbup: