Kugelkopf-Anhängerkupplung

  • Hallo zusammen,



    bei meinem Dieselross F15 ist an der Ackerschiene eine Kugelkopf-Anhängekupplung montiert (angeschraubt).
    Nun habe ich mir einen Transportkorb gekauft der ähnlich wie ein Fahrradträger auf die Anhängerkupplung geklemmt wird.
    Durch die große Hebelkraft des Korbes dreht sich aber immer der Kugelkopf los.
    Nun meine Frage.
    Ist es zulässig den Kugelkopf z.B. mit zwei Schweißpunkten an der Ackerschiene fest zu schweißen oder kann es dann Probleme mit der Zulassung (ABE) geben? Hat so ein Teil überhaupt eine ABE?


    Kennt sich jemand damit aus?


    Gruß und frohe Ostern
    Rolf

  • Hallo, :)


    ich denke genauer wird Uli dazu sich mit der Gesetzlichkeit auskennen?
    Ich wurde nur beim letzten TÜV darauf hingewiesen, das ich meine Ackerschiene mit Kugelkopf aufmontiert, so beim nächsten mal abzunehmen habe.
    Es wurde nochmal ein Auge zugedrückt. Mir mitgeteilt, das es für Transporte auf öffentlichen Straßen so nicht erlaubt sei.
    Nur auf nicht öffentlichen Straßen und Plätzen ist es an der hydraulisch auf-und absenkbaren Ackerschiene möglich Anhänger und Geräte mit Kugelkopf Aufnahme
    zu betreiben?
    Aber sicher kennt sich hier einer genauer aus!


    Gruß
    Märzhase ;)

  • @ Märzhase: Man darf keine Kugelkopfkupplung auf der Ackerschine haben. Zulässig ist es wenn die Ackerschine festgestellt werden kann wie das gelöst werden kann da gibt es verschiedene Möglichkeiten...

  • Hallo, 8)


    ja es wäre schon besser das wir genauer das Wissen dazu erweitern.


    Vor kurzem kam ja auch der Vorschlag, zu einer absenkbaren Ackerschiene diese über die Hubstreben festzusetzen!


    Damit wäre es ähnlich deiner festen Ackerschiene für diese Variante vergleichbar?


    Ich hoffe es meldet sich doch der eine und andere noch dazu?


    Gruß
    Märzhase ;)

  • Moin


    Wenn ich das richtig verstanden habe hast du also eine feste Ackerschiene, die kann sich nicht bewegen also hast du schon mal 3 Probleme weniger als ich mit meier Hydraulik. Am Kugelkopf würde ich nicht rumschweißen da so auf jeden Fall die Zulassung, ABE oder was auch immer da drauf ist erlöscht. Wir haben mal an eine Anhängerdeichsel ein Stützrad angeschweißt und das hat der TÜV nicht mehr abgenommen also wieder abflexen und mit Löchern anschrauben.
    Darum würde ich dir raten eine Kronenmutter zu besorgen und ein Loch in deinen Kugelkopf zu bohren und das Ganze mit einen Splint zu sichern.


    Gruß Tim


    Ps: ihr hab ja alle komische TÜVler oder hab ich bis jetzt einfach nur Glück gehabt ?(

  • Hallo,


    ... wieder abflexen und mit Löchern anschrauben.

    ... dachte der Grund dafür, warum nicht geschweißt werden darf wäre, dass sich beim Schweißen (genauer wegen der Wärmeeinbringung) das Metallgefüge und damit dessen Eigenschaften verändern (Zugfestigkeit, Biegesteifigkeit, Härte, ...).


    Wenn nun zuerst geschweißt wird (das Material also schon verdaddelt ist), der Anbau wieder abgeflext wird und die tragende Konstruktion dann noch mit Schraublöchern weiter geschwächt wird :wacko: ... da hat der Prüfer wohl einen guten Tag gehabt oder kennt nur die halbe Warheit ...


    Gruß


    Thomas

    mein Pferd für den Winter: Fendt Dieselross, 24 Stärken
    mein Pferd für den Sommer: Yamaha FJR 1300, 142 Stärken

  • Tach die Herren,
    Maßgeblich ist ob es ein Baumuster geprüftes Teil ist ( wie es bei dem Kugelkopf oder der Deichsel der Fall ist) Daran darf NICHTS verändert werden- weder schweißen noch Flexen noch Bohren.
    Du darfst also deinen Kugelkopf nicht anschweißen und man darf in eine Deichsel auch keine Löcher bohren- hat der Tüv das so abgenommen- dann war einfach mal Unwissenheit im Spiel, zum Glück ;) ( suspekt ist das die Anlenkpunkte der Deichsel- also woran die Last häng, angeschweißt werden dürfen da diese keiner Baumusterprüfung unterliegen...)


    Der Kugelkopf hat aber doch bestimmt eine Fase oben am Schaft- darüber sollte man ihn fixieren können.


    Grüße Tobi

  • Moin zusammen


    Das was Tibasch schreibt ist korrekt.
    Habe an meinem FL 236 eine starre Ackerschiene die ich nach dem Muster der alten, total verschlissenen nachgebaut habe. Auf der hat mit der TÜV einen Kugelkopf eingetragen mit 3,5 t Anhängelast. Auch die Schiene hat eine TP-Nummer bekommen und wurde eingetragen. Beachtet das oben auf dem Kugelkopf eine E-Nummer eingestanzt ist. Die ABE kann man sich dann im Netz runterladen und ausdrucken. Meiner ist ohne Splint gesichert, hat jedoch Feingewinde am Schaft.


    Dann allen noch Frohe Ostern


    Gruß Fendt-Fegi 236

  • Moin,
    so wie Fendt-Fegi 236 es sagt ist es richtig. Und für Trecker mit Hydraulik kann man sich ne Halterung bauen wo der Kugelkopf angeschraubt wird. Dann diese noch beim Tüv eintragen lassen und man ist legal im Verkehr unterwegs. Ein Bild ist in meiner Galerie zu sehen .

    Mit freundlichen Grüßen



    1E Fahrer & Frau



    Farmer 303 LS & Fix2E und Farmer 308 LS ,ein starkes Team

  • Moin Tim,
    auch wenn es keinen Sinn macht, aber solch ein Stützrad muss wenn es nicht vorgesehen ist, geklemmt werden, genauso sieht es aus mit Kabel oder Hydraulikleitungen, entweder mit Kabelbinder fixieren oder mit Schlauchklemmen etc...


    Da hatten wir auf der Meisterschule schon heiße Diskussionen drüber, alles hoch interessant :P

  • Hallo,
    das mit dem Kugelkopf wird auch von mir oft zu leicht genommen, weil man zu faul ist die Ackerschiene fest zu stellen.
    Der TÜV hat bei mir zuerst den Kugelkopf untersucht, denn es soll auch welche ohne ABE geben. Dann hat er die nicht festgestellte Ackerschiene, auch mit Recht, als nicht zulässig beanstandet.
    Seit dem wird der Schlepper ohne Ackerschiene vorgefahren.
    Gruß Lore

  • man sonst ein Stützrad fest bekommen wenn nicht durch schweißen oder schrauben etwa durch superkleber ?(

    Das wäre auch noch eine Idee.
    Klar zuerst mal Alles sauber/ Fettfrei machen. Dann ein paar Tropfen Loctite zwischen Schiene und Kugelkopf anbringen.
    Alles wieder fest anziehen, am besten mit einem Schlagschrauber.
    Achso, bei mit ist übrigens eine Stopmutter mit Sprengring montiert.

  • Hallo,


    das was der Großteil der Vorredner geschrieben hat kann ich bestätigen:


    1. ein Kugelkopf darf nur an einer Ackerschiene montiert werden, wenn diese starr angeschraubt ist, so wie es bei den alten Dieselrössern größtenteils der Fall war. Bei Schleppern mit Hydraulik muss die Ackerschiene vom Hub gesperrt werden können und auch das seitliche Spiel muß unterdrückbar sein, sodass der Kugelkopf wirklich in allen Richtungen starr fixiert ist.
    2. Der Kugelkopf muß eine Baumusternummer mit ABE haben


    Zum Lockern des Kugelkopfes gibt es die Möglichkeit flüssige Schraubensicherung zu verwenden, so wie Raff es schon erwähnt hat. Allerdings hilft es nichts auf die Ackerschiene Loctite zu tropfen, sondern das muß auf das Befestigungsgewinde.
    Wenn du den Kugelkopf festschweißen willst kann ich nur davon abraten. Nimm am besten Loctite 648 - Welle Nabe. Das ist so stark, dass man es nur noch durch Erwärmen der Mutter mit einem Schweißbrenner öffnen kann, da sich der Kleber ab 180°C (+/-) zersetzt. Willst du die Mutter öffnen, ohne zu erwärmen, reißt die Schraube ab so stark ist der Klebstoff.


    Ein nicht so fester Kleber ist Loctite 243 blau, mittelfeste Schraubensicherung. Die Muttern bekommt man wieder auf ohne sie zu erwärmen.


    Wir haben auch gelernt, dass zum Sichern von Schrauben keine Federringe, Wellscheiben, Sprengringe und was es alles gibt mehr verwendet werden darf. Die DIN- Norm wurde auch zurückgezogen. Einzig zulässig sind nur noch Schnorr- Sicherungsscheiben oder eben flüssige Schraubensicherung (Kleber). Alles andere hält nicht, da die Mikrobewegungen durch die Sicherungselemente, welche von der Norm zurückgenommen wurden, nicht unterdrücken kann und es dadurch wieder zum Lockern der Mutter kommt.

    Liebe Grüße aus der Oberpfalz


    Claus


    _________________________________________________________


    F17L, F28, F275 GT, Farmer 270 VA

  • Ich halte es genauso. Ackerschiene mit Kugelkopf bleibt beim TÜV zu Hause. Die Idee mit der Kronenmutter und dem Splint halte ich für die beste Methode den Kopf zu sichern. Verkauft werden die Kugelköpfe allerdings mit selbstsichernden Muttern.

  • Hallo, ich bin neu hier und möchte auch mal meinen kommentar dazu abgeben. Wenn ihr genau hinseht hat der Kugelkopf wo er auf der Ackerschiene aufsitzt zwei schmale seiten für einen großen gabelschlüssel, dort braucht man nur zwei Flacheisen auf die Ackerschiene zu Schweißen und schon löst sich der Kugelkopf nicht mehr. Ansonsten möchte ich sagen das bei der Hydraulik natürlich alles starr sein muss damit man es vielleicht eingetragen bekommt. Wir haben hier die erfahrung gemacht das es vom TÜV Prüfer abhängig Ist.


    Gruß aus
    Rheinland Pfalz

  • Ja vielen Dank für den Tipp.
    Ähnliches hat schon jemand geantwortet. Ich denke mal, darüber werde ich den Kugelkopf versuchen zu fixieren. Ich werde dann den Flansch mit Schrauben an der Ackerschiene befestigen. Das hat den Vorteil, dass man die Teile relativ einfach wieder los bekommt falls man mal etwas anderes daran befestigen möchte.


    Gruß
    Rolf