Anhänger anmelden

  • Neulich durch ein Gespräch mit einem TÜV Prüfer angeregt wollte ich hier mal ein paar sachen bzg eines Anhängers mit anmelden und Tüv und so klar stellen.
    Vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen ^^ ...


    1. Die kombination schwarzes Kennzeichen am Schlepper und grünes am Anhänger ist nicht erlaubt man fährt dann ohne Versicherungsschutz und haftet mit seinem Privartvermögen!Der Anhänger muss dann auch ein Schwarzes Kennzeichen haben und TÜV und muss versichert werden.
    Nun gibt es aber 3 Ausnahmen wo schwarzes Kennzeichen an der Zugmaschine und grünes am Anhänger erlaubt ist-das wäre 1.eine Spedition deren LKW´s sich nicht weiter als 50 KM des Standortes fort bewegt.2.ein Anhänger der nur für Sportzwecke verwendet wird, z.B. ein Pferdeanhänger.3.ein Anhänger der nur für einen Zweck verwendet werden kann z.B. ein Güllefaß damit kann man ja kein Meter holz mit fahren :D .


    2.Soll der Anhänger angemeldet werden und und es liegen keine Papiere dafür vor müssen ein paar sachen beachtet werden.
    -Vollabnahme ist nötig,Bremsprüfung,Gewichtsprüfung und sämtliche Bauteile wie Achsen,Bremsen,Deichsel müssen Prüfzeichen vorweisen...
    Es wäre ratsam ein Datenblatt eines Baugleichen Anhängers oder die Prüfnummern und Daten selbst zu besorgen da sich sonst der Prüfer alle Daten selbst besorgen muss und eine Tüvprüferstunde ist nicht billig.Das alle Bauteile total in ordnung seine müssen versteht sich von selbst ^^ ...


    3.Hat der Anhänger nun die technische Neuabnahme des Prüfers bestanden,bekommt man mit den neu ausgestellten Papieren beim Straßenverkehrsamt die nötige Zulassung...Versicherungen für Anhänger sind billiger als man denkt und man ist damit auf der sicheren Seite bei einem Unfall.


    Das wars erstmal :D
    Schönen Sonntag euch allen


    MFG

  • Hallo


    ..die Kombination "grüner" Anhänger hinter "schwarzer" Zugmaschine ist z.B. auch erlaubt wenn man im Auftrage eines Landwirtes bzw. für einen LOF Betrieb, mit entsprechendem Begleitpapier, fährt..dann taucht die Zahl "50 Kilometer" im Kraftfahrtzeugsteuerrecht so nicht auf...das mit den Anhängern welche nur für einen Zweck verwendet werden können finde ich so auf Anhieb nicht..wo steht denn das? (Im Güllefaß kann man ja auch z.B. Wasser für seine Pferde transportieren.....nachdem das Fass gründlich gereinigt wurde.) :)


    Verstehe mich nicht falsch..ich möchte hier nicht deinen Beitrag schlecht reden. die Ausführungen mit der Abnahme ansich stimmen ja. :) Aber vielleicht sollten wir dies hier zum Anlaß nehmen mal darüber nachzudenken ob es nicht Sinn machen würde solche "grundsätzlichen" Beiträge prinzipiell ganz vone im TÜV Bereich zu positionieren, also so wie im Deutzforum. In ein paar Wochen ist dieser Beitrag auch wieder in der Tiefe des Forums verschwunden...und derjenige der was Wissen will muß auch wieder suchen...solange die User überhaupt zu Suchen anfangen...
    Was halten die Admins davon?


    Mir ist schon klar das Der Querverweis ins Deutzforum hier schon vorhanden ist...


    Gruß Uli

  • Ja sicher kann man in einem Güllefass auch Wasser fahren,aber dieses dann ohne Versicherung,wenn es nicht im Gutachten fest gehalten wurde.


    Jo die Kombination die du noch genannt hast,im Auftrag eines LOF fahren geht auch noch,Hast du recht :) ...aber wohl nur Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Produkte,willst du z.B. mit einem Stamo zu Oldtimertreffen,so ist es wieder verboten.


    Finde auch das das Thema nach vorne kommt,das werden in Zukunft bestimmt noch welche brauchen,jedenfalls die die Versichert fahren wollen.


    MFG

  • Hallo,


    also sollte das Güllefaß außerhalb der LOF bewegt werden wird das zulassungspflichtig und versicherungspflichtig, genauso wie jeder andere Anhänger auch! Oder hast du da andere Infos? Was meinst du mit " nicht im Gutachten festgehalten wurde" ??? Oder meinst du das Güllefässer grundsätzlich Steuerfrei bleiben egal wo die eingesetzt werden..Zulassungsrecht und Kraftfahrzeugsteuerrecht sind 2 Paar Stiefel!


    Gruß Uli

  • Auch Anhänger die im LOF eingesetzt werden müssen normalerweise angemeldet werden,wenn sie nicht über das Zugfahrzeug mit versichert werden(was ja die Versicherung entscheidet)


    LOF heißt ja nicht gleich Zulassungsfrei,sonst bräuchte man ja auch die Schlepper nicht anmelden :D
    das heißt nur das es Steuerfrei ist nicht Versicherungsfrei!


    Der Tüv stellt angeblich bei der Abnahme ein Gutachten aus in dem es festgehalten wird für welchen Zweck der Anhänger verwendet werden darf...


    MFG

  • Hallo,


    Anhänger sind grundsätzlich über das Zugfahrzeug versichert! Anhänger bis 25 Km/h sind in der Lof zulassungsfrei! Damit unterliegen die auch nicht den Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes. Anhänger und Schlepper sind wiederum 2 Paar Stiefel!
    Erst wenn diese Anhänger, in der LOF, schneller als 25 km/h laufen werden die zulassungspflichtig und unterliegen damit dann auch dem Pflichtversicherungsgesetz.
    Diese zulassungsfreien Anhänger sind in der Regel über die Betriebshaftpflicht eines LOF Betriebes mitversichert also wenn der irgendwo alleine rumsteht und sich selbsständig machen würde.


    Gruß Uli

  • Moin


    Habe mir nun einen kleinen Tieflader 6,5 Tonnen gesamt , Druckluftgebremst zugelegt .


    Wenn ich den nun 40 Km h fahren möchte wird eine Zulassung nötig , soviel ist klar ...


    Wie teuer ist die Steuer pro angefangene Tonne und was zahlt man in etwa für die Versicherung


    ( die wird natürlich je nach Gesellschaft schwanken ... )


    Gruss Klaus

  • Hallo,


    mußt du den Anhänger mit schwarzem Kennzeichen fahren..dann wird Steuer fällig. Wenn der mit grünem laufen darf dann wird der zwar zulassungspflichtig aber bleibt Steuerfrei...soweit klar?


    Prinzipiell brechnet sich die Steuer pro angefangene 200 Kg Gewicht...sowas um die 9 Euro pro 200 Kg. Beim Einachser (auch 2 Achsen unter 1 Meter Abstand) wird dann aber noch die Stützlast vom Anhänger abgezogen, d.h. die muß nicht mit bezahlt werden.


    Gruß Uli

  • Hallo,


    die Steuer berechnet sich nach dem zul. Gesamtgewicht aber eben beim Einachser abzüglich der Stützlast der Deichsel.


    Mein Steuer kostet 21 Euro im Jahr Versicherung.


    Gruß Uli


    P.s. ...die TÜV Gebüren, alle 2 Jahre, nicht vergessen bei deiner Kalkulation..die sind für solche Wägen auch nicht ohne, meiner kostet, als 3.2 Tonner auch schon knapp 40 Euro und über 3.5 tonnen sind dann die Gebüren nochmals höher.

  • Hallo Uli ,


    Nochmals vielen Dank für Deine Antworten , wenn Du mir nun noch erklärst


    wo die 25 Km/h Schilder anzubringen sind bin ich zufrieden ...


    Ich werde das Wägelchen erst mal nur mit dem Folgekennzeichen und


    gedrosseltem Gasfuss duch die Gegend zockeln , das ist erstmal das einfachste .


    Das ganze Gespann ist übrigens schon eine ordentliche Fuhre , das hat einen Mordsmässigen


    Wendekreis , die Deichsel ist um die 2 Meter lang , bis zur Tandemachse sinds nochmal


    dreifuffzig und der Wagen ist zweifuffzig breit . Da muss ich erstmal ganz schön


    gucken und mich an das Geschoss gewöhnen .


    Mfg Klaus

  • Hallo


    Ahh Super , Ok .


    Habe noch ein Problem : Der Wagen hatte einen 24 Volt Stecker , sieben Pole .


    Nun hab ich einen 12 Volt Stecker angeklemmt nach diesem Schema : http://www.aluliner.com/Anhaen…Steckerbelegung:_:13.html


    Vorher natürlich die Glühlampen von 24 auf 12 Volt gewechselt .


    Es brennt aber nur eine Posi Lampe ???


    Was ist falsch ? Um es vorwegzunehmen , ich habe von Elektrik sowenig Ahnung


    wie ein Schwein vom klettern ...


    Klaus