Überrollbügel, Pflicht?

  • Ich wollte mein Ross auch erst natürlich auf grün anmelden und dann hab ich erfahren dass man da einen Bügel brauch und dann hab ichs auf schwarz angemeldet. Die 30 Euro Steuern im Jahr ( also ich hab ja nur Saisonkennzeichen) machens auch net dick und so einen Bügel wollte ich auch nicht drauf machen weil der zerstört ja die ganze Optik von so einem alten Schlepper.


    Gruß Michael

  • ich hab gehört das es beim privat ,also nicht auf´m bauernhof,
    keine bügel braucht

    Dieselross oh Dieselross was wär ich nur ohne dich?
    Nichts,drum dank ich meinem Vater, das er, das Dieselross noch noch hat.


    Wer was von Treckern kennt,
    fährt FENDT

  • Der Bügel ist, soweit ich weiß, nur auf Grund der Berufsgenossenschaft Pflicht, er hat also nichts mit der Zulassung zu tun. Wer also mit seinem Trecker auch mal beim Nachbarbauern mithelfen will, damit sich das gute Stück gemäß seiner Berufung bewegen darf, muß den Bügel draufhaben.


    Mich persönlich stört der Bügel nicht, er ist ja schon seit Mitte der 70er Jahre nachgerüstet und gehört somit einfach mit dazu (so wie die ebenfalls nachgerüstete Warnblinkanlage, die für den Straßenverkehr Pflicht ist).


    Das Frontzugmaul ist dann mit einem Reifenstück entschärft, das mußten wir damals ebenfalls für die BG anbringen.

  • Moin,
    wenn du mit dem noch gelegentlich arbeitest würde ich alleine aus Sicherheitsgründen einen anbauen, sch....ß auf die Optik, ich bin schon mehrmals mit nem Schmalspur und einmal mit nem Standart-Traktor umgekippt und ohne Bügel würde ich jetzt nicht mehr diesen Beitrag schreiben können.


    Gruß Kai

  • Da kann ich auch was dazu betragen:


    1. Wenn der Traktor in der Landwirtschaft eingesetzt wird (grüne Nummer) muß er einen Überrollbügel haben, wegen der Berufsgenossenschaft.
    2. Wenn der Traktor außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt wird (schwarze Nummer) kann er einen Überrollbügel haben, muß aber nicht.


    Der Tüv beanstandet einen fehlenden Überrollbügel nicht, die Polizei auch nicht. Passiert aber im Rahmen der Landwirtschaft ein Unfall kommt die Versicherung nicht auf und die Berufsgenossenschaft auch nicht.


    Ich hab einen Schmalspurschlepper, den ich zwar noch nicht umgeschmissen hab, aber ein paar mal war ich kurz davor. Ich möchte meine Kabine nicht missen. Man fühlt sich einfach sicherer. Gleiches gilt für den Umsturzbügel.


    Was Dieselross 88 schreibt kann ich klar unterschreiben: Sicherheit geht vor. Leben hat man nur eines!

    Liebe Grüße aus der Oberpfalz


    Claus


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    F17L, F28, F275 GT, Farmer 270 VA

  • @
    Der Tüv beanstandet einen fehlenden Überrollbügel nicht, die Polizei auch nicht. Passiert aber im Rahmen der Landwirtschaft ein Unfall kommt die Versicherung nicht auf und die Berufsgenossenschaft auch nicht.



    Genau so ist es, sehr gut von Fendt 270 v beschrieben.

  • Hallo,


    wird eine fest montierte Kabine vom Schlepper abgenommen so ändern sich dadurch die Fahrzeugabmessungen! Solche Änderungen müßten dann eigentlich eingetragen werden. Es kommt da auch drauf an wie diese Kabine in der ABE des Schleppers aufgeführt ist, also ob die ein fester Bestandteil des Schleppers ist oder eben ein abnehmbares "Wechselteil". Da müßte man mal in der ABE nachsehen. (Evtl. mal vorsichtig beim TÜV nachfragen)


    Gruß Uli

  • Moin


    Wo wir grade beim Thema Verdeck wechseln sind.


    Ich hätte an meinem Trecker gerne einen Klappbaren Überrollbügel der immer dran bleibt und ein Abnehmbares Verdeck damit ich in Omas Garage passe.
    Wie ist das mit den Maßen bei klappbaren Überrollbügeln, die ändert sich ja jenachdem wie er steht.
    Aber das Verdeck ist ja nicht viel höher als der Überrollbügel also würde ich das für vernachlässigbar halten, wenn man einen extra Bügel hat.


    Was haltet ihr davon?


    Gruß Tim