Landwirtschaftliche Kennzeichen

  • Hallo ,


    Nun gehen die Finanzler aber ins Detail , finde ich schon echt übel wie


    der Beamte argumentiert . Da merkt man mal wie die unter Druck stehen


    um uns noch den letzten Groschen abzuluchsen , das grenzt schon an Wegelagerei .


    Die müssen echt vorsichtig werden , sonst finden dort auch noch Amokläufe statt ...


    Gruss Klaus

    • Offizieller Beitrag

    Moin
    Im Landkreis Leer haben die jeden angeschrieben,der ein grünes Kennzeichen besitzt,ob er wirklichen Bedarf an der Steuerbefreiung hat......da geht´s schon los.Mal sehen,wann die anderen Landkreise anfangen....

    Viele Grüsse aus fast Ostfriesland! Heiko & Sascha
    Es geht nichts über einen 12er GT!!!!!!!!!!!
    Doch, ein 12er GT als `Lenkhilfe` am F12HL!!!!!!!:thumbup::thumbup:

    Oder man nimmt gleich den Großen ;):thumbup:

  • Bei uns hier wurden auch alle angeschrieben...ist halt typisch Deutschland überall wo man auch nur einen Cent machen kann wird einem was aus der Tasche gezogen...als nächstes kommt dann das die Anhänger kontrollen noch verschärft werden ...


    Was mich aber am meisten stört sind diese ganzen Affen die mit einem 6km Schild umher fahren und sich so ohne Versicherung einen Dreck um alles scheren...erschießen ist das mildeste Urteil


    MFG

  • Hallo,


    bei uns sind Sie aktuell den "Bauern" die in den 70ern die Landwirtschaft aufgegeben haben und 2013 immer noch Grüne Schilder fahren ebenfalls auf den Fersen. Über mich haben Sie sich 2012 lustig gemacht weil ich an meinem Schlepper schwarze Saisonkennzeichen mit 03 /10 habe. Im Jahr 2013 haben jetzt einige Post vom Finanzamt bekommen (Nachzahlung für mehrere Jahre). Jetzt lacht keiner mehr. Aber das größte Problem ist doch, dass Sie mit ihren grünen Kennzeichen bei der Entsorgung von Bauschutt für den Nachbarn, oder Holzmachen oder was auch immer überhaupt keinen Versicherungsschutz haben !!!


    Allerdings sind auch andere Dinge total doof geregelt. Ich zum Beispiel habe meinen Schlepper auf 3,49 To. abgelastet, damit ich Ihn ohne LOF Nutzung mit Klasse B fahren darf. Letztes Jahr habe ich dann noch BE gemacht, damit alles ordentlich ist. Jetzt geht's aber erst los: Mein Anhänger hat 25 Km/h Kennzeichnung und ein grünes Schild weil unser Dorfschmied 19.. Dickmilch keine Vollabnahme/Zulassung gemacht hat. Zum Glück interessiert das hier noch keinen, ich wüsste nämlich auch keine Lösung.


    Was auch echt cool ist, dass mir niemand sagen kann was ich mit meinem 104er und Klasse BE eigentlich ziehen darf. Anfragen bei der Polizei, der Führerscheinstelle und mehreren Fahrschulen war leider Erfolglos.


    Ich hab´s einfach aufgegeben, ich zahle anständig meine Steuer für meinen Schlepper, mein Hänger ist Top in Schuss mit 25 Km/h Schild, nagelneuer Beleuchtung, neuen Reifen und allem was sonst dazu gehört und garantiert verkehrssicherer wie der meiste Schrott der hier bei uns sonst so rumfährt. Eine 100% Lösung gibt's wahrscheinlich nicht.


    Grüße aus Hessen

  • Hallo,


    @Zimmy..bei den 6 Km/h Schleppern gibt es nur noch Bestandsschutz d.h. es ist heutzutage nicht mehr möglich einen Schlepper auf 6 Km/h drosseln zu lassen und ist übrigens eine ganz andere "Baustelle". ;)


    McGoggo, das mit den zulässigen Anhängelasten wurde schon mehrfach behandelt. (Wir sollten mal hier im Forum eine Zusammenstellung mit den wichtigsten Themen, also Führerschein, Grüne Nummern, Anhänger etc. machen das man das schnell findet wobei das alles im Deutzforum schon vorhanden ist)


    Nochmals kurz:


    Bei Schleppern bzw. Zugmaschinen sind in den allermeisten Fällen keine Eintragungen in den Papieren zu finden was angehängt werden darf. Auch finden sich oft auf den Typenschildern des Schleppers dazu keine Angaben.


    Diese Anhängelasten sind dann alleine über andere Vorschriften geregelt.


    Zum einen erlaubt die STVZO das an Zugmaschinen 2 Anhänger mitgeführt werden dürfen!


    Werden Auflaufgebremste Anhänger mitgeführt so dürfen die ein zul. Gesamtgewicht von jeweils 8Tonnen nicht überschreiten. Bis 25 Km/h reicht es wenn 1 Achse (Drehschemelanhänger) gebremst ist.


    Diese Anhänger müssen dann auch eine eigene Zulassung (Kennzeichen) haben. Ein Folgekennzeichen ist nur zulässig wenn man im Auftrage eines Landwirtes fährt.(Folgekennzeichen eines Schleppers des betreffenden Betriebes) Bitte hier beachten das man das eindeutig belegen können muß wenn kontrolliert wird.


    D.h. mit dem BE darf eine Zugmaschine/Schlepper bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht mit 2 Anhängern gefahren werden. (Anhängergewicht und Geschwindigkeit nach vorhandener Zulassung der Anhänger bezüglich Bremsen etc.)


    Achtung: diese Ausage steht bis auf weiteres unter Vorbehalt da erst noch Überprüft werden muß! 6.12.2013 23 Uhr 40


    Im Deutzforum ist das alles auch erklärt.


    Gruß Uli


    P.s. wenn sich dein Anhänger wirklich in so einem guten Zustand befindet und Typenschilder an Achsen Bremsanlage Zugeinrichtung vorhanden sind kannst du ohne größere Probleme eine Betriebserlaubnis erlangen. Mit der kann der Anhänger dann regulär zugelassen werden. Frag dazu mal bei deiner TÜV Stelle nach.

  • Hallo Uli ,


    Eigentlich ist schon alles klar was die grünen Kennzeichen betrifft , ich finde nur


    das die Ämter viele Dinge aus reiner Willkür entscheiden um unsere Säckel zu schmälern .


    Da gibt es reichlich Gesprächstoff . Ich bin aber froh das Du nicht Einer von Dieser Sorte Mensch bist ...


    In Unserem Bekanntenkreis ist Einer dabei, der ist mittlerweile in einer höheren Position und


    steht total unter Strom , wenn Du Dich mit Dem unterhälts dann musst Du höllisch aufpassen das Du


    nichts verkehrtes erzählst . Du spürst richtig wie oft Der seine Ohren spitzt .


    Gruss Klaus

  • Hallo Klaus,


    das ist in der Tat durchaus fraglich wie die Finanzämter da verfahren. Von einer Gleichbehandlung kann man da nicht immer sprechen.


    Was mich persönlich allerdings an dieser ganzen Geschichte Nervt bzw. Ärgert ist die Sache mit den Anhängern.


    Ich bezahle für meinen 25 Km/h Anhänger (ehemaliger Miststreuer) den gleichen Steuersatz wie für einen "normalen" Autoanhänger der dann 80 oder 100 Km/h laufen darf und damit Schnellstraßen und Autobahnen benutzen darf.


    Ich muss mit dem 25 Km/h Anhänger zum TÜV, mein Nachbar mit dem "LOF" Anhänger nicht...warum?


    Ich würde mir hier eine deutlich andere Regelung, was die Anhänger betrifft, wünschen.


    Gruß Uli

  • hallo FENDTLER :)


    @ULLI: danke ulli, das du mir das nochmal beleuchtet hast.
    das heisst das ich mit meinem BE 2 Haenger ohne LOF ZWECK fahren darf? und was ist dann mit der
    rechnerischen 7 tonnen grenze die im DEUTZ FORUM steht?


    p.s an meinem haenger sind keine typenschilder weder an der Achse noch sonst wo, auflaufbremse hat er keine. BJ. ist aussage des erbauers dieser ist 2013 verstorben.

  • Hallo,


    McGoggo, diese 7 Tonnen gelten nur für PKW also nicht für Zugmaschinen. (Rüdiger hat es im Link erklärt)


    Hier noch ein Link: http://www.tvc88.de/index.php?id=70


    Ja, der BE erlaubt auch Zugmaschinen, die werden als KFZ betrachtet, bis 3.5 Tonnen und Anhänger über 750 KG. Ansonsten wie schon geschrieben. Der BE hat keine Achsenbeschränkung und da die STVZO 2 Anhänger hinter Zugmaschinen erlaubt ist das Abgedeckt.


    Wenn sich an deinem Wagen da keine Typenschilder befinden wird es eher schwierig. Sollte der Wagen jedoch vor 1960 gebaut worden sein darf der zumindest in der LOF ohne Betriebserlaubnis betrieben werden. (Verkehrsicherheit vorrausgesetzt) Eine reguläre Zulassung ist da jedoch dann nicht möglich. Ich würde aber trotzdem mal einen TÜV ler fragen ob man da was machen könnte.


    Gruß Uli

  • Hallo Uli ,


    Da geb ich Dir Recht , ich bin der Meinung das der Tüv auch mal die LoF verwendeten Anhänger


    unter die Lupe nehmen sollte , vielleicht nicht alle zwei Jahre sondern eher alle drei oder vier .


    Wenn ich so beobachte was sich alles auf öffentlichen Strassen bewegt muss ich feststellen das da noch


    Nachholbedarf besteht . Allerdings sind die Fahrzeuge von den grösseren Lohnern und Landwirten allesamt in gutem Zustand


    Mfg Klaus

  • @ Ulli
    Danke Du hast mir wirklich weitergeholfen. Mein Hänger ist übrigens nur ein kleiner 1achser.
    Wenn ich das mit der lof / 25 km/h / folgekennzeichen Geschichte lasse und werde angehalten,
    Was "blüht" mir denn dann? Fahren ohne Führerschein? Oh man ist das ein scheiss...


    Verzweifelter Gruss aus Hessen

  • Hallo,


    Fahren ohne Führerschein ist das nicht jedoch ist der Wagen nicht Zugelassen und damit weder Versteuert noch Versichert. Was das an Strafe bedeuten würde weiß ich nicht...sehr problematisch kann es jedoch werden wenn was passieren sollte also z.B. ein Unfall oder ähnliches..ja, das ist sehr ärgerlich mit diesen Anhängern...


    Gruß Uli

  • @Ulli
    Da werde ich mir mal überlegen was ich jetzt mache.
    Das schlimme ist, dass das bei und in der Gegend alle so machen folgekennzeichen / schwarze Kennzeichen am schlepper nur ich mache mir halt auch Gedanken über diesen kram. Ich will ja keinen Ärger.


    Nochmal vielen dank für deine Infos


    Gruss Marcus

  • Passiert mit einem nicht zugelassenem/versichertem Anhänger ein Unfall so haftet der verschuldete mit seinem Privartvermögen...das kann bei einem Unfall mit Todesfolge sehr unangenehm werden...


    LOF Anhänger ab einer bestimmten Geschwindigkeit müssen ja zum TÜV,alle 2 Jahre...


    MFG

  • Hallo,


    zimmy, drum habe ich ja geschrieben "25 Km/h Anhänger"...die die schneller laufen sind auch in der LOF,Steuerfrei, zugelassen das ist schon klar. Aber wie gesagt darf meiner eben, Bauartbedingt, nur 25 Km/h laufen und muß trotzdem zugelassen sein mit allem drum und dran.


    Das mit der Versicherung ist so eine Sache den solange der Anhänger mit dem KFZ verbunden ist läuft das über die Versicherung des Zugfahrzeuges und selbst wenn der Anhänger sich löst bzw. abreist und dann einen Schaden verursacht geht das noch über die Versicherung des Zugfahrzeuges..siehe Versicherungsbedingungen. Da geht es jetzt aber sehr ins Detail und wenn dann wirklich was wäre weiß man nicht wie die Versicherung reagiert. Es ist aber trotzdem auf keinen Fall erlaubt und man kann sich nun, seit ein paar Jahren, nicht mehr darauf berufen das nicht gewußt zu haben da das mitlerweile "bekannt" ist. (wie Zimmy geschrieben hat kann das im schlimmsten Falle sehr arge Konsequenzen haben) Wobei das mit dem "nicht gewußt" eh, schon immer, nichts geholfen hätte wenn es Hart auf Hart kommt.


    Kurz und gut..ich würde so was eher nicht bzw. nicht mehr machen und seitdem mir das bewußt ist leihe ich mir auch keine Anhänger mehr aus die nicht zugelassen sind.


    Ich wünsche allen eine gute Fahrt


    Gruß Uli

  • Die Anhänger sind nur bei LOF Zwecken über das Zugfahrzeug mit versichert...Hat die Zugmaschine eine Schwarze NR so muss der Anhänger selbst versichert sein da gibt es kein wenn und aber...Die Versicherung macht einem schnell eine Schlinge daraus wenn mit einem nicht versichertem Anhänger ein Unfall passiert.


    MFG

  • Hallo,


    zimmy, also beim "normalen" KFZ ist der Anhänger über das Zugfahrzeug versichert! So steht es in meinen AGB der Autoversicherung drin. Ich denke nicht das es bei der Zugmaschine anders ist. Selbstverständlich muß so ein Anhänger eine eigene Versicherung haben die dann greift wenn der Wagen z.B. irgendwo geparkt wird und sich z.B. "selbständig" macht, also z.B. wegrollt und einen Schaden verursacht...da war er aber dann nicht unmittelbar vorher mit einem Zugfahrzeug verbunden!


    Wie schon gesagt geht es hier sehr in Detail..


    http://www.pkwanhängerversicherung.de/


    Bei den LOF Anhängern ist sowas, soweit ich darüber informiert bin, z.B. über die Betriebshaftpflichtversicherung mit abgedeckt, also Schäden die ein Anhänger verusacht wenn der nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden ist.


    Freilich kann und wird eine Versicherung Schwierigkeiten machen wenn man mit einen nichtversicherten Wagen umherfährt und Schäden verursacht. (Pflichtversicherunggesetz)


    Gruß Uli