Die wollen nur Geld machen.....?

  • Moin liebe Freunde.Das Jahr ist rum,und wir starten in eine neue Treckerzeit.Was mich nur wieder Ärgert,sind die Vorschriften was man fahren darf,wann man fahren darf etc.Ich habe die Klasse B(2009 gemacht).Heißt ich darf Trecker bis max 40Kmh(Anhänger bis 25 Kmh) fahren.Das ist ja schon mal gut.Aber,,,ich bin letztes Jahr zum Trecker Treffen gefahren(Grüne Nummer).Klar kenne ich die Gesetze(Steuer Betrug).Da ich einen alten Amazon Streuer dran hatte,ist es wiederum ein Landwirtschaftlicher zweck.Ich bin Sonntag nach hause gefahren(von wegen Sonntags Fahrverbot).Zu Hause lag die neue Schlepperpost,mit einen Bericht,zu"was darf man"?.Da kochte es in mir!!!Wen man sich als Jungspunt einen Trecker kauft,und die Klasse L hat,darf er damit nicht zu einen Treffen fahren(egal ob Schwarz oder Grün).Er muss dafür die Klasse B besitzen(warum auch immer).Fahrten unter Grüner Nummer,sind ja nur im Bereich der Land und Fortwirtschaft zu machen.Es sei den,ein Treffen gehört zum Kulturgut.Liegt eine Bescheinigung vom Ordnungsamt vor,das die Veranstaltung offiziell ist,darf man auch mit Grüner Nummer dorthin fahren(laut der LVM).Desweiteren fahre ich mit meinen Schlepper auch gut und gerne einfach so durch die Gegend.Würden die Polizei mich anhalten und sagen"das ist Steuerbetrug"kann ich das ganz einfach klären.Seit Jahren sind Dieselfässer(ohne feste und dichte Mauerung verboten).So muss ich ja mit dem Trecker zur Tankstelle fahren.Genau so gut,kann man auch sagen,man macht eine Probefahrt.Wir sind am überlegen,ob wir nicht ein Schwarzes Schild machen sollen.Damit bin ja definitiv auf der Sicheren Seite.Ein H Kennzeichen ist unbrauchbar,da ich damit ja keine Landwirtschaftlichen Arbeiten verrichten darf.

  • Also wenn du mit grünen Kennzeichen am Schlepper zu Treffen fährst und das nich versteuern lässt ist das eine Straftat...und nur weil du einen Düngerstreuer angebaut hast ist das kein Landwirtschaftlicher Zweck!Das macht keinen Unterschied...Du fährst ja nicht aufs Feld sondern zum Treffen...


    Was meinst du mit Sonntagsfahrverbot?Das gilt nur für LKW´s...und nicht für kleine Traktoren...


    Wer heute noch mit grünen Kennzeichen ohne LOF Zweck umher fährt macht sich strafbar,hol dir eine schwarze Nr und du hast ruhe...


    Es kommt auch darauf an wie der Schlepper bei schwarzer Nr in die Papiere eine getragen ist,gilt der quasi als Auto deswegen darf der 16 Jährige seinen Hanomag nicht fahren weil er mit Treffenbesuchen keinen LOF Zweck erfüllt und in Deutschland kann erst ab 17 oder 18 der Autofürhrerschein gemacht werden...bitter für ihn aber da gibt es kein Schlupfloch...




    MFG

  • Na ja, es geht glaube ich, um total sinnloses hin und herfahren. Da gabs mal einen Fall, wo einer stumpf stundenlang nur aufm Platz rumgefahren ist, des Fahrens willen, bis man ihn für blöd erklärt hat und die Staatsmacht rief.. Da ging es dann irgendwie um vermeidbare Umweltbelästigung oder sowas.
    Treffen etc fallen nicht unter LoF, wie oben schon geschrieben wurde. Also entweder schwarze Nummer, oder beim FinAmt für die Tage die Steuer anzeigen und erklären. Das geht tagesgenau. Dann kannst auch mit grün zum Treffen. Aber dann dürfte eigentlich auch kein begünstigter Diesel aus dem Hoffaß drin sein, sondern normal Versteuerter. Spätestens da würde ich aber mal bei der vorgesetzten Stelle die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme prüfen lassen und den Anwalt des Vertrauens kontaktieren. Es geht wie immer eigentlich nur ums Geld. Übrigens kann man das feststellen, ob der Diesel versteuert ist. Jede Marge oder wie das da heißt, hat gewisse Inhaltsstoffe oder auch nicht. Heizöl z.B. sollte ja jedem ein Begriff sein.
    Andererseits, wer am Fahren Spaß hat, wie ich übrigens auch, und so penetrant in der Gegend rumdröhnt, daß es auffällig ist, der möge einen Gedanken an diese Thematik verschwendet haben bevor er losfährt. Aber zum rumfahren aus langeweile ist mir persönlich der Diesel zu teuer und die Zeit zu knapp.
    Jedenfalls braucht sich keiner vor Ort erklären und sich selbst belasten. Einfach mal Fresse halten können.
    Das kommt später alles schriftlich und man hat bis dahin Zeit zu denken...
    Andererseits sind Bullen oder die unangenehmeren Zöllner (FinAmt = Zoll...) auch nur Menschen (wenn auch manchmal sehr Seltsame und Kleingeistige) und ein normales Gespräch mit denen bringt oftmals mehr, als sich Ausreden einfallen zu lassen.
    Man kann übrigens die Steuer fürs Treffen (s.o.) auch im Nachgang erklären. Sollte der eifrige Amtsmann/-frau/-männin/-herrin/-odersonstwiegepolt das natürlich im Eifer des Gefechtes schon zur Anzeige gebrachthaben, gibts das ein Strafverfahren nach § 370 ff AO und es ist ein Obulus zu zahlen, der aber keinen umbringt. Ist aber mit Zeit- und Nervenaufwand verbunden.
    Wer Hobbybauer ist, muß nicht zwingend schwarze Nummer haben. Für die grüne Nummer ist es ausschlaggebend, daß er seine in der LoF erworbenen Waren auch dem öffentlichen Markt zugänglich macht, z.b. ab und zu mal was verkauft, nen Hammel, ne Ziege, Sack Gerste, Fuder Brennholz oder Heu, mit Quitting und in Buchführung erwähnt. Da gabs neulich auch irgendwo ein Urteil vom BFG zu, ab welchem Umfang das grüne Kennzeichen schon erteilt werden kann. Fand ich recht einleuchtend.
    Letztendlich: der Zweck ist entscheidend. LoF = grün, alle anderen = schwarz. Natürlich kann man den Zweck auch vor Ort dann entsprechend je nach Redegewandheit hinzubiegen versuchen...


    Sonntagsfahrverbot wie oben weiter schon gesagt, für GEWERBLICHEN GÜTERKRAFTVERKEHR AB 7,5 t zGG. Macht man Sonntags für sich privat Brennholz spricht da erstmal nichts gegen. Für die Pingeligen: nicht mit der gewerblichen LoF-Maschine, welche steuerbegünstigt ist...
    (Davon wiederum ausgenommen zahlreiche LoF-Arbeiten wegen Förderung der LoF, Stichwort Termine wie z.B. Erntearbeiten usw.)


    AAAAber: je nach Ortssatzung ist Sonntags dennoch Ruhe zu halten und nicht herumzulärmen. Das hat dann aber nichts mit dem Sonntagsfahrverbot zu tun.


    Grüße.

  • Hallo zusammen,
    das mit dem grünen Kennzeichen ist soweit ja auch klar.
    Was allerdings ein Problem darstellt: Einfach einen LoF-Hänger (grünes Folgekennzeichen) an eine Zugmaschine mit schwarzer Nummer anhängen ist dann nicht mehr rechtens !
    Das dürfte in vielen Fällen noch ein Problem darstellen. Der Anhänger muss ja dann erstmal Papiere haben (Thema Eigenbauten) und regelmäßig zum TÜV. Das sehe ich mehr als Geldmacherei, als die Zugmaschine in Schwarz anzumelden und Steuer dafür zu zahlen.
    Gruß
    Christian

  • Genau, der Rattenschwanz folgt. Theoretisch darsft du mit schwarz nur den Anhänger ziehen, der auch eine eigene Zulassung hat.
    Es soll halt verhindert werden, daß Unberechtigte (also solche die nicht LoF haben) in den Genuß von noch so geringen Steuervorteilen kommen. Es geht ums Geld, sonst nichts. Die ganzen Steuererleichterungen diesbezüglich sind ja nur eingeführt worden, um den hart arbeitenden Bauern, der das Volk ernährt, zu entlasten. Nicht um Privatfahrer einen Vorteil zu verschaffen. Ob das noch lange so sein wird, kann man spekulieren.
    Bald werden dann die Bauern in China begünstigt, weil eh fast alles dort produziert wird. (grobes Beispiel..)
    Aber mal ganz ehrlich, zumindest hier habe ich noch nicht erlebt, daß ein Trecker kontrolliert wurde, es sei denn er blockiert die Bundesstraße nachts ohne Beleuchtung. Dazu haben die Grün/Blauen hier gar keine Zeit, weil sie ständig, sofern man sie überhaupt mal sieht, irgendwelche Flüchtenden vor irgendwas oder sich selbst schützen müssen. Die Krise nutzt also doch uns allen :)
    Gruß, Cord.

  • schwieriges Thema !
    Wenn man das genau nach Vorschrift machen will, ist es besser seinen Schlepper als Privatmann wieder loszuwerden in Anbetracht der Kosten/Folgekosten.
    Andererseits habe ich mich selbst schon bei diversen Institutionen informiert und überall eine andere Antwort bekommen - sogar von den grün-blauen.
    Ich finde diese Auflagen speziell für ältere Fahrzeuge bis 25 km/h lächerlich. Bei allem was schneller fährt sehe ich das ja auch irgendwo im Sinne der Verkehrssicherheit ein (TÜV bei Anhängern). Nur warum soll ein 60 Jahre alter Gummiwagen (vom Dorfschmied gebaut) jetzt plötzlich zum TÜV ?
    Gruß
    Christian

  • Das Folgekennzeichen ist, nach meiner Meinung,nicht farbabhängig, sondern der Anhänger ist zweckgebunden und darf auch steuerfrei in LOF an ein versteuertes Zugfahrzeug angehängt werden. Aber da gibt es unheimlich viele Auslegungen.
    Ich wollte sowas mal bei der Polizei abklären und wie diese mit meinen Argumenten nicht mehr klar kamen, gab es den Vorschlag "fahren sie einfach und lassen sie sich erwischen", dann wird es eine gerichtliche Klärung geben. passta.
    Gruß Lore

  • ich habe da auch sehr widersprüchliches gehört. Die einen sagen: es gibt kein schwarzes Folgekennzeichen - somit muss der Anhänger auch eine eigene Zulassung + TÜV haben.
    Der Kollege von der Zulassungsstelle meinte allerdings, lassen Sie sich ein schwarzes Folgekennzeichen prägen und machen sie es an den Anhänger. So gesehen hab ich das Gleiche Ergebnis ;)

  • Auf nem Treffen meinte einer,das man Sonntags nicht fahren darf(was auch in meinen Augen Schwachsinn ist).Wen ich zu Treffen fahre,und ich habe den Streuer dran,kann ich auch sagen,das ich ihn Verkaufen will.Somit ist quasi schon ein Landwirtschaftlicher Zweck,da ich ja eine Landwirtschaftliche Maschine dran habe.Desweiteren bekommt man ja von der Versicherung,eine Ausnahme Genemigung.Voraussetzung ist,das der Schlepper auch einen festen Platz steht,und nicht bewegt werden darf.Ich darf nur hin fahren,und wieder nach Hause fahren.So sagte mir das die Dame von der LVM.Zur Grünen NUmmer.Habe gehört,das nun auch nicht jeder,der angenommen 1ha Land besitzt,ne Nummer bekommt.Man muss nun mein ich eine bestimmte größe an Flächen haben.Zum Satz-LOF_ zwecke.Ich hole mit dem Trecker auch Fischfutter(zwar nur einen Sack)aber die Sparte gehört dennoch zur LOF.Also bin ich auch Versichert.So denke ich mir das.

  • Hallo
    Also mir ist des sch...ß egal ob Grün Schwarz blau oder Rosa Kennzeichen ich fahr zu Treffen und ich Fahr im Landwirtschaftlichen Betrieb, und wenn mich die Rennleitung aufhält, dann halt ich meine Klappe und erklär des dann nachher im Schriftverkehr! Außerdem was bei uns alles auf der Straße rumgondelt, da gehört die Hälfte mal aus´m Verkehr gezogen!



    Die ganzen Steuererleichterungen diesbezüglich sind ja nur eingeführt worden, um den hart arbeitenden Bauern, der das Volk ernährt, zu entlasten.

    Sowas wie Steuererleichterungen oder Flächenbeihilfen (Prämien) bräuchten die Bauern nicht, wenn man Ihnen was Verdienen lassen wurde, aber der Staat muss schauen dass das Volk günstig an essen kommt, denn dann hält es die Klappe und kommt nicht auf dumme Gedanken! Außerdem ist es einfacher den Bauern vorzuschreiben was sie auf Ihren Feldern anbauen müssen, wenn man Ihnen Geld entziehen kann! "Wenn Ihr das z.B. Greening einhaltet bekommt Ihr Geld oder wenn Ihr nur eine Bestimmte Anzahl von Tieren pro ha Fläche haltet bekommt ihr auch euer Geld, wenn nicht dann gibt's kein Geld"! Ohne diese Finanzielle Unterstützung wird´s schnell unrentabel, also ist man gezwungen das ganze so einzuhalten.


    Was noch Falsch läuft:
    Wenn der Bauer Diesel, Dünger, Traktoren, Maschinen usw. kauft, bekommt er von den Händlern gesagt was der Bauer bezahlen muss, Wenn der Bauer Milch, Getreide oder Fleisch verkauft bekommt er von den Käufern gesagt was er dafür bekommt!

  • Moin


    Schwarzes Volgekennzeichen ist unter bestimmten vorraussetzungen zulässig,
    1. an einem Heckcontainer wie beim Fahrradträger auch
    2. an zulassungsfreien Anhängern, wie Langholzwagen (nicht mehr lange ;( ), Miststreuer mit Streuwerk ( Ohne Streuwerk Zulassungspflichtig)


    Grünes, schwarzes, rotes und H Kenzeichen könnnen mir alle mal den Puckel runterrutschen, ich hab Schwarz und Grün zur Wahl :D und an den 308 mit grüner Nummer mach ich die Schaufel dran und sag ich muss Pferdeställe misten :P


    Ich werde jetzt den CE Machen (3000€ +, soviel zum Rattenschwanz) und dann kann ich den Bullen ,,leck mich" sagen wenn ich mit schwarzen Nummer aufs Treffen, zur Eisdiele oder zum Arsch der Welt fahre 8o jetzt brauche ich nurnoch Wechselkennzeichen und muss den Bauwagen Anmelden und zum TÜV schleppen, oder der einfachheit halba einen dieser verhassten Wohnwagen kaufen :thumbdown: ach nee hab ich schon muss ich nurnoch Restaurieren <X


    Gruß Tim

  • Moin


    Bei Treckern unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht macht das H Kenzeichen einfach keinen Sinn, da es dort teurer ist als die schwarze Nummer. Es sind die Oldtimerversicherungen die es dir verbieten wollen damit LOF Einsätze zu fahren, eigentlich darf man laut denen zu einem dutzend Treffen im Jahr fahren und alle 2 Jahre halt zum TÜV und ab und zu eben noch mal tankenund dann ist auch schluss. Ich hab meinen 3S auch als Oldtimer versichert trotz normaler schwarzer Nummer, kostet mich 36€ im Jahr, momentan hat er eh Getriebeschaden und muss nur ab und zu mal von der einen Hausseite über eine öffentlich Staße zur anderen Seite gefahren werden, und dafür reicht das auch, aber wenn ich damit mal auf Ferntour gehe wird der auch anders versichert, denn auf die Fragerrei warum ich denn mit meinem ,,Oldtimer" in England mit 3 Tonnen Bauwagen hinten dran einen Unfall hatte hab ich keine Lust und zahlen wollen die dann garantiert auch nicht.


    Gruß Tim

  • Der Beitrag spricht mir aus der Seele.
    Der Bauer ist ja auch eine Gefahr für die Regierenden, weil er in der Lage ist, sich selbstständig zu ernaähren und somit UNABHÄNGIG sein könnte. Sowas geht schon mal gar nicht, also soll er verschuldet sein... Ich hör mal besser auf :)

  • Auf nem Treffen meinte einer,das man Sonntags nicht fahren darf(was auch in meinen Augen Schwachsinn ist).Wen ich zu Treffen fahre,und ich habe den Streuer dran,kann ich auch sagen,das ich ihn Verkaufen will.Somit ist quasi schon ein Landwirtschaftlicher Zweck,da ich ja eine Landwirtschaftliche Maschine dran habe.Desweiteren bekommt man ja von der Versicherung,eine Ausnahme Genemigung.Voraussetzung ist,das der Schlepper auch einen festen Platz steht,und nicht bewegt werden darf.Ich darf nur hin fahren,und wieder nach Hause fahren.So sagte mir das die Dame von der LVM.Zur Grünen NUmmer.Habe gehört,das nun auch nicht jeder,der angenommen 1ha Land besitzt,ne Nummer bekommt.Man muss nun mein ich eine bestimmte größe an Flächen haben.Zum Satz-LOF_ zwecke.Ich hole mit dem Trecker auch Fischfutter(zwar nur einen Sack)aber die Sparte gehört dennoch zur LOF.Also bin ich auch Versichert.So denke ich mir das.

    Was für einen Mist schreibst du denn hier? Nur weil du ein Gerät angebaut hast ist das doch kein LOF Zweck...Du fährst zu einer oldtimerveranstaltung und die hat mit LOF nicht zutun...Mit Maschinen verkaufen hat das überhaupt nichts zutun... was du da machst ist Steuerhinterziehung und das wird hart bestraft... Wenn du Fischfutter holst bist du nur Versichert wenn du einen angemeldeten Fischzuchtbetrieb hast sonst nicht...



    Alle Traktoren mit schwarzem Kennzeichen dürfen auch nur angemeldete und selbst Versicherte Anhänger ziehen,egal ob 25,40 oder 50 Km/h ...


    Anhänger sind nur Zulassungsfrei wenn sie A: Einen LOF Zweck haben B: es handelt sich um einen Anhänger für Sportzwecke C: Bauwagen sind(und die dürfen auch auch nur für Baustellen benutzt werden,also keine Treffen)


    Da gibt es keine Ausnahme...


    Aber all diese Themen haben wir schon zig mal durchgekaut hier ...


    MFG

  • Moin


    Wie soll sich ein Bauer denn selbstständig ernähren wenn er kein Geld hat um Diesel zu kaufen?
    Und ich sag mal so, das nächste Gewitter kommt bestimmt, die frage ist nur wann...


    Da hast du recht Zimmy und sobald eine Schlafmöglichkeit im Bauwagen ist, ist es ein Wohnwagen.


    LG


    Ps: man Gut das grad ein 18 Jähriger bei uns 3 Polizeiautos auf der Flucht ramponiert hat und ich hab vor unserer Wache noch nie mehr gesehen, also sind unsere Polizisten zu meinem Glück zur Zeit zu Fuß unterwegs :D und ich kann wieder grüne Anhänger hinter schwarze Trecker und andersrum hängen ^^ oder ich lass gleich den Führerschein Zuhause, denn die können mich ja eh nur noch zu Fuß erwischen und dafür brauch ich keinen Schein 8o

  • ja.......wann kommt das Gewitter??
    Das Gewitter ist dann da, wenn jeder sein tägliches Brot mit seinem Schlepper verdienen muß und nicht mehr aus lauter Gaudi mit allen möglichen Ausreden und Anbaugeräten von einem Treffen zum anderen fahren kann.


    Aber dieses Gewitter kann und darf nicht kommen, sonst müßten wir als Flüchtling ein neues Land suchen, obwohl keines besser ist als unser eigenes.

  • Warum soll das kein LOF Zweck sein?Ich verkaufe eine landwirtschaftliche Maschine.Und wie gesagt,wen es eine Veranstaltung ist,die vom Ordnugsamt abgesegnet ist,und einen Kulturellen zweck hat,bekommt man eine Genemigung von der Versicherung.Damit darf man hin,und zurück fahren.So wurde mir das von der LVM gesagt.Zum Fischfutter,wir haben ein Kleingewerbe.Genau so gut,kann ich zu einen Treffen fahren,mit der Seilwinde hinten dran.Falls ich auf dem Weg dahin angehalten werde,kann ich sagen ich fahre in den Forst,fertig.Auf dem Platz selber,können die Bullen nichts machen.Ich will hier auch keinen Streit vom Zaun brechen.