Hallo zusammen !
Ich will mein Dieselross mit "normalen schwarzen" Nummernschild anmelden. Brauch ich den Überrollbügel ? Oder braucht man den nur wenn man auf die Landwirtschaft zulässt? Schon mal Danke !
MfG
rsb112
Hallo zusammen !
Ich will mein Dieselross mit "normalen schwarzen" Nummernschild anmelden. Brauch ich den Überrollbügel ? Oder braucht man den nur wenn man auf die Landwirtschaft zulässt? Schon mal Danke !
MfG
rsb112
Hoi
Kurz und knapp:
Grün: Ja
Schwarz/Rot: Nein
Mfg
Ich wollte mein Ross auch erst natürlich auf grün anmelden und dann hab ich erfahren dass man da einen Bügel brauch und dann hab ichs auf schwarz angemeldet. Die 30 Euro Steuern im Jahr ( also ich hab ja nur Saisonkennzeichen) machens auch net dick und so einen Bügel wollte ich auch nicht drauf machen weil der zerstört ja die ganze Optik von so einem alten Schlepper.
Gruß Michael
ich hab gehört das es beim privat ,also nicht auf´m bauernhof,
keine bügel braucht
Der Bügel ist, soweit ich weiß, nur auf Grund der Berufsgenossenschaft Pflicht, er hat also nichts mit der Zulassung zu tun. Wer also mit seinem Trecker auch mal beim Nachbarbauern mithelfen will, damit sich das gute Stück gemäß seiner Berufung bewegen darf, muß den Bügel draufhaben.
Mich persönlich stört der Bügel nicht, er ist ja schon seit Mitte der 70er Jahre nachgerüstet und gehört somit einfach mit dazu (so wie die ebenfalls nachgerüstete Warnblinkanlage, die für den Straßenverkehr Pflicht ist).
Das Frontzugmaul ist dann mit einem Reifenstück entschärft, das mußten wir damals ebenfalls für die BG anbringen.
Moin,
wenn du mit dem noch gelegentlich arbeitest würde ich alleine aus Sicherheitsgründen einen anbauen, sch....ß auf die Optik, ich bin schon mehrmals mit nem Schmalspur und einmal mit nem Standart-Traktor umgekippt und ohne Bügel würde ich jetzt nicht mehr diesen Beitrag schreiben können.
Gruß Kai
Optik hin oder her... ich kann nur immer wieder aus eigenen Erfahrungen und Situtation berichten, wo man froh sein kann dass es den Überrollbügel gegeben hat bzw. es ihn gibt!
Sicherheit und Eigenschutz geht ganz klar vor!!
Da kann ich auch was dazu betragen:
1. Wenn der Traktor in der Landwirtschaft eingesetzt wird (grüne Nummer) muß er einen Überrollbügel haben, wegen der Berufsgenossenschaft.
2. Wenn der Traktor außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt wird (schwarze Nummer) kann er einen Überrollbügel haben, muß aber nicht.
Der Tüv beanstandet einen fehlenden Überrollbügel nicht, die Polizei auch nicht. Passiert aber im Rahmen der Landwirtschaft ein Unfall kommt die Versicherung nicht auf und die Berufsgenossenschaft auch nicht.
Ich hab einen Schmalspurschlepper, den ich zwar noch nicht umgeschmissen hab, aber ein paar mal war ich kurz davor. Ich möchte meine Kabine nicht missen. Man fühlt sich einfach sicherer. Gleiches gilt für den Umsturzbügel.
Was Dieselross 88 schreibt kann ich klar unterschreiben: Sicherheit geht vor. Leben hat man nur eines!
@
Der Tüv beanstandet einen fehlenden Überrollbügel nicht, die Polizei auch nicht. Passiert aber im Rahmen der Landwirtschaft ein Unfall kommt die Versicherung nicht auf und die Berufsgenossenschaft auch nicht.
Genau so ist es, sehr gut von Fendt 270 v beschrieben.
Und was ist wenn ein Überrollbügel in den Papieren eingetragen ist und er hat keinen dran?
Bei Zulassung mit schwarzer Nr. wohl gemerkt...
MFG
Ok,dachte ich mir schon ...
MFG
zimmy, ganz eindeutig, was in den Papieren drinsteht muß auch dran sein und funktionieren!
Ja sehe ich auch so.
Und was ist wenn die Kabine der Überrollbügel ist und sie
wird im Sommer abgenommen wie ich es auch mache?
ok meiner ist mit schwarzer Nummer angemeldet sehe das aber sehr oft bei uns .
Gruß
Peter
Hallo,
wird eine fest montierte Kabine vom Schlepper abgenommen so ändern sich dadurch die Fahrzeugabmessungen! Solche Änderungen müßten dann eigentlich eingetragen werden. Es kommt da auch drauf an wie diese Kabine in der ABE des Schleppers aufgeführt ist, also ob die ein fester Bestandteil des Schleppers ist oder eben ein abnehmbares "Wechselteil". Da müßte man mal in der ABE nachsehen. (Evtl. mal vorsichtig beim TÜV nachfragen)
Gruß Uli
Moin
Wo wir grade beim Thema Verdeck wechseln sind.
Ich hätte an meinem Trecker gerne einen Klappbaren Überrollbügel der immer dran bleibt und ein Abnehmbares Verdeck damit ich in Omas Garage passe.
Wie ist das mit den Maßen bei klappbaren Überrollbügeln, die ändert sich ja jenachdem wie er steht.
Aber das Verdeck ist ja nicht viel höher als der Überrollbügel also würde ich das für vernachlässigbar halten, wenn man einen extra Bügel hat.
Was haltet ihr davon?
Gruß Tim