Frage zum Führerschein

  • Hallo,


    darf ich mit dem T-Führerschein einen Schlepper mit 40km/h und Kipper ausleihen um für mich privat Aushub zu fahren oder läuft das unter fahren ohne Fahrerlaubnis???


    Viele Grüße

    Leider Letzteres. Den Link hatte ich schon genannt. Hier der Text Quelle BMVI: "Klasse T

    • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

    die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)"
    Es reicht nicht, das LoF möglich ist, sondern sie müssen auch für diese Zwecke eingesetzt werden. Wenn der Aushub also nicht mit LoF zu tun hat: Fahren ohne Fahrerlaubnis, falls kein CE vorhanden ist. Wenn der Erdaushub auf eine LoF Fläche gekippt wird, um z. B. Fahrspuren zu beseitigen, dann dient es dem LoF, selbst wenn der Erdaushub von einem Privatgrundstück kommt, das nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Der Zweck ist aber dann insgesamt LoF.

  • Ok vielen Dank.
    Das Thema ist wirklich sehr verwirrend.
    Dann hab ich eigentlich trotz T-Führerschein keine legale Möglichkeit Aushub mit einem Traktor von meinem Garten auf eine Deponie zu fahren!!!
    Außerdem heißt es, dass ich ohne Fahrerlaubnis mit meinem 106er unterwegs bin, wenn ich für keinen lof-Zweck fahre, da er ca. 4t wiegt.

  • hallo zusammen,
    Ich finde die Klasse T sowieso eine Lach Nummer die gehört abgeschafft. Wer solche Fahrzeuge fahren will soll CE machen!
    Wenn man mal überlegt wenn jemand beruflich nur so einen kleinen 9 od. 12 Tonner fahren will was da für ein Theater gemacht wird LKW Führerschein machen, alle 5 Jahre zum Arzt, zum Augenarzt, Führerschein verlängern, alle 5 Jahre Module machen usw. auch alles erst ab 21! Bei T für Lof Führerschein kostet einen Bruchteil, meist 5 Fahrstunden,einmal gemacht gilt für immer und jeder Bub kann dann ohne Hirn drauflos donnern, mit 30tonnen und 60kmh durch die Dörfer ungeachtet aller Vorfahtsregeln egal ob da Kinder spielen oder alte Leute über die Straße wollen denn wichtig ist nur eins im Leben der Meis muss ins Silo!!!!!!
    SORRY DAS ich das jetzt so bösartig schreibe ,sind ja nicht alle so aber ich seh es so oft und da krieg ich echt nen Hals!!!

  • Hallo,


    mit dem CE kannst du alles fahren auch über 40 Tonnen. Wenn du Gewerblich fahren möchtest brauchst du außer dem Gesundheitstest alle
    5 Jahre 35 Stunden Schulung die sogenannten 5 Module kosten 150-300 € für die Untersuchung hab ich das letzte mal um die 200€ gezahlt.


    Ein Bekanter von mir hat für den CE vor 3 Jahren knapp 4000€ bezahl hab aber auch schon von Fahrern an der Rampe gehört das sie fast das doppelte hingelegt haben.


    Gruß Peter

  • Hallo, :)


    ich kann dich gut verstehen wegen dem Preis für die LKW Fahrerlaubnis CE.


    Aber bedenke bitte wenn du noch jung bist und dich eventuell einmal beruflich verändern möchtest,
    ist in vielen Berufen und selbst in der Freizeit dieses Scheinchen unumgänglich?


    Also wenn es jetzt auch ( bis 7000 € kenne ich auch aus der Praxis hier) viel Holz (Geld) für den Einzelnen ist,
    oft merkt man erst im späteren Leben wie gut es war dieses Papier beizeiten gemacht zu haben!
    Ich war sehr jung und habe bisher meine 5 Jahresfristen immer noch versucht , wenigstens die Untersuchungen wahr zu nehmen.


    Also bedenke alles ob es nicht besser ist ein wenig "mehr" Geld dafür doch noch einzuplanen?
    Das nur so nebenbei mit auf den Weg?


    MfG

  • Ich lasse meinen C jetzt auslaufen. Ich habe ihn privat nie gebraucht und die Untersuchung mit Führerscheinerneuerung rechnte sich nicht für mich. Mir reichen L und T. Aber ein sehr guter Hinweise von Märzhase. Man muss halt in jedem Einzelfall prüfen, was für einen persönlich das Sinnvollste ist.

  • Hallo,


    habe für meinen CE vor 6 Jahren 2500€ bezahlt. Wollte eigentlich nur T machen, der hätte aber schon was gekostet. Da ich bei der Feuerwehr auch oft schwere Geschütze bewege, wollte ich dann auch gleich C mit machen. T + C hätte dann irgendwas bei 3000€ gekostet. Also habe ich gleich CE gemacht, da ist T nämlich schon mit drin. Der Krampf mit dem Modulen war da leider schon eingeführt. Ende vom Lied: ich habe zwar einen CE Führerschein, darf diesen aber nicht gewerblich nutzen.


    Die Fristen sind auch der letzte Blödsinn. In der Getreideernte wird zu Stoßzeiten auch gerne mal Opa mobilisiert. Der mit 80 dann einen neuen JD aus der 6R Reihe und 2 18 Tonnern mit 50 km/h durch die Gegend fährt. Das ist aber natürlich erlaubt und sowieso nicht gefährlich (Ironie aus).
    Bekomme zum Glück alle 5 Jahre die Untersuchungen etc. von der Feuerwehr bezahlt. Wäre auch schlimm wenn nicht, denn privat brauche ich den Schein nicht.


    Bei meinem Lohner fahren die Schlepper 40, auch für die BGA (gewerblich!) ist das wohl zulässig. Es gab da vor geraumer Zeit mal Probleme, da der Auftraggeber ja der BGA Betreiber ist. Die Flächen aber LoF. Entweder alle 50 km/h Schlepper mit CE Piloten und Fahrtenschreiber ausrüsten oder 40 fahren. Letzteres ist da dann einfach die bessere Lösung. Auf unseren Straßen ist 50 mit entsprechend vollem Anhänger eh nicht zu verantworten.



    LG

  • Bekomme zum Glück alle 5 Jahre die Untersuchungen etc. von der Feuerwehr bezahlt. Wäre auch schlimm wenn nicht, denn privat brauche ich den Schein nicht.

    ...... ich sage ehrlich, das es bei mir inzwischen und zuvor auch so gelaufen ist! ;)


    Mein Gedanke an der Sache war nur das man sich, wenn man einmal jung vor der Überlegung steht,
    schon ernsthaft Gedanken machen sollte.


    Das wir bei der Feuerwehr dazu doch ein wenig Glück bei der Untersuchung haben,
    heißt ja das "Praktische mit dem Nützlichen" zu verbinden. :thumbup:


    Gruß

  • Hallo zusammen,


    Alle reden von dem land- bzw. forstwirtschaftlichen Zweck.
    Was ist ein landwirtschaftlicher bzw. forstwirtschaftlicher Zweck.
    Ist es ein landwirtschaftlicher Zweck, wenn ich Reisig von Opas Wiese abfahre oder ist ein forstwirtschaftlicher Zweck wenn ich Brennholz im Wald hole??


    Gruß

  • Hallo Wilfried,


    bei uns macht das die Feuerwehr auch, find ich auch gut so und ich hoffe das ich die Feuerwehr nie brauche.


    Ich muß leider alle 5 Jahre den „Mist“ selber zahlen kann aber ehrlicherweise gesagt das ganze bis jetzt auch noch absetzen weil ich den CE auch für meiner Firma brauche wenn auch nur 2-3 mal im Jahr.
    Ich würde es aber trotzdem machen war in den 80zigern im Fernverkehr bin damals viel Ostblock gefahren zu Zeiten wo der Brenner schon fast ein Abenteuer war Touren von 4-6 Wochen. War eine schöne Zeit, und wenn ich nicht ein bis zwei mal im Jahr auf den Bock kann wenigstens bis Italien fehlt mir was.


    Gruß Peter

  • Moin


    Ja und nein, wenn du es für dich selbst tust ohne eine Gewinnabsicht ist es kein Land/ Forstwirtschaftlicher zwech sondern Privat ( BE, C1E und CE ohne Module reicht), wenn du aber einen Teil deines Erntegutes Verkaufen willst, ist das ja eine Gewinnabsicht und somit ein Landwirtschaftlicher zweck wenn dies im Rahmen eines Landwirtschaftlichen Betriebs passieren(L und T) ohne LOF Betrieb ist es wieder Gewerbe (C1E und CE mit Modulen)


    Ich hoffe ich hab mich da jetzt nicht vertan, bin mir nicht mehr 100% sicher :/


    Gruß Tim

  • Ok also um mit dem T-Führerschein Brennholz legal zu fahren muss man ein Kleingewerbe bzw. Brennholzhandel anmelden??
    Bei einer Obstwiese erwirtschaftet man ja auch etwas, dann wäre das ja wieder legal??


    Ist es egal auf wen der Schlepper angemeldet ist oder muss er auf den Betriebsinhaber angemeldet sein.
    Dürfte ich mir rein theoretisch einen 936 kaufen und kostenlos für einen Bauern mit dem T-Führerschein fahren??

  • Nein, es muss ein Landwirtschaftlicher Betrieb sein, Brennholzhandel würde für mich unter Gewerbe fallen also CE mit Modulen, da könnte man sich aber drüber streiten, aber du wirst für einen Forstbetrieb auf jeden fall Waldflächen nachweisen müssen, Thema Flächennachweis, und da wird dir der Zoll gnadenlos auf die Finger schauen.


    Hast du einen Landwirtschaftlichen Betrieb, dann ist Obst durch die Gegend fahren mit grüner Nummer legal auch wenn du nur eine Kiste Äpfel zu Tante Dingenskirchens in die nächste Stadt fährst und einen symbolischen Cent dafür nimmst, darf nur nicht weiter als 50 Km von deinem Hof entfernt sein, denn weiter darf ein Trecker mit Grüner Nummer nicht fahren.


    Und der Trecker muss auf den Betriebsinhaber angemeldet sein um die grüne Nummer zu bekommen was deine letzte Frage auch verneint.


    Was meinst du warum ich den 308er an Papa abgegeben habe und den 3s wieder verticken will, so einen 1z fährt man für 200€ im Jahr all inclusive auf schwarze Nummer :thumbup: , darf damit tun und lassen was man will und wenn es zur Eisdiele tuckern, die Hauptstraße blockieren oder in den Ostseeurlaub fahren ist, scheiß egal :thumbup: und den kleinen darf man mit Klasse B Fahren und sogar noch ne Tonne Dranhängen, und wenn es mehr sein soll macht man den BE, denn mit 3,5 Tonnen am Haken ist so ein 1z im Gebirge doch gut beschäftigt.


    Gruß Tim