grünes Kennzeichen

  • Moin


    Ich schließe mich Felix an, in der Ernte dürfte ich mit schwarzer Nummer einen Ballenwagen/ Kornwagen ziehen, aber da muss ich von dem für den ich den Wagen ziehe irgend so eine Bescheinigung haben wenn ich das noch richtig weiß.


    Also kurze Antwort Nein, lange Antwort nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen.


    Gruß Tim

  • Moin,


    Anhänger mit grünem Kennzeichen nur für Land- uns Forstwirtschliche Zwecke. Das ist ein sehr heikles Thema enn du auf Nummer sicher gehen willst dann nur Anhänger mit schwarzem Kennzeichen sonst evtl. kein Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung wegen grünem Kennzeichen bei privater Nutzung. Frag mal bei der Polizei oder Straßenverkehramt nach die sollten es wissen.

  • moin. Wieder so ein Thema mit vielen Meinungen. Ich glaube nicht das man es darf. Mit schwarzem Kennzeichen darfst du nur Hänger mit Zulassung ziehen. Mit TÜV usw. Das ist mein Kenntnisstand. Mfg. Km

    Kommt dem schon ziemlich nahe. Es gibt aber Besonderheiten. Mann kann mit seinem eigenen Schlepper (schwarzes Kennzeichen) in einem landwirtschaftlichen Betrieb aushelfen. Z. B. Schlepper im LoF (grün) ist defekt und du ziehst mit deinem Schlepper (schwarz) den Anhänger mit Heu aus dem LoF (grün) zu seinem Betireb nach Hause. Das ist zulässig. Die Rechtsgrundlage ist § 3 FZV. Dort heißt es: "(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
    2.
    folgende Arten von Anhängern:
    [*]a)Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden"



    Es gibt also zulässige Kombinationen von schwarz und grün. Die Ausgangsfrage von Stadtflitzer ist aber eher zu verneinen. Das Leihen für eigene Zwecke von grünen Anhängern (lof) ist hinter einem schwarzen Schild unzulässig. Da ist die Bedingung im FZV nicht erfüllt.

  • Da ist sie wieder, die unsichere Rechtslage in unseren Deutschen Landen - alles dehnbar und auslegbar,
    und der Betroffene bleibt auf der Strecke.


    Ich hatte letztes Jahr nochmal Glück gehabt, der "Nachrücker" zu meinem Unfaller bekam wieder das Grüne Kennzeichen.
    Ich musste einige Schreiben an die Finanzverwaltung Frankfurt / Main schicken,
    und ich habe es sicher auch nur wieder bekommen, da der Sachbearbeiter noch Hirn im Gehäuse hatte.
    Letztendlich stand ja nur ein Fahrzeugwechsel an, gleiches Modell / Ausführung, wobei nur die Seriennummer eine andere war, es keine Abmeldung
    zu dem unter dem gemeldeten Kennzeichen eingetragenen Fahrzeug.


    Fakt ist aber jetzt auch in Thüringen, ein Grünes Kennzeichen, also Steuerbefreiung gibt es nicht mehr (jedenfalls nicht bei einer erstmaligen Zulassung).


    Wenn der Anhänger ein Grünes hat, über ein technische Abnahme (gültige TÜV-Pla) und Zulassung verfügt, kann er im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.


    Jetzt kommt aber das große ABER - nur im Zusammenhang einer landwitschaftlichen Erwerbstätigkeit, also mal Grünschnitt etc.
    Entsorgen geht nicht.
    Wenn ich "illegal" unterwegs bin, dann lege ich mir immer ein paar "Täuschungsmittel", wie Kettensäge, Äxte usw. auf die Pritsche, da bin ich
    auf dem Weg in den Wald.
    Bisher habe ich aber noch nicht gehört, dass sich unsere Vollzugsbeamten mit solchen Gefährten beschäftigt haben,
    sie kennen sich da nicht weiter aus.
    Nur wenn ein junger aufstrebender, voll dynamischer Jungbulle unterwegs ist, da kann es Ärger geben (...denn sie wissen nicht was tun ;) ).


    So, nun heraus mit den verbrieften Gesetzlichkeit, irgendwer hier aus dem Forum muss doch da was zur Nachweisführung haben :rolleyes: .







  • Hallo,


    schaut mal hier nach Zulassung für Landwirtschaftliche Anhänger


    @stepetGT230 bis 25Kmh mit grüner Nummer brauchst du keinen Tüv nur Betriebserlaubnis über 25Kmh müssen alle Anhänger zugelassen werden.
    Wenn du keinen Land oder Forstwirtschaftlichen Betrieb hast ist die Grüne Nummer Steuerhinterziehung das kann teuer werden,du bist verfplichtet
    bei aufgabe des Betriebs es zu melden.
    Gruß Peter

  • Moin ,Felix hat Recht. Schwarz / Grün ist erlaubt . Wie er schon schrieb nur für LoF , alles andere nicht.
    Im März selber in einer Kontrolle gekommen, Trecker schwarz Kipper Grün Ladung Holz . LoF erfüllt ,Bremse Licht wurde kontrolliert Führerschein und gute Weiterfahrt.

    Mit freundlichen Grüßen



    1E Fahrer & Frau



    Farmer 303 LS & Fix2E und Farmer 308 LS ,ein starkes Team

  • Danke für die zahlreichen Hinweise.
    Hatte eigentlich Bauschutt fahren wollen. Dann muss ich wohl doch einen PKW-Anhänger leihen und einmal öfter fahren. Zur Deponie sind es leider 14 km einfache Fahrt.


    Viele Grüße
    Rolf

    Ja, richtig interpretiert. Das andere wäre Fahren ohne Zulassung und Steuerhinterziehung (Anhänger). Bei 14 km ist das etwas weit. Oder einen zugelassenen Anhänger nutzen.

  • Leih dir doch den Schlepper von den mit aus der den Hänger hat.


    Dann fährst halt den Schutt für den.


    :)

    Hallo,
    Das ist genau so illegal.


    MfG Felix

    Da müsste man sehr gut begründen, dass der Schutt mit LoF zu tun hat. Wenn man einen Stall umbaut in dem Betrieb, wo Schlepper und Anhänger laufen und nur der Fahrer z. B. der Nachbar ist, sollte das ausreichend nachzuweisen sein. Den eigenen Schutt mit einem fremden LoF-Zug zu fahren ist nicht zulässig. Im Zweifel (z. B. Unfall) weisen dir die entsprechenden Stellen schnell nach, wo der Bauschutt herkam. Und die Gerichte freuen sich über solche formalen Punkte, da ist nämlich dann nicht zu klären, wer inhaltlich Schuld hat, sondern ergibt sich formal schon die Schuld des Bauschuttfahrers (mindestens Mitschuld).

  • Hallo, :)


    ich könnte euch dennoch den aktuellen Auszug aus der Erklärung zum Antrag auf Steuerbefreiung einstellen.
    Dort steht genau festgesetzt drin was darf und was nicht. Also unweigerlich als Steuervergehen angesehen wird.
    Ich habe diese Sache erst kürzlich durchgearbeitet.
    Aber ein kleiner Link in den bekannten Suchmaschinen und jeder kann es sich dort auch hinein ziehen! ;)


    Es ist schon so eine Farce mit dem Antrag und der Genehmigung auf eine grüne Nummer!


    Gruß