• Moin


    Wir haben Zuhause für Anhänger bei denen die Lichtanlage nicht funktioniert eine Lichtbrücke zum hinterhängen.
    Nun meine Frage: Wenn ich Langholz fahre das mehr als 3 Meter über die eigentliche Anhängerbeleuchtung hinausragt und am Ende diese Lichtbrücke danschraube ist das zulässig oder nicht?


    Danke im vorraus und Gruß Tim

  • Hallo,


    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php



    Demnach darf Ladung, unter den genannten Vorrausetzungen max. 3 Meter hinausragen. Ein Anhänger ohne funktionierende Lichtanlage darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
    Wenn ich den Text richtig verstanden habe ist Ladung welche z.B. 3 Meter über die Rückstrahler des Anhängers hinausragt mit mindestens 1 roten Lampe dann zus. zu sichern bzw. kenntlich zu machen wenn die eigentliche, funktionierende, Beleuchtung des Anhängers teilweise verdeckt ist.
    Wie jetzt die Anbringung einer solchen Lichtbrücke an der Ladung, als Ersatz für eine nicht funktionierende Anhängerbeleuchtung, zu bewerten ist weiß ich nicht.
    Der andere Fall wäre das die Anhängerbeleuchtung funktioniert aber die Ladung diese vollständig verdeckt...da muss man nochmals ein wenig nachforschen..


    Gruß Uli

  • Eigentlich hat Uli recht. Als erstes ist der Anhänger mit einer funktionierten Beleuchtung zu versehen.
    Wenn Du dann mehr als 1 m die Beleuchtung überschreitest, hast Du noch lange nicht das Recht den Anhänger verkehrsuntauglich zu machen, sondern muß die Ladung zusätzlich sichern, entweder eine rote Fahne, oder bei Dunkelheit eine rote Leuchte, oder das verdeckte zusätzlich anbringen, wie bei einem Fahrradständer am Auto.
    Gruß
    Lore