Einachsschlepper Zulassung ?

  • Hallo,
    ich möchte mir einen Einachsschlepper mit Anhänger zulegen. Wie ist das mit der Zulassung wenn ich damit fahren möchte ? Das Teil ( Holder ) läuft 18 KM/h

    Gruß Reinhard
    Kaum macht man's richtig, schon gehts.....
    Geht nicht, gibts nicht - Entweder Du willst nicht oder Du kannst nicht

  • Hallo bogenmann!
    Hier wird es viele Varianten geben, denke ich.
    Ich würde sagen es ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine, aber ich denke, dann nur 15 km/h (evtl. auch etwas mehr).
    Auf jeden Fall wird es so sein, wie bei meinem Aufsitzmäher.
    Eine Betriebserlaubnis als "Selbstfahrendes Mähwerk"
    Eine Betriebserlaubnis als "Selbstfahrenden Schneeräumer" usw.
    Für Dich evtl. ein selbstfahrender Kleintransporter?
    Nur nicht unterkriegen lassen, muß Dein Motto bleiben, denn wenn Du dem TÜV die richtige Bezeichnung vorsagen kannst, findet der auch eine entsprechende Erlaubnis.
    Gruß Lore.

  • Hallo,


    ich habe mal das hier dazu gefunden:


    http://www.agria.de/de/forumfan/forum/index.html?tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=16392


    Bitte mal durchlesen und dann sehen wir mal weiter. Es scheint also im wesentlichen drauf anzukommen wie das Gefährt verwendet wird bzw verwendet werden soll und wie der mitgeführte Wagen bezeichnet werden kann also entweder als "Sitzkarre" oder als Anhänger.


    Gruß Uli

  • Hallo,
    bevor ich mir meinen GT angeschafft habe, war ich mit einem IRUS-Einachser unterwegs, den ich zugelassen habe.
    Leider habe ich ihn verkauft. Hier die Einträge, die ich dazu damals im Einachser-Forum veröffentlicht habe.
    Die Einträge wurden nur kopiert und nicht lange editiert. Daher steht vielleicht auch einiges Uninteressantes drin.


    1.
    Nun ist es geschafft:
    Mein IRUS U900 und der Heinkel KSA 900 sind nun zugelassen und haben je ein schwarzes Nummernschild.


    Hier in kurzen Stichworten mein Weg zur Erlangung der Zulassungen:
    - TÜV anrufen und Termin mit Außendienstmitarbeiter vom TÜV machen
    - der TÜV-Prüfer hat sich meinen Einachser und den Anhänger angesehen und mir Hausaufgaben gegeben
    (Beleuchtung, Bereifung, Beschilderung 20 km/h, Gewichte vom Einachser und Anhänger ermitteln, ...)
    - ich habe meine Hausaufgaben brav gemacht (hat recht lange gedauert) und ihn wieder angerufen
    - er hat sich die beiden Fahrzeuge wieder angesehen und vermessen (Länge, Breite, Abstände, ...)
    - dann ist der TÜV-Prüfer wieder verschwunden und hat zwei Gutachten nach §21 StVZO erstellt
    Das war in meinem Fall nötig, da ich keine Unterlagen für den Einachser oder den Anhänger hatte und
    der TÜV-Prüfer keine Möglichkeit gesehen hat, nach den heutigen Vorschriften den Einachser und den
    Anhänger als ein Fahrzeug zuzulassen (dann ist es eben so, fertig).
    - mit den beiden Gutachten ist er dann wieder zu mir gekommen und hat den Einachser noch mit einer
    Fahrgestellnummer versehen (der Anhänger hatte bereits eine Fahrgestellnummer).
    - Versicherung angerufen und Deckungskarten besorgt
    - anschließend noch zur Zulassungsstelle und KFZ-Briefe und KFZ-Scheine ausstellen lassen
    - Nummernschilder geholt
    - fertig


    Das hört sich nun sehr einfach an, hat aber sehr lange gedauert, da sowohl der TÜV-Prüfer wie auch ich
    bei dieser Aktion sehr viel gelernt haben, was nach heutigem Recht geht und was nicht (mehr) geht.


    Ich habe für mich entschieden, dass die Zulassung mit schwarzen Nummernschildern die einzige Möglichkeit
    ist unter rechtlich einwandfreien Bedingungen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
    Wie andere das machen oder machen werden, ist jedem selber überlassen und sollte hier nicht
    schon wieder diskutiert werden.



    2.
    Nach den neuesten Vorschriften war die Zulassung als zwei getrennte Fahrzeuge die einfachste
    Variante.
    Jedes Fahrzeug wird einer Fahrzeugklasse zugeteilt (Buchstabe J im KFZ-Schein).
    In meinem Fall vorne die Zugmaschine (J = 87) und hinten ein Anhänger (J = 85).
    Hätte der TÜV-Prüfer ein Fahrzeug daraus gemacht, hätte auch eine Einteilung in
    eine Fahrzeugklasse erfolgen müssen.
    Da eine Ladefläche vorhanden ist, wäre es laut Prüfer in diesem Fall ein LKW geworden und ich
    hätte den Einachser und den Anhänger so miteinander verbinden müssen, dass sie nicht ohne
    größeren Aufwand getrennt werden können (verschweißter Bolzen, kein Steckbolzen mehr).
    Da aber dieser neu geschaffene LKW dann zwei völlig voneinander getrennte Bremssysteme hat
    ist der TÜV-Prüfer an dieser Stelle an seine Grenzen gestoßen. Denn so ein Bremssystem
    ist bei einem zweiachsigen Fahrzeug, dass nach heutigen Vorschriften ein Gutachten nach
    §21 StVZO erhält nicht mehr erlaubt.
    Ich hätte diesen Weg weiter gehen können, aber nur durch Sondergenehmigungen von weiteren
    Behörden und evtl. auch noch weiteren Gutachten.
    Das war mir einfach viel zu umständlich.

  • Hi

    Ich bin stolzer Besitzer einer Jrus u900 , ich habe die Maschine flott gemacht und mit einem Anhänger versehen , jetzt möchte ich alles zum TÜV bringen doch leider fehlt mir die

    BETRIEBSERLAUBNIS für die U900 .


    Der TÜV hat in seinem Archiv schon geschaut doch leider sind da keine Einträge hinterlegt , nun versuche ich hier mein Glück ob jemand vielleicht eine Betriebserlaubnis hat .


    Die Fa. Jrus kann mir keine Auskunft geben ! Vielleicht hat jemand Kontakte der über diesen Weg an die benötigten Papiere kommt .


    Ich würde mich über jede hilfreiche Antwort von dir freuen.


    MFG

    T.Mücke