Anzahl Sitzplätze im Fahrzeugschein

  • Hallo zusammen,
    in Fahrzeugschein meines F15GH steht "Anzahl Sitzplätze" = 2. Siehe Ziffer "S1".


    Die Sitzbank erlaubt aber problemlos das Mitfahren von 2 Personen.


    Was passiert wenn ich das mache (ausser dass ggf. auf das Gewicht zu achten wäre, damit der Kotflügel nicht krumm wird).


    Was ist zu unternehmen, damit ich ggf. "legal" meine beiden Kinder mitnehmen darf?


    VG
    Tobias

  • Hallo,


    also das mit der Zahl der Sitzplätze und das nur genausoviel Personen mitgenommen werden dürfen gilt für Kraftfahrzeuge mit einer Höchtsgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. Es ergiebt sich in diesen Fällen auch daraus das die Personen mit Rückhaltesystemen (Gurten etc.) gesichert werden müssen.
    Für LOF Zugmaschinen habe ich da jetzt auf anhieb nichts gefunden, was bedeuten würde das auf der Sitzbank auch 2 Kinder sitzen dürften solange diese das aushält und der Fahrer nicht in der Bedienung des Fahrzeuges behindert wird und für die mitgenommen Personen keinerlei anderes Risiko besteht. (Bei meinem Famer 3s ist z.B. ein Aufkleber am Schlepper der das mitnehmen von Personen verbietet wenn sich ein Anbaugerät am Dreikunkt befindet. )


    Gruß Uli


    P.s. habe die frage jetzt mal im Deutzforum eingestellt da ich in anderen Foren dazu nichts eindeutiges gefunden habe bzw. die Aussagen eher dahin gehen das die Anzahl der im Fahrzeugschein stehenden Sitzplätze die Anzahl der legal mitzunehmenden Personen nicht direkt beschränkt...

  • Hallo,


    ja, die ganze Sache scheint irgendwie kompliziert zu sein oder auch nicht! Der §21 Stvo sagt eigentlich eindeutig aus das man in KFZ nur soviele Personen mitnehmen darf wie Stitzplätze vorhanden sind. (Bei KFZ ohne Gurtpflicht) . Es gibt jedoch ein Urteil des OLG Karlsruhe mit der Nummer 3Ss 96/80 wo aber sinngemäß gesagt wird das die Anzahl der Sitzplätze eben nicht dazu führt das man nur genau diese Anzahl an Personen mitnehmen darf. Das verstehe wer will ich momentan auf jeden Fall nicht!
    Aber warten wir mal ab ob sich Rüdiger aus dem Deutzforum noch dazu äußert.


    Gruß Uli

  • [quote='TobiasF15GH','index.php?page=Thread&postID=74318#post74318']


    Wenn in deinen Papieren nur 2 eingetragene Sitzplätze sind dürfen auch nur 2 Personen mit fahren...


    Es ist so wie ich es gesagt habe,wenn es sogar so in der STVO steht dann braucht man nicht warten bis sich irgendwelche Leute melden ;) ...


    Ein Sitzplatz ist ein Sitzplatz egal ob da 2 Kinder sitzen können oder nicht...


    MFG

  • Hallo,
    ich habe bei meinem Farmer 3S 3 Sitzplätze eingetragen(Sitzplätze einsch.Führerplatz 3,davon Notsitze 2)ob es Standart beim 3 S ist kann ich nicht sagen -steht so im Brief.Wenn jemand eine Kopie vom Brief für den Tüv braucht wegen der Plätze einfach ein PM schicken.
    Gruß

  • Hallo,


    bei mir auch, aber da befinden sich auch entspechende Bügel und Fußstützen an den Kotflügeln..
    Übrigens habe ich jetzt auch mal mit unserer Polizeiinspektion und dem TÜV geredet, es ist nun seit 2006 tatsächlich so das nicht mehr Personen mitgenommen werden dürfen als Sitzplätze in den Papieren stehen (einschließlich Fahrer). Das war vorher aber so nicht der Fall.
    Eine Anfrage an das OLG Düsseldorf ob das damalige Urteil noch Gültigkeit hat wird mir leider nicht Beantwortet (das wäre laut Gericht unzulässige Rechtsberatung)


    Gruß Uli

  • Hallo
    Da braucht man doch eigentlich nicht lange Überlegen. Wenn 2 Sitze eingetragen sind , dann auch nur 2 Personen auf den Schlepper und Kinder immer angeschnallt. 2. Sitzbank genau so bauen wie die vorhandene und eintragen lassen. Ich sehe jedes Jahr in Ulsebach wie einige Schlepperfahrer aus dem tödlichen Unfall von vor ein paar Jahren nichts gelernt haben.
    Hat jemand Infos wie es mit einem Schwiegermuttersitz also 2 Sitze hintereinander mit der Eintragung ist. Das sieht man immer öfter.
    Gruß Reinhard

    Gruß Reinhard
    Kaum macht man's richtig, schon gehts.....
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