Zulassung für Landwirtschaftliche Anhänger

  • Großes Lob an Hennig Farmer 104S und Julian FW 150, die mit fundierten fachlichen Beiträgen das Forum wirklich bereichern. Nur so sollte das Thema Recht angegangen werden. Die Verbreitung von "Halbwissen" könnte schnell zu falschen Schlüssen führen.


    Danke nochmal und beste Grüße


    Musiktrekker

  • Hallo fendtler,


    Ich muss mich nochmal zu Wort melden. Erst mal vielen Dank für die ausführliche Behandlung des Themas.
    Das mit dem BE Führerschein habe ich mit bedacht vor 2013 gemacht um keine Beschränkung des Gesamzuges auf ich glaube 4,25 Tonnen zu haben. Da bin ich schon mal Save.
    Zu dem Thema Hänger: es geht mir nicht um die Besteuerung des Hängers, sondern um diese merkwürdigen Regelungen des LOF zwecks und schwarzer Kennzeichen am Schlepper. Davon abgesehen ist die Anschaffung eines zulassungsfähigen Einachskippers auch nicht gerade günstig.
    Ausserdem finde ich es schade wie man hier teilweise von forum Kollegen hingestellt wird. Ich bin bestimmt kein "Nachwuchstraktorproll" sondern ein ganz normaler Familienvater der mit viel Schweiß und Eigenleistung den Hof, der seit Generationen in Familienbesitz ist zu renovieren. Da muss man bei der Fuhrpark Gestaltung hier und da Abstriche machen.


    Generell schätze ich dieses Forum mit all seinen Mitgliedern und den kompetenten Hilfestellungen nämlich sehr...


    Gruß Marcus

  • Die Frage ist geklärt.Mit meinemSchhlepper(20kmH) grüner Nummer darf ich ihn ziehen.Nun haben wir einen Bauwagen.Also wieder das gleiche.Nachfolge Kenzeichen mit grüner Nummer ist bist 20 kmh kein Thema.Laut Papieren des Bauwagen und der LVM Versicherung.Achtung-- Sondergenemigung ist zu beantragen.Kostet euch nichts.Bzw damit ist euer Schlepper mit grüner Nummer Versichert,also auch das folge Fahrzeug.Sprich Anhänger.

  • Die Frage ist geklärt.Mit meinemSchhlepper(20kmH) grüner Nummer darf ich ihn ziehen.Nun haben wir einen Bauwagen.Also wieder das gleiche.Nachfolge Kenzeichen mit grüner Nummer ist bist 20 kmh kein Thema.Laut Papieren des Bauwagen und der LVM Versicherung.Achtung-- Sondergenemigung ist zu beantragen.Kostet euch nichts.Bzw damit ist euer Schlepper mit grüner Nummer Versichert,also auch das folge Fahrzeug.Sprich Anhänger.

    Hallo,
    kannst du uns genau sagen wo das Rechtssicher seht ?


    Gruß Peter

  • Ein Bauwagen darf nur mit Grüner Nr legal gezogen werden wenn er für das genommen würd für das er gedacht ist,nämlich auf Baustellen stehen und der Transport hin und zurück...Fahrten zu Oldtimertreffen gehören nicht dazu...dafür muss er extra angemeldet und versichert werden und das geht nur mit schwarzem Kennzeichen,alles andere ist verboten...egal was dir deine Versicherung erzählt,frag bei der Zulassungsstelle nach!


    Wenn das Zugfahrzeug als LOF mit grün zugelassen ist sind Anhänger immer mit versichert,egal ob 20 oder 40 Km/h ...


    MFG

    • Offizieller Beitrag

    Moin
    nicht ganz,über 25 braucht der Anhänger eine eigene Zulassung,egal ob Grün oder Schwarz...

    Viele Grüsse aus fast Ostfriesland! Heiko & Sascha
    Es geht nichts über einen 12er GT!!!!!!!!!!!
    Doch, ein 12er GT als `Lenkhilfe` am F12HL!!!!!!!:thumbup::thumbup:

    Oder man nimmt gleich den Großen ;):thumbup:

  • Hallo Zusammen ich will kein Besserwisser sein, :)


    wenn der Anhänger im Lof-Betrieb schneller als 25 km/h gezogen wird braucht er eine eigene Zulassung.
    Nachzulesen im § 3 Abs. 2 Ziff. 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung kurz FZV.


    Aber wie schon mehrmals beschrieben...alles schon zigmal durchgekaut hier im Forum.


    Gruß


    Musiktrekker

  • wenn der Anhänger im Lof-Betrieb schneller als 25 km/h gezogen wird braucht er eine eigene Zulassung.
    Nachzulesen im § 3 Abs. 2 Ziff. 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung kurz FZV.


    Hallo Freunde, :)
    ich hole das Thema auch noch einmal hoch.
    War auf Grund der Anmeldung meines etwas jüngeren Fendt Farmer 2D auf der KFZ Zulassung Stelle und auch noch einmal zuvor
    bei meiner Versicherung LVM.
    Ich kann sagen das mit den Nachfolgekennzeichen bis 25 km/h am Zugfahrzeug mit grüner Nummer hat auch gewisse Einschränkungen.
    Mir wurde vom Mitarbeiter darauf aufmerksam gemacht das der gezogene Anhänger nur solange mit versichert ist, wie er am Schlepper
    fest verbunden ist! Sollte ich ihn abstellen, er sich wieder erwarten selbstständig fort bewegen dgl. ist er nicht mehr ein Versicherungsfall
    da er vom Zugfahrtzeug getrennt wurde. Also sollte es zum Schaden dabei kommen habe ich ganz schlechte Karten!
    Der Fälle dazu könne doch einige auftreten? Nur mal so als kleiner Hinweis noch am Rande! Ach ja und übrigens musste ich mit der Neuanmeldung des Schleppers auch wieder die grüne Nummer neu beantragen! Trotz der gleichen Schlüsselnummern und Kennwerte des Fendt
    Farmer 2D. Und das gab wenn ich ehrlich bin erheblichen Schriftverkehr und Telefonate, Gespräche. So ganz einfach ist es nicht mehr wie
    es noch vor Jahren vom Finanzamt (inzwischen bearbeitet es ja das Hauptzollamt) genehmigt wurde?
    Aber ich habe doch....Grund zur Freude. :D


    MfG

  • Hallo Märzhase,


    daß der Anhänger nur solange mit dem Bulldog versichert ist, wie er angehängt ist, das ist doch schon immer so.
    Ist er abgehängt übernimmt jeden Schaden die Betriebshaftpflicht, genauso wie von jedem anderen Gerät auch.


    Auch die steuerfreie grüne Nummer war doch nie von der Schlüsselnummer abhängig, sondern vom steuerbefreiten Einsatzzweck.


    So ist es zumindest bei mir.


    Gruß Lore

  • Hi,


    also nachdem ich meinen Fendt vor 1,5 Jahren zugelassen habe, mit viel Nachweisen beim Zoll, war es dieses Jahr beim ummelden unseres IHC 533 von Vadder auf meinen Namen (Betriebsinhaber) mit ausfüllen des Steuerbefreiungsantrages und Angabe des anderen Schlepper und Betriebsnummer kein Problem . Wollten vom Finanzamt nix mehr haben. Frage mich ja ob das über die Jahre noch mal überprüft wird :D


    Gruß Markus

  • Auch die steuerfreie grüne Nummer war doch nie von der Schlüsselnummer abhängig, sondern vom steuerbefreiten Einsatzzweck.

    Hallo Lore, :)
    ja danke für deine Hinweise! Es stimmt ich habe es nur anfangs nicht verstanden, das ich überhaupt noch wieder den Antrag neu stellen musste,
    weil sich Schlüsselnummern und wie du es schreibst, Einsatzzweck nicht wesentlich geändert haben. Es war nur begründet mit einem Fahrzeugwechsel. Gleiche Type, nur vier Baujahre jünger.
    Es war ja so, das ich es damals alles beim Finanzamt angemeldet hatte, diesmal gingen die Anträge (auszufüllen bei der KFZ Zulassung) über das Hauptzollamt, welches diese Dinge inzwischen für das Finanzamt übernommen hat.
    Für mich nur eben ein wenig Neuland, weil sich betrieblich ja nichts groß verändert hatte.



    Frage mich ja ob das über die Jahre noch mal überprüft wird

    Ich denke mit jedem Fahrzeugwechsel wird es neu erforderlich sein? Zumindest hatte ich es so für mich verstanden. :?:


    ...solltest du den Betrieb aufgeben bist du verpflichtet es zu melden, wenn der Zoll oder das Finanzamt da von selbst drauf kommt
    wird es richtig teuer.

    Danke Peter, ;) soweit habe ich noch nicht einmal gedacht. Aber der Hinweis ist gut!


    Ihr bemerkt aber sicher auch, das dieses Thema doch auch ein paar Zeile wert ist, weil nicht immer alles, für jeden so klar wird.


    Ein schönes Wochenende wünsche ich! :D