Hallo Harry,
die Definition ist einfach. Solange keine „wesentlichen Veränderungen“ an der Maschine vorgenommen werden, handelt es sich um eine Maschine im Originalzustand.
Um eine wesentliche Veränderung handelt es sich, wenn die Veränderung von einer benannten Stelle (TÜV, Dekra etc.) in der Betriebserlaubnis eingetragen werden muss.
Im Prinzip kann man Verschleißteile ersetzen sooft und soviel man will. Die Maschine bleibt immer noch im Originalzustand.