• Offizieller Beitrag

    Moin
    Ich denke,es betrifft einen ungebremsten Einachser,gebremst wie bei der Führerscheinprüfung gelernt.
    Normal bei einem schwarzen Schlid am Traktor musst du den Anhänger auch versteuern,d.h. zulassen usw.

  • Hallo,


    was verstehts Du da genau nicht?


    Der Schlepper darf Einachser , Zweiachser ziehen wie nach der StVZo zulässig! Das zul. Gewicht der Anhänger richtet sich nach deren vorhandener Bremsanlage! Im Schein sind nur noch mal das zul. Gesamtgewicht bzw. die zul. Achslasten des Schleppers aufgeführt!!
    Obacht geben mußt Du allerdings wenn der Schlepper "Schwarz" läuft bzw. Angemeldet ist also keine LOF vorliegt!! Der L und T gelten NUR in der LOF!!! Der S spielt dann eh keine Rolle!
    Was hast Du sonst noch an Fahrerlaubnisen vorzuweisen?
    Du kannst alles dazu im Deutzforum genau nachlesen!!


    Gruß Uli

  • Vieleicht versteh ich des falsch aber mittm T kann man durchaus einen Schlepper mit schwarzem Kennzeichen fahren wenn man einen LoF zweck hat. Das selbe gilt für grüne kennzeichen auf treffen des is schon legal (laut nem bekannten Fahrlehrer) wenn du sagst du triffst dich dort mit einem spezialisten der sich ka zb. mit der ESP auskennt weil die zb ständig säut. Also in unseren Breiten beklagt sich da keiner drüber welche Farbe die nummer hat und zu welchem zweck der schlepper genutzt wird

  • Hallo,


    selbstverständlich darf man mit dem T und L einen "Schwarzen" Schlepper fahren wenn der eindeutige LOF Zweck vorhanden ist. (Siehe Deutzforum, es sind da aber z.B. u.U. entsprechende Papiere mitzuführen die dies Belegen können, also das man für einen Landwirtschaftlichen Betrieb unterwegs ist) Das mit den Grünen Kennzeichen und den Schleppertreffen ist so eine Sache. Ob das dann wirklich als Fahrt zur "Werkstatt" bzw. zum "Fachmann" durchgehen kann.... na ja. Das oft keiner nachfrägt was mit einem "Grünen" Schlepper gemacht wird kann schon (noch) so sein, mit dem "Schwarzen" Schlepper sollte man jedoch äußerst Vorsichtig sein welche Anhänger man z.B. zieht. Fahren ohne den richtigen Führerschein ist eine Straftat!


    Gruß Uli

  • Hi
    Traktor hat nur eine hinderratbremse wird mit schwarzen kennzeuchen zugelassen
    anhänger soll ein einachser mit auflaufbremse sein wird mit schwarzen kennzeichen zugelassen
    Führerscheine habe ich seit 98
    b ,
    c1 auflage 121,
    be ,
    c1e ,
    ce auflage 79(c1e>12000kg,ls3) ,
    l auflage 174),
    t/s auflage 181

  • Hallo,


    alles i.O., weitgehend Entscheidend ist für Dich der L 174! Damit darfts Du das Gespann fahren. Mit dem Einachser bis 32 Km/h. Du könnest damit auch einen, Zugelassenen (eigenes Kennzeichen), Zweiachsanhänger fahren, dann allerdings nur bis 25 Km/h.
    Du mußt beim Einachser allerdings die max. zul. Stützlast von 1000 Kg beachten d.h. die Zugöse des Anhängers darf mit max. 1000 Kg auf das Zugmaul des Schleppers drücken. Allerdings kann sich diese Stützlast auch reduzieren wenn z.b. Anbaugeräte wie Frontlader vorhanden sind da ja das zul. Gesamtgewicht des Schleppers von 4 Tonnen beachtet werden muß. Ein auflaufgebremster Anhänger dürfte auch max. 8 Tonnen zul. Gesamtgewicht haben!


    Gruß Uli

  • Hallo,


    hab ich schon Geschrieben! Ja, den darfts Du damit ziehen! Das zul. Gesamtgewicht beträgt bei Auflaufbremse, wenn die auf eine Achse wirkt, 8 Tonnen bei einer max zu. Geschwindigkeit von 25 KM/h. Wirkt die Bremse auf beide Achsen dürfte der Anhänger 40 Km/h schnell sein. Der L 174 erlaubt jedoch nur 25 Km/h bei mehr als 3 Achsen beim Gespann. Der Anhänger benötigt eine eigene Zulassung und muß, wie der Schlepper, Versteuert werden! (Geht nach Gewicht)
    Bei einem 2 Achser mit 8 Tonnen würde ich mir allerdings mal Gedanken betreffend der Fahrsicherheit des Gespannens machen! Bei diesem Wagen übt die Deichsel keine Stützlast aus d.h. Wenn die Bremsen am Anhänger nicht Super funktionieren kann es Gefährlich werden. Der Anhänger schiebt dann den Schlepper beim Bremsen einfach weg! Selbst mit Guten Bremsen am Anhänger wird es auf Nassen bzw. Rutschigen Untergründen (Wald) Prinzipiell Gefährlich! Bei solchen Gewichten hinten dran ist Höchste Vorsicht bzw.viel Schleppererfahrung angesagt, oder gleich eine Druckluftbremse!!! ;)

    Gruß Uli


  • Du hast KEINEN Führerschein der Klasse T! Die Schlüsselnummer 181 besagt das du nur im Besitz der Klasse S bist!

  • Hallo,
    farmer1, der T und er Normale L spielen bei Schwarzen Kennzeichen bzw. bei Nicht LOF Nutzung keine Rolle bzw. nicht dann nicht Gültig!
    Entscheiden ist in diesem Falle der L mit der Schlüsselnummer 174 und die ist Vorhanden, damit darf das Gespann gefahren werden so wie ich es schon Beschrieben habe! (Siehe Führerscheinverordnung z.B. Gesetze im Internet bzw. Deutzforum)
    Nochmal ,T und L gelten NUR bei LOF Nutzung der Fahrzeuge und zwar der ECHTEN LOF Nutzung! L 174 können nur Leute haben die einer der alten Führerscheinklassen, also z.B. 3, 1, 4, etc, erworben haben und den Führerschein umschreiben haben lassen.


    Gruß Uli

  • Hallo,
    farmer1, der T und er Normale L spielen bei Schwarzen Kennzeichen bzw. bei Nicht LOF Nutzung keine Rolle bzw. nicht dann nicht Gültig!
    Entscheiden ist in diesem Falle der L mit der Schlüsselnummer 174 und die ist Vorhanden, damit darf das Gespann gefahren werden so wie ich es schon Beschrieben habe! (Siehe Führerscheinverordnung z.B. Gesetze im Internet bzw. Deutzforum)
    Nochmal ,T und L gelten NUR bei LOF Nutzung der Fahrzeuge und zwar der ECHTEN LOF Nutzung! L 174 können nur Leute haben die einer der alten Führerscheinklassen, also z.B. 3, 1, 4, etc, erworben haben und den Führerschein umschreiben haben lassen.


    Gruß Uli


    Hast du überhaupt gelesen was ich geschrieben habe?? Ich bezog mich auf garkeine Kennzeichenfarbe, dies ist bei einem nicht vorhandenen Führerschein auch garnicht nötig! Ich bezog mich auf die Aussage des TE das er ua im Besitze der Klasse T/S ist, nachdem er dann einwenig später genaue Angaben zu seinem Führerschein gepostet hat, kann man erkennen, das er T/S 181 schreibt, die 181 heißt in diesem Fall das er nur im Besitz der Klasse S ist und nicht der Klasse T, er damals beim Umschreiben auf den neuen Führerschein es also verpennt sich die Klasse T zu sicher! Somit ist im Groben bei Fahrzeugen mit 32km/h ende, da er aber noch im Besitz der Klasse C1 /C1E ist, könnte er theoretisch auch Schlepper über 32km/h mit Anhänger fahren, hat dann aber Obergrenzen beim Gewicht! So kann zb auch jemand einen Deutz DX 110 der auf 3,5t zlgg abgelastet ist und mit 40km/h in den Papieren steht völlig legal mit der Klasse B bewegt werden!


  • P.S. Den abgelasteten DX 110 möcht ich mal sehen, da dürft nicht mehr viel dran sein... :D


    Kommt auf die Ausführung an,gab Modelle die lagen leer gerade so bei 3,5t die Kisten ohne Allrad lagen denke ich wohl alle darunter! Kurios ist dann ja auch das du wenn du zb auch noch im Besitz der Klasse BE bist, dahinter hängen kannst was du willst, denn beim BE gibts im Gegensatz zum C1E keine Obergrenze fürs Gespann, bzw nur für Pkw (wenn man sich die Zulassungsverordnung mal genauer anschaut) so eine DX oder jeder andere Traktor oder zb Unimog ist aber kein PKW :D Das ist ein Fall wo sich der Gesetztgeber vermutlich keine Gedanken dazu gemacht hat. Wie sinnvoll es ist mit einem 100PS Schlepper oder einem Unigmog 411 mit 34PS 30t (ja die hatten teilweise solche Lasten im Brief eingetragen! ) und mehr zu ziehen steht auf einem anderen Blatt