3,5 Meter Entfernung vom Lenkrad bis zum Frontanbaugerät

  • Hallo,


    es gibt ja die Vorschrift, dass die Entfernung von der Lenkradmitte bis zum Ende des Frontanbaugerätes nicht mehr als


    3,5 Meter betragen darf. Sonst sind andere Maßnahmen z.B. Einweiser nötig.


    Da dieses Maß oft nicht einzuhalten ist mache ich mir meine Gedanken dazu.


    Ist es zulässig auch Spiegel auf das Anbaugerät zu montieren um Links und Rechts in die Straße einsehen zu können?


    Hat jemand Bilder oder Lösungsvorschläge dazu?


    Viele Grüße


    Michael

  • Hallo,


    diese "Hilfsspiegel" müßten relativ groß sein um, vom Fahrersitz aus, etwas vernünftig einsehen zu können!
    Sollte es zu einem Unfall kommen wird man sich aller wahrsscheinlichkeit nicht auf diese Spiegel berufen können...da die so nicht aufgeführt sind.


    Steht das Ende des Laders also weiter als 3.5 Meter über wird man einen Einweiser ö.ä. benötigen.


    Gruß Uli

  • Moin, bei den 3,5m ist schluss ! nur mit ausnahme genemigung ( einweiser, vorweck fahrzeug und nur bestimmte strecken die genemigt sind sind dann möglich) und die zu bekommen ist fast unmöglich! denn frontgeräte lassen sich zum transport hinten anbauen mit der entsprechenden absicherrung. bei uns fahren die lohnunternehmer micht mehr mit größerren überhang seit sich die preise dafür rumgesprochen haben. längen, breiten , gewichte und geschwindigkeit werden eingehalten, un kosten und punkte zu sparen, wir leben in einen zollkreisgebiet.