Frage zum Führerschein

  • Hallo zusammen,
    ich bin 15 Jahre alt und möchte eventuell nächstes Jahr den Treckerführerschein mit 16 machen. Wenn ich diesen habe darf ich Trecker mit max. 40 km/h fahren. Nun zu meiner Frage, wenn ich den Führerschein gemacht habe darf ich mit 18 dann auch schneller als 40 km/h fahren oder nicht?
    Vielen Dank schon mal im voraus für Antworten.


    MfG Maik

  • Hallo,
    wenn du Klasse T machen willst dann darfst du ab 18 60Km/h fahren. Wenn du Klasse L machen willst dann darfst du nur 40 Km/h fahren ( mit Anhänger 25 Km/h). Wobei ich dir empfehlen würde Klasse T zu machen auch wenn L ausreichend ist. Weil die Theorie ist die gleiche nur bei Klasse T brauchst du noch Fahrstunden.( die Anzahl der Fahrstunden kommt drauf an wie gut du fährst, ich persönlich hatte nur 1 Doppelstunde)


    MfG Felix

    Der Motor brennt er hat genug der arme Claas vorm Einschaarpflug 8) :thumbup: 8o


    Wer gut schmiert der gut fährt. :thumbup:


    Sabbel nich dat geit :thumbup:

  • Da sagst du was Dieter, nur die wenigsten denken darann das sie mit T und L nicht Gewerblich oder Privat fahren dürfen.


    Sind die land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke der Klassen L und T nicht erfüllt oder kommen die anderen Ausnahmen nicht zum Tragen, so ist aufgrund der eingesetzten Fahrzeuge meist die Klasse CE nötig. Der Führerschein der Klasse CE ist auch notwendig, wenn Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 60 km/h gefahren werden sollen. Da in vielen Lohnunternehmen Lkw fest etabliert sind, wird die Fahrerlaubnisklasse CE immer wichtiger. Damit können Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg und Anhänger (auch Sattelanhänger) über 750 kg gefahren werden.
    Seit dem 19.1.2013 ist das Mindestalter für den Erwerb des Lkw-Führerscheins wieder auf 21 Jahre heraufgesetzt worden.


    Gruß Peter

  • Hallo,zusammen
    Peter da hast du schon Recht mit dem was du sagst,nur mit L müsstes eigendlich auch Traktor bis 25 kmh ohne Lof Zwecke fahren dürfen, weil L ersetzt eigentlich die Klasse 5 da hat es immer geheißen alle Zweispurigen Fahrzeuge bis 25 kmh und Land u Forstwirtschaftliche bis 32 kmh. ?(

  • Hallo,zusammen
    Peter da hast du schon Recht mit dem was du sagst,nur mit L müsstes eigendlich auch Traktor bis 25 kmh ohne Lof Zwecke fahren dürfen, weil L ersetzt eigentlich die Klasse 5 da hat es immer geheißen alle Zweispurigen Fahrzeuge bis 25 kmh und Land u Forstwirtschaftliche bis 32 kmh. ?(

    Für Land und Forstwirtschaft ist das alles ok. nur vergessen hier viele das sie keinen Land oder Forstwirtschaftlichen Betrieb haben. Denn dann gelten nur Gewicht und Achsen um es einfach zu sagen. Ich dürfte meinen 270P mit schwarzer Nummer auch nicht ohne CE fahren mit 2 Achsanhänger auch nicht mit dem alten Führerschein weil über 7,5 T
    Gruß Peter

  • Hallo,
    bei uns hieß es immer: Hat der Traktor ein grünes Kennzeichen, dann darfst du ihn mit L (40 km/h) bzw. T (bis 60 km/h) fahren, beim schwarzen Kennzeichen bräuchtest du (je nach zulässigem Gesamtgewicht) B(E) bzw. C(E).


    Mfg Antek

  • Hallo,
    bei uns hieß es immer: Hat der Traktor ein grünes Kennzeichen, dann darfst du ihn mit L (40 km/h) bzw. T (bis 60 km/h) fahren, beim schwarzen Kennzeichen bräuchtest du (je nach zulässigem Gesamtgewicht) B(E) bzw. C(E).


    Mfg Antek


    Ich denke mal das sie in den nächsten Jahren viele Grüne Nummern einziehen, und die Inhaber
    ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung an der Backe haben und dann ihren Schlepper nicht mehr fahren dürfen.

  • Nur mit Klasse 5 durften ja auch andere Fahrzeuge gefahren werden ausser Traktor, zB. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger oder Radlader bis 25 kmh. das du ohne Lof.keinen 40 kmh Traktor fahren darfst mit L und auch am besten mit 16 Jahren das is mir schon klar! Aber mittlerweile kennt sich ja auch schon die Polizei nicht mehr aus!!

  • moin. Ich hätte denn guten alten Klasse zwei damals gerne gehabt. Er wurde mir zur Militär Zeit auch angeboten,aber da ich farbenblind bin, ist das leider nix geworden. Hat eben nicht sein sollen. Aber damals war eben alles so schrecklich einfach und unkompliziert. Habe den rosa Lappen noch,und weg war er auch nie. Und die LKW s zum ausliefern liefen eh alle auf 7,49 t. Somit konnte man sich mit dem alten Klasse drei immer gut helfen. Fragt mich aber nicht wie der dreier heute heißt, ich weiß es wirklich nicht. Mfg. Km

  • Hallo zusammen,
    ich bin 15 Jahre alt und möchte eventuell nächstes Jahr den Treckerführerschein mit 16 machen. Wenn ich diesen habe darf ich Trecker mit max. 40 km/h fahren. Nun zu meiner Frage, wenn ich den Führerschein gemacht habe darf ich mit 18 dann auch schneller als 40 km/h fahren oder nicht?
    Vielen Dank schon mal im voraus für Antworten.


    MfG Maik

    Um auf die Frage zurückzukommen: Selbst wenn es land- und forstwirtschaftliche Maschinen sind (siehe Vorredner) kannst du mit L und Vollendung des 18 Lebensjahres weiterhin nur Fahrzeuge der Klasse L fahren. Um Fahrzeuge der Klasse T fahren zu dürfen, musst du auch T eintragen lassen. Früher konnte man bei Vorhandensein der Klasse 5 und LoF Nachweis bei Umschreibung auf den EU-Führerschein die Klasse T kostenlos eintragen lassen. Ich habe meinen 5er mit 15 Jahren gemacht (Ausnahmegenehmigung) und konnte mit den T eintragen lassen ab 18. Geht von L nach T nicht.

  • Hallo zusammen,
    um das ganze jetzt mal richtig zu klären hab ich jetzt mal mit einem Bekannten telefoniert der Fahrlehrer ist, und eine eigene Fahrschule hat, der sagte mir in den neuen Bestimmungen steht: Klasse L für "Zug Maschinen" bis 40 kmh, und von Land und Forstwirtschaft steht da jetzt überhaupt nichts mehr drin, weil vielleicht irreführend gewesen!!! Bei Klasse T steht "nachwievor" drin Lof,bla bla. Das heißt wenn jemand zB. einen Traktor mit Kippmulde auf Baustellen etc. einsetzt der schneller als 40 kmh.eingetragen dann nur mit CE.

  • Hallo HCI,
    du hast Recht
    in der Fassung bei deinem Link steht das drin,also hat der Gute entweder nur die Hälfte gelesen oder er hat wirklich was ganz neues,ich werde demnächst mal vorbeifahren und es abfotografieren dann werden wir wissen wo der Hund begraben liegt. :thumbup: Wenn wir jetzt aber mal die Seite von dir genau lesen,heisst es da aber auch nicht das hier ein Landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden sein muss, sondern das Fahrzug zu einem zu solchen Zwecken eingesetzt wird und das heißt wenn jemand dieses tut in welchem Umfang auch immer darf er damit fahren! Schleppertreffen dann wahrscheinlich nicht :cursing: zum Glück hat man ja CE. :thumbup:


  • Wenn wir jetzt aber mal die Seite von dir genau lesen,heisst es da aber auch nicht das hier ein Landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden sein muss, sondern das Fahrzug zu einem zu solchen Zwecken eingesetzt wird und das heißt wenn jemand dieses tut in welchem Umfang auch immer darf er damit fahren! Schleppertreffen dann wahrscheinlich nicht :cursing: zum Glück hat man ja CE. :thumbup:

    Ja, nur der Zweck muss LoF sein. Man selbst braucht natürlich keinen Betrieb. Aber der Zweck muss entsprechend vorhanden sein. Man darf gern beim Vater, Bruder, Schwester oder sonst wo zum LoF Zweck fahren. Aufpassen würde ich bei Bezahlung für die Fahrzwecke (Beim Nachbar mal für ein Frühstück fahren ist sicherlich nachbarliche Hilfe; wenn man täglich gegen Geld fährt ist zumindest zu klären, ab wann "Schwarzarbeit" vorliegt.). Also muss irgendwo im Hintergrund ein LoF-Betrieb vorhanden sein, der aber nicht zwangsläufig dem Fahrer gehört. Traktortreffen mit schwarzen Kennzeichen ohne LoF Betrieb scheidet mit L aus. Mit grünem Kennzeichen und LoF Betrieb des Besitzer ist es eine spannende Frage: Wenn das Fahrzeug extra für die Teffen vorgehalten wird, darf man es mit L sicherlich nicht fahren. Aber wie sieht es denn aus, wenn die Maschine quasi als Bewegungsfahrt und zur Aufrechtehaltung der Einsatzfähigkeit bewegt wird und man dabei ein Treffen besucht? Aus meiner persönlichen Sicht ist das sehr dünnes Eis (500mkm Entfernung lassen sich sicher nicht begründen) und im Schadensfall kommt es dann auf eine Auslegung durch zuständige Gerichte an, also lieber Finger davon und nur zu eindeutigen Zwecken der LoF fahren.
    Meine damalige Auflage für die Sondergenehmigung war sogar so eng, dass ich nur Fahrzeuge im elterlichen LoF-Betrieb für LoF Zwecke bewegen durfte. Mal eben die Maschine des Nachbar (zwar auch LoF) nutzen durfte ich nicht.

  • Moin


    Treckertreffen dürfen mit Grünem Kennzeichen legal angefahren werden wenn sie als Brauchtumsveranstaltung ausgewiesen sind, selbiges gilt für Festtagsumzüge und co.
    Trecker mit Grüner Nummer dürfen nicht weiter als 50 Km aus ihrem Heimatkreis raus, falls man weiter entfernte Felder hat, hat man sich eine Sodergenehmigung zu besorgen.
    Und glaubt ihr denn allen ernstes das die Polizisten keine Ahnung haben ?( die sind nur nicht lebensmüde und halten so ein gespann an, zumindest nicht bei uns seit dem unser Robert denen jede Gesetzteslücke schriftlich ausgewiesen und ausdiskutiert hat :D


    Gruß Tim