Frage zum Führerschein

  • Hey ich würde sagen wir beenden das Thema, nachdem hier wieder alles durcheinander gebracht wird was eigendlich schooooon lange geklärt war!!!
    Natürlich ist es egal auf wen der Schlepper angemeldet ist, der Fahrer Darf für einen Landwirt mit Klasse T den zB. den 936 fahren,wenn er zB. für eine Baufirma den Schlepper fährt Braucht er C und mit Anhänger CE. Ist zwar ein völliger Unsinn,ist aber so!!!!!!!!!
    Was nicht egal ist, wenn eine grüne Nummer auf den Schlepper soll Dann ist das logischerweise nur auf den Betriebsinhaber möglich.

  • Moin


    Was heißt hier durcheinander, er sprach von umsonst, also ohne Steuern und somit grüne Nummer und des geht nur auf den Betriebsbesitzer, das mit für einen Landwirt fahren und dafür nur klasse T brauchen ist wiederrum richtig.
    Ich kann nur jedem Empfehlen mit 17 den BE zu machen und mit 21 dann den CE dann hat man L und T gleich mit dabei fürs gleiche Geld und darf alles Fahren und ist von der Seite schon mal auf dem rechten Pfad des Gesetztes.


    Gruß Tim
    Ps: Bei Steuerbefreiten Fahrzeugen ist die Versicherung meist so viel Teurer das das mit der schwarzen Nummer kaum mehr kostet.

  • Guten Abend, ich bin 15 Jahre alt und mache gerade Klasse T, da mein Stiefvater sich einen Unimog (Oldtimer) gekauft hat (Höchstgeschwindigkeit 60 KM). Wir haben leider keine Landwirtschaft mehr. Geplant war jetzt T zu machen und dann BF17 mit Anhänger, so jetzt weiß ich nicht ob ich CE machen soll oder nicht was meint ihr? Und mit 24 wurde mir nah gelegt von meinem Vater und bekannten große Motorräder zumachen, schreibt bitte mal was ihr dazu denkt?!


    Gruß Timon

  • Moin Timon
    Die Idee mit dem CE ist schonmal gut, siehe Beitrag von Wilfried-Märzhase.
    Die Motorrad Geschichte solltest Du nochmal gründlich überdenken, und zwar dann wenn Du an der Strasse
    die unzähligen Kreuze siehst. Motorrad fahren macht bestimmt Mordsgaudi, Du bist aber schneller im Himmel
    als Du denkst, ohne selbst schuld zu sein.
    Grüsse Klaus

  • Motorrad fahren macht bestimmt Mordsgaudi, Du bist aber schneller im Himmel
    als Du denkst, ohne selbst schuld zu sein.

    ......ich bin selbst sehr gern Motorrad gefahren.
    Komme aber auf Grund kleiner gesundheitlicher Probleme nicht mehr so richtig zum Fahren!


    Aber habe durch meinen ehemaligen Beruf aus der Praxis nur den Tipp:


    "Motorradfahrer sind auch schnell einmal potentielle Organspender".
    Das Risiko auf dem Zweirad ist nun einmal groß,
    daher kann ich einen Organspender Ausweis mit dem Erfolg der Fahrerlaubnis gleich mit ausfüllen.


    Ich meine nicht zu ernst sehen, aber sich einfach dieser Gefahr auch stellen.
    Alles in Ruhe überdenken. Eine Nacht drüber schlafen sagt man so!


    MfG

  • Hallo zusammen,
    um das ganze jetzt mal richtig zu klären hab ich jetzt mal mit einem Bekannten telefoniert der Fahrlehrer ist, und eine eigene Fahrschule hat, der sagte mir in den neuen Bestimmungen steht: Klasse L für "Zug Maschinen" bis 40 kmh, und von Land und Forstwirtschaft steht da jetzt überhaupt nichts mehr drin, weil vielleicht irreführend gewesen!!! Bei Klasse T steht "nachwievor" drin Lof,bla bla. Das heißt wenn jemand zB. einen Traktor mit Kippmulde auf Baustellen etc. einsetzt der schneller als 40 kmh.eingetragen dann nur mit CE.


    Hallo,
    deine Frage ist schon geklärt: Nein du darfst mit 18 auch nicht schneller fahren. Wenn du das möchtest musst du leider nochmal in die Fahrschule!

    Hallo zusammen,
    die eigentliche Frage bezügliche der Geschwindigkeit ist geklärt. Allerdings frage ich mich jetzt noch immer ob man bei der Klasse L Trecker und sonstiges nur für einen LoF Zweck fahren darf.


    Mfg Maik

  • Hallo,


    ich klinke mich hier nun auch mal ein, allerdings nur mit neuen Fragen :)


    Ich haben keinen LKW Führerschein, unser Schlepper ist ganz normal mit Schwarzem Kennzeichen zugelassen, hat über 3,5t zulässige Gesamtmaße und wir haben keinen Betrieb.
    Nutzen den Schlepper im Wald und um Holz aus dem Wald zum trocknen, vom trocknen zum Haus zu fahren.


    Nun sehe ich das richtig das ich diesen Schlepper nicht legal fahren darf, da ja mehr als 3,5t und man diese Tätigkeit, auch wenn sie im Wald statt finden nicht als forstwirtschaftlich bezeichnen darf.
    Ab wann ist etwas denn Forstwirtschaftlich? Nur wenn man ein Gewerbe angemeldet hat?
    Das nächste, bei der Suche im Netz habe ich gelesen das man auch die Anhänger zulassen muss, wenn man weder Betrieb hat noch grüne Kennzeichen, das würde dann auch zu treffen, oder?

  • Hallo smir,
    Ja das siehst du richtig. Du darfst mit dem T oder L kein brennholz mit einem Schleppe über 3,5 t zul gg. privat fahren. Jedoch darf man reisig von einer Obstbaumwiese abfahren weil dies landwirtschaftlich sei.
    Hab heut beim Landratsamt nachgefragt. Waren sich aber auch nicht sicher und haben mich ans Hauptzollamt verwiesen, konnte aber noch niemand erreichen.
    Ein fahrschulleiter hat mir es wie ich es oben geschrieben habe erklärt.
    Ist alles gesetzlich sehr schwammig und nicht mal die Ämter wissen richtig bescheid.


    Hast nen 5s?


    Gruß

  • Hey,


    das ist doch alles Misst, soll noch einer verstehen, wenn man dann aber doch mal Kontrolliert wird, oder noch schlimmer etwas passiert ist man der Gelackmeierte...
    Wäre super wenn du uns wissen lässt was der Zoll sagt, ich werde da morgen evtl. auch mal anrufen, könnte mir ja vor stellen das die sich nicht mal einig sind was man darf und was nicht,


    Ja, haben einen Farmer 5s

  • Ganz richtig,du darfst den Schlepper eigentlich nicht fahren...und du darfst keinen Anhänger ziehen...der Anhänger muss TÜV haben selbst versichert sein und schwarze Kennzeichen! ...


    Wenn du von der Polizei kontrolliert wirst ist das Fahren ohne Führerschein und Steuerhinterziehung...bei einem Unfall zahlt keine Versicherung...


    MFG