Fendt Schlepper im Angebot

  • Hallo Harry,


    die Definition ist einfach. Solange keine „wesentlichen Veränderungen“ an der Maschine vorgenommen werden, handelt es sich um eine Maschine im Originalzustand.


    Um eine wesentliche Veränderung handelt es sich, wenn die Veränderung von einer benannten Stelle (TÜV, Dekra etc.) in der Betriebserlaubnis eingetragen werden muss.


    Im Prinzip kann man Verschleißteile ersetzen sooft und soviel man will. Die Maschine bleibt immer noch im Originalzustand.

    Liebe Grüße aus der Oberpfalz


    Claus


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    F17L, F28, F275 GT, Farmer 270 VA

  • Richtig. Der Gesetzgeber sieht die Lackierung der Maschine nicht wesentlich an, da die Funktion nicht verändert wird.

    Das ist die fachliche Definition der EU Gesetzgebung. Allerdings gibt es auch Gerichtsurteile wann ein Original noch ein Original ist und wann nicht. Eine klare Abgrenzung gibt es hier leider nicht, da die Urteile immer einzelfallbezogen sind.


    Wer mehr wissen will sollte mal nach 2003/37/EG googlen.

    Liebe Grüße aus der Oberpfalz


    Claus


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    F17L, F28, F275 GT, Farmer 270 VA

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  • Ich freue mich auf Diskusionen.

    Hallo,;)


    die Meinung von Claus, teile ich ebenso. :)

    Forderungen der technischen Stellen TÜV, DEKRA usw. sind in Unterlagen gezeichnet.

    Lack, abweichend der Originallackierung

    (Autos, ich spreche natürlich von Oldtimern, gibt es oft in mehreren Farbvarianten, Schlepper schon nicht mehr so häufig, außer Exporte in damaliger Zeit der Herstellung),

    wird wohl nicht die Qualität ausmachen, aber ich denke schon auch wichtig der Originalfarbton.


    Die technischen Bauteile (Beispiel Lichtmaschine bei Schleppern von Gleich- auf Drehstrom Umbau)

    würden dann schon nicht mehr dem Original des Baujahres entsprechen.


    Ähnlich sieht es mit nachgerüstete Zusatzscheinwerfer, Ölfilter, Zusatzgeräten Hydraulik, Fronthydraulik aus. Entspricht also nicht dem Original! :!:


    Es gab eine Reihe von Anbau-, Zusatzgeräten zu Bauzeiten.

    Wenn diese dem Original dem Zeitraum der Herstellung entsprechen, auch nachträglich angebaut wurden, denke ich sind es keine Abweichungen.

  • Uff. Damit wäre allen Murksern und Pfuscherm Tür und Tor geöffnet.

    Christoph ;) das ist wohl nicht angesagt.


    Wer sein Fahrzeug als Historie anmelden möchte (vorausgesetzt es ist historisch interessant)

    hat schon einige Bedingungen zu erfüllen.
    Pfusch geht da nicht durch die Technischen Gutachter durch... ;)

  • Hier nochmal ein bisschen Edelschrott. Wenn Mann für das Zubehör ein Tausender bekommt. Sollten da mindestens 3 Schlepper mit Frontlader bei sein

    Gerade bei #eBayKleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?

    https://www.ebay-kleinanzeigen…ocial&utm_content=app_ios

    Der Motor brennt er hat genug der arme Claas vorm Einschaarpflug 8) :thumbup: 8o


    Wer gut schmiert der gut fährt. :thumbup:


    Sabbel nich dat geit :thumbup:

  • Ja, ist leider so. Bei der EU- Typgenehmigung wird nicht nach der Lackierung einer Maschine gefragt. Wenn eine bauartbedingte Lackierung nicht vorgeschrieben ist, kannst du mit deinem Traktor lackieren wie du willst. Du kannst ihn auch rosa mit dem Pinsel anstreichen.

    Das gilt nicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, diese müssen in Orange lackiert werden. Diese Lackierung ist aber "wesentlich" für die bestimmungsgemäße Verwendung und steht auch im KFZ- Schein so drin. Leider bin ich nicht ganz so sattelfest, was die Eintragung im KFZ- Schein betrifft. Wenn es jemand besser weiß, bitte korrigiert mich.

    Liebe Grüße aus der Oberpfalz


    Claus


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    F17L, F28, F275 GT, Farmer 270 VA

  • Das gilt nicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, diese müssen in Orange lackiert werden. Diese Lackierung ist aber "wesentlich" für die bestimmungsgemäße Verwendung und steht auch im KFZ- Schein so drin.


    Das ist nicht so. Jeder Bagger Radlader etc ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Die meisten Autokrane ebenso.

    Selbstfahrende Arbeitsmaschine heißt im Grunde nur, das dass Fahrzeug nur z Zwecke des Ortswechsel im Straßenverkehr bewegt wird und der Hauptzweck, nämlich die Arbeit, nicht im Straßenverkehr stattfindet. Darum ist es auch so problematisch in einer Radladerschaufel Güter zu transportieren. Ladungssicherung etc. Mal außen vor. Aber durch den Transport wird die Arbeitsmaschine zum Transportfahrzeug. Da ist dann die Steuerbefreiung, Zulassungspflicht und ggf. Fahrerlaubnis das Problem.

  • Das ist nicht so. Jeder Bagger Radlader etc ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Die meisten Autokrane ebenso.

    Selbstfahrende Arbeitsmaschine heißt im Grunde nur, das dass Fahrzeug nur z Zwecke des Ortswechsel im Straßenverkehr bewegt wird und der Hauptzweck, nämlich die Arbeit, nicht im Straßenverkehr stattfindet. Darum ist es auch so problematisch in einer Radladerschaufel Güter zu transportieren.

    Vielen Dank. Ich weiß nur, dass die ganzen Straßenbaufahrzeuge im Winterdienst in diesem Orange lackiert sind.


    Bei Radlader, Bagger etc. stimmt die Aussage. Wie eine selbstfahrende Arbeitsmaschine definiert ist, stimmt. So ist mir die Begrifflichkeit auch geläufig.

    Liebe Grüße aus der Oberpfalz


    Claus


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    F17L, F28, F275 GT, Farmer 270 VA

  • Vielen Dank. Ich weiß nur, dass die ganzen Straßenbaufahrzeuge im Winterdienst in diesem Orange lackiert sind.

    Das hat jetzt aber andere Gründe.

    Orange ist eine Signalfarbe. Tatsächlich gibt es eine Empfehlung Winterdienstfahrzeuge in Kommunalorange zu halten. Allerdings keine Pflicht. Ich meine auf einem Teil der A8 Richtung Stuttgart, der als Öffentlich-Private-Partnerschaft gehalten ist, fahren die Unterhaltsfahrzeuge mit Leuchtgelber Kabine. Auch gibt es viele private Fuhrunternehmer die im Winter mit Winterdienst fahren. Da sind die wenigsten Fahrzeuge orange sondern halt in Firmenfarbe.

  • Wenn man z.B. ein Ölwechsel vornimmt, sollte man den Filter wechseln-Fakt

    Wenn aber ein Schlepper einen neuen Motor bekommt, damit meine ich Zylinder, Kolben, Ringe und Bolzen werden durch "nagelneue" ersetzt ist das nicht mehr original. So sehe ich das und desshalb ist "Originalzustand" und "Top restauriert" nicht vereinbar.

    Einen ruhigen und entspannten Abend

    Marius

  • Wenn man z.B. ein Ölwechsel vornimmt, sollte man den Filter wechseln-Fakt

    Wenn aber ein Schlepper einen neuen Motor bekommt, damit meine ich Zylinder, Kolben, Ringe und Bolzen werden durch "nagelneue" ersetzt ist das nicht mehr original. So sehe ich das und desshalb ist "Originalzustand" und "Top restauriert" nicht vereinbar.

    Einen ruhigen und entspannten Abend

    Marius

    Das sehe ich wiederum etwas anders.

    Wenn man den Motor überholt, weil er schlichtweg verschließen ist und dadurch neue Kolben und Zylinder usw. braucht ist das Fahrzeug dennoch in einem Originalen Zustand. Man hat ja schließlich nur Verschleißteile getauscht (was ja bei dem Alter und Betriebsstunden von Maschinen mit denen wir unser Hobby betreiben, nicht gerade gering ist) und solange es sich auf den Tausch oder Instandsetzung von Verschleißteilen bleibt ist es dennoch ein Originalzustand.

    So meine Meinung

  • Als Auslöser dieser schönen Diskussion möchte ich dann auch einmal meinen Standpunkt dazu äußern. ;)


    Mir ist Originalität tatsächlich gar nicht so wichtig, bzw hat es keinen großen Stellenwert für mich.

    Mir ist z.B. ein ehrlicher und mit liebevoller Hand durch die Jahrzehnte gepflegter survivor viel lieber , der aber auch gern über die Jahre die ein oder andere Veränderung bekommen hat.

    Wenn da ein bei einem offenen Trecker z.B. ein Sonnenschirmhalter angeschweißt wurde, oder aber bei einem Farmer 2 mal der Auspuff unter der Hinterachse nach hinten gelegt wurde, warum nicht ?

    Macht den Trecker doch noch viel interessanter.


    Harry Vorjee

  • Zeitgenössische Umbauten, spricht nachgerüstete Arbeitsscheinwerfer, andere Reifengrößen/-kombinationen usw., die auch nicht vom Hersteller oder einer Werkstatt angebracht oder umgebaut und oder Freigegeben/vorgesehen worden sind sind auch zulässig und so H-Kennzeichen konform