Neulich durch ein Gespräch mit einem TÜV Prüfer angeregt wollte ich hier mal ein paar sachen bzg eines Anhängers mit anmelden und Tüv und so klar stellen.
Vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen ...
1. Die kombination schwarzes Kennzeichen am Schlepper und grünes am Anhänger ist nicht erlaubt man fährt dann ohne Versicherungsschutz und haftet mit seinem Privartvermögen!Der Anhänger muss dann auch ein Schwarzes Kennzeichen haben und TÜV und muss versichert werden.
Nun gibt es aber 3 Ausnahmen wo schwarzes Kennzeichen an der Zugmaschine und grünes am Anhänger erlaubt ist-das wäre 1.eine Spedition deren LKW´s sich nicht weiter als 50 KM des Standortes fort bewegt.2.ein Anhänger der nur für Sportzwecke verwendet wird, z.B. ein Pferdeanhänger.3.ein Anhänger der nur für einen Zweck verwendet werden kann z.B. ein Güllefaß damit kann man ja kein Meter holz mit fahren .
2.Soll der Anhänger angemeldet werden und und es liegen keine Papiere dafür vor müssen ein paar sachen beachtet werden.
-Vollabnahme ist nötig,Bremsprüfung,Gewichtsprüfung und sämtliche Bauteile wie Achsen,Bremsen,Deichsel müssen Prüfzeichen vorweisen...
Es wäre ratsam ein Datenblatt eines Baugleichen Anhängers oder die Prüfnummern und Daten selbst zu besorgen da sich sonst der Prüfer alle Daten selbst besorgen muss und eine Tüvprüferstunde ist nicht billig.Das alle Bauteile total in ordnung seine müssen versteht sich von selbst ...
3.Hat der Anhänger nun die technische Neuabnahme des Prüfers bestanden,bekommt man mit den neu ausgestellten Papieren beim Straßenverkehrsamt die nötige Zulassung...Versicherungen für Anhänger sind billiger als man denkt und man ist damit auf der sicheren Seite bei einem Unfall.
Das wars erstmal
Schönen Sonntag euch allen
MFG