Anmelden mit schwarzem Kennzeichen

  • Hallo,
    nachdem meine Restauration nun abgeschlossen ist möchte ich gern meinen Farmer 2 mit schwarzen Kennzeichen Anmelden.
    Mein Tüv Mann hat mich darauf hingewiesen, das in meinem Brief bei ,,Art des Kraftfahrzeuges''- Zugmaschine (87) steht.
    Er meinte es könne sein das wenn dort ,,Zugmaschine Ackerschlepper(8710)'' oder ,,Zugmaschine Geräteträger(8720)'' steht, die Steuern und Versicherungen vielleicht günstiger werden.
    Hat jemand damit schon irgendwelche Erfahrungen mit dieser Problemahtig???
    Bzw kann mir noch jemand irgendwelche Tipps geben beim zulassen mit schwarzen Kennzeichen??


    Mfg Marco

  • Hallo,


    bei meinem Farmer 1Z steht im Brief bei:


    J / Fahrzeugklasse / 87


    (5) / Bezeichnung der Fahrzeugklasse u. Aufbaus / Zugm.Ackerschlepper


    Der mit schwarzem Kennzeichen 124€/Jahr


    Gruß

  • Hallo,


    die Besteuerung geht immer nach dem zul. Gesamtgewicht! Von daher ist es also egal ob da "Zugmaschine" oder "Zugmaschine Ackerschlepper" oder was auch immer steht.


    Was die Versicherung betrifft so ist für den Beitrag mit entscheidend was du mit dem Schlepper machst. Meine Versicherung unterscheidet z.B. ob der Schlepper nur im "Werkverkehr" (nur Nutzung für eigene Transporte) oder ob mit dem Geld verdient wird d.h. ob man mit dem Schlepper z.B. Transporte auf Rechnung macht. Das handhabt jede Versicherung anders. Von daher dürfte es auch egal sein was als Fahrzeugart drin steht. Ich würde allerdings drauf achten das das Wort "Zugmaschine" mit auftaucht! (Dann ist eindeutig das für das Fahrzeug kein Sonntagsfahrverbot gilt sowie das 2 Anhänger mitgeführt werden dürfen, wobei das wiederum dann auch vom vorhandenen Fühererschein abhängt)


    Gruß Uli

  • Hallo,


    Frank, mit diesen Feimstaubplaketten kenn ich mich nicht genau aus, aber wenn du schreibst das die Ausnahme nur für "LOF" Zugmaschinen gilt (Schlepper bzw. KFZ mit H-Kennzeichen brauchen die übrigens auch nicht...) so ist immer entscheidend wie der Schlepper tatsächlich eingesetzt wird! Also selbst wenn da "Ackerschlepper" drinstehen würde und damit diese Ausnahmeregelung zutreffen würde gilt diese nicht mehr wenn der Schlepper auserhalb der LOF eingesetzt wird...die Zulassung mit schwarzem Kennzeichen wird in der Regel dann gemacht wenn der Schlepper außerhalb der LOF eingesetzt werden soll.
    Es würde also im vorliegenden Falle erstmal nur der TÜV und die Zulassungstelle an den fälligen Gebüren für eine Änderung der Fahrzeugart verdienen...sehe ich zumindest so. ;)


    Gruß Uli

  • Hallo Uli,


    Marco hat den Fendt restauriert, aber noch nicht schwarz angemeldet. Somit wird die Gebühr sowieso fällig.


    Mein Verständnis ist:
    Die Zulassung erfolgt nach der Fahrzeuggattung. Und das wäre nun mal ein LoF Ackerschlepper mit der Nummer 89 1000.
    Die super kurzen Lkws beim Zirkus und Unimogs ohne Ackerhydraulik sind normale Zugmaschinen.
    Kleine Vorderräder und große Hinterräder mit V-Profil ist dann eben LoF Zugmaschine.


    Mit grüner Nummer spart er die Steuern, darf den Schlepper aber nur in der Landwirtschaft einsetzen.
    Mit schwarzer Nummer zahlt er die gewichtsbasierte Steuer, kann den Traktor auch in der Landwirtschaft einsetzen, zusätzlich die Ikea-Möbel holen, an der Disco vorfahren,...


    Das Deutsch unterscheidet sich da:


    Es gibt den LoF Ackerschlepper (man beachte: ein Objekt) bei der Zulassung und auch in dieser Ausnahmeregelung für die Feinstaubplakete.


    Im Führerschein dagegen wird von "Kfz in landwirschaftlicher Nutzung" gesprochen. Da steht das Einsatzgebiet im Vordergrund.
    Diese Formulierung fehlt aber bei dieser Feinstaubplakete.


    Hätte meinen Fendt Baujahr 1965 sonst wohl nicht ohne weiteres in der Umweltzone schwarz zulassen können.


    MfG
    Frank

  • Hallo,


    Frank, ich möchte das was du schreibst nicht in Frage stellen. Allerdings hat mein Farmer 3S schon im originalen Fahrzeugbrief nur die Fahrzeugart "Zugmaschine" drinstehen also ohne weitere Zusätze.
    Wie gesagt, ich kenn mich mit diesen Feinstaubplaketten nicht so aus aber wenn das ist wie du schreibst soll es gut sein.


    Gruß Uli

  • Hallo zusammen,


    meine Oma hatte auch noch die 87 Zugmaschine drin.


    Als neuer Besitzer habe ich das gleich umschlüsseln lassen auf die 89 1000, um mit dem Feinstaub-Gedöns konform zu sein.


    Somit kommt es immer darauf an, wer seinen Kfz-Brief wann hat updaten lassen und was der Beamte dabei über die neuen Nummern wusste.


    Ich hoffe, das löst das Durcheinander wieder auf. :P


    Ich denke, das Thema trifft hauptrsächlich die Unimog-Fans, wenn man ohne Ackerhydraulik in das Loch fällt.


    Keine Ackerschiene, keine 30 Jahre alt, kein H-Kennzeichen => Feinstaub-Edel-Schrott (das tut weh!).


    Frank

  • Hallo,


    da ich aktuell meinen zweiten Farmer 3s anmelden will, habe ich Ihn Ablasten lassen. Er bekommt auch ein schw. Saisonkennzeichen.
    Original hat der 3500 Kg zul.ges.gew. meiner jetzt 2950 Kg (Eigengewicht +25%). Hat mich 22 Euro gekostet. Evtl noch ein neuen Brief. Das rechnet sich bein mir schon nach 1-2 Jahren.


    Steuer berechnet sich in 200kg abstufungen.
    bis zu 2 000 kg 11,25 EUR,
    über 2 000 kg bis zu 3 000 kg 12,02 EUR,
    über 3 000 kg bis zu 3 500 kg 12,78 EUR;


    ob die Zahlen Aktuell sind kann ich nicht garantieren.


    MfG Lars



    Wer Deutz kennt, fährt Fendt.


    :thumbup: Hanomag Club Bollensen e.V. (auch andere Marken, ich bin auch in diesem Verein) :D

    Treckertreffen am 25 u. 26.08.18 an der Grillhütte in 37170 Bollensen.