Hallo,
Da bei mir bald der T-Schein ansteht habe ich mich nochmal ein bisschen informiert- und nun fehlt auf in der Definiition tatsächlich der Teil
"die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden". (Vor der Reform im Januar letzten Jahres war er noch da) Bei L ist er noch da, bei T steht er nur noch bei den Arbeitsmaschinen... (Siehe link). Heißt das, dass ich mit T in Zukunft auf z.b. Umzüge etc. Machen könnte, solange der Schlepper unter 60 km/h bleibt? Das wäre ja spitze!
http://www.tuev-nord.de/de/fue…/klassen-l-und-t-8738.htm
LG
Felix